Hallo,
Ich brauche dringend Rat.
Ich habe mich im 4. Monat der Schwangerschaft vom Erzeuger getrennt, da er mich in der Beziehung mehrmals vergewaltigt hat und ein grundaggressiver Mensch ist. Er flippt bei den kleinsten Dingen völlig aus und ist unberechenbar. Die Vergehen an mir habe ich aus Angst nie angezeigt.
Zu sagen sei noch, dass er ein starker Graskonsument ist.
Der Erzeuger macht vor niemandem halt, seien es Richter, Vorgesetzte, seine Mutter, Freunde... völlig egal, er wird handgreiflich, schreit das ganze Haus zusammen, tritt Türen ein und das ganze auch gern über etliche Stunden. Polizeilich bekannt wurde er zwei mal wegen Körperverletzung, jedoch sind diese Dinge nicht mehr in seiner Akte zu finden.
Nun zum eigentlichen Problem:
Der Erzeuger hat gerichtlich den Umgang mit meiner Tochter eingeklakt. Ich konnte lediglich den begleiteten Umgang erwirken und dieser wurde festgesetzt, da ich von meiner Anwältin zur Unterzeichnung der Vaterschaftsanerkennung gedrängt wurde. Ihre Aussage war, es würde eh vom Gericht beschlossen werden, dass ein Vaterschaftstest angeordnet werden würde.
Die ursprüngliche Aussage meiner Anwältin war, dass es mindestens zwei Jahre dauern würde, bis er meine Tochter sehen darf, nun sieht er sie mit 10 Monaten. Ich fühle mich über den Tisch gezogen und betrogen.
Ich fürchte um das Wohl meiner Tochter! Und hier geht es nicht um Rachegelüste gegen den Erzeuger. Es geht um die Gefahr die von ihm ausgeht.
Vor Gericht wurde behauptet, die Taten die innerhalb der Beziehung stattfanden, hätten keinerlei Bestand in Bezug auf den Umgang mit meiner Tochter, da ich dies trennen müsste.
Das kann ich aber nicht. Ein Mensch der sich bei niemandem beherrschen kann, soll bei meiner Tochter ruhig bleiben?
Kein vernünftig denkender Mensch gibt sein Kind zu Menschen, denen er nicht vertraut und ich soll mein Kind zwingen ihren Erzeuger zu sehen.
Vielleicht sollte noch gesagt sein, dass der Erzeuger absolut nicht in der Lage ist, sich um sich selbst, geschweige denn um Andere, zu kümmern.
Er hatte zwei Katzen von mir bei sich und war nicht in der Lage, diese zu füttern, deren Toilette zu reinigen und Ihnen frisches Wasser zu geben. Im Abwasch stapelte sich Geschirr mit verschimmelten Essensresten, der gesamte Haushalt war verkommen.
Gibt es eine Möglichkeit die Entscheidung des Gerichtes zu ändern, so dass der Erzeuger meine Tochter nicht sehen darf? Oder gibt es einen sehr guten Anwalt in Berlin, den ihr mir empfehlen könnt, damit ich meine Tochter schützen kann?
Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir helfen?
Ich fürchte wirklich um ihr Leben!
Danke!
Erzeuger bekommt Umgang
Dazu sollte noch noch gesagt sein, dass der Erzeuger ein absolutes Aggressionsproböem hat, welches er manchmal einsah. Er ist einmal zu einer Anti-Aggressionstherapie gegangen und behauptete im Anschluss, die Therapeutin hätte ihn angeschrien und beleidigt.
Ich habe noch vergessen zu sagen, dass der Erzeuger nach wie vor Gefühle mich hat.
Er ist jetzt mit einer ehemaligen Freundin von mir zusammen, die von Anfang etwas von ihm wollte.
Er ist grundsätzlich ein Mensch, dem es immer nur ums gewinnen geht und nicht darum, meine Tochter zu sehen.
Vielleicht hilft das au h noch weiter.
Mit der Vaterschaftsanerkennung hat deine Anwältin recht.
Dein Ex hat begleiteten Umgang zugesprochen bekommen. Das ist gut. Sollte währenddessen etwas passieren bzw auffällig werden wird gehandelt.
Leider stimmt es, dass Vorfälle in eurer Beziehung bzw anderen gegenüber hier nicht zählen. Es kommt darauf an, wie er sich euerm Kind gegenüber verhält.
hi,
du hast keine Chance auf einen Umgangsausschluss, wenn er das Kind nicht nachweislich!!!! gefährdet hat.
Dabei spielt es weder eine Rolle, ob er den Briefträger angebrüllt oder dir eine gescheuert hat, er hat dem Kind ja nix getan.
Und nach dem begleiteten Umgang (wenn dieser gut gelaufen ist) folgt unweigerlich unbegleiteter Umgang, später auch Übernachtungen.
Aus eigener Erfahrung muss ich dir sagen: du hast absolut keine Chance.
floe
Dass du das nicht klasse findest, nachdem er dir ggü straffällig geworden ist (hast du das damals angezeigt??), kann ich mehr als verstehen!
Dennoch ist es so, dass man das trennen muss und wirklich nur zählt, wie er dem Kind ggü ist. Und da man ja schlecht einfach ausprobieren kann, ob er dem Kind etwas tut, gibt es den begleiteten Umgang. Das ärgert dich emotional, versteh ich wirklich, aber es ist sicher für deine Tochter. Und zurzeit weiß man ja wirklich nicht, ob er sich dem Kind ggü. überhaupt aggressiv verhalten wird.
Ich wünsche dir sehr viel Kraft, diese Situation auszuhalten!
LG, Nele
Du hast das Einzigste erreicht, was erreichbar war: begleiteter Umgang. Etwas anderes sieht das deutsche Recht einfach nicht vor. Der Kindsvater hat bisher dem Kind nichts getan und er muss seine Unfähigkeit in der Kindererziehung tatsächlich erst beweisen.
Das deutsche Gesetz sieht es einfach nicht vor, dass man Rechte entzogen bekommt für ein nicht begangenes Verbrechen.
Du solltest auch einen weiteren Punkt nicht außer Acht lassen - es ist nicht DEINE Tochter, es ist EURE Tochter. Manchmal gibt es Menschen, die jeden Dritten wie Idioten behandeln und zu ihrem eigen Fleisch und Blut äußerst sorgsam und umsichtig sind. Glaube mir, ich kenne einige dieser Eltern. Derjenige/diejenige, die im begleiteten Umgang dabei sind, wissen warum sie dort sind. Sie sind dafür geschult. Wenn er sich hier nur einmal daneben benimmt, war es das mit dem Umgang. Dann hat er seine Unfähigkeit bewiesen.
Also zuerst einmal stimmt irgendetwas nicht in deiner Schilderung. Er macht keinen Halt vor Richtern etc., tritt Türen ein, aber ist nur 2x polizeilich in Erscheinung getreten und das offenbar auch nur als Jugendsünde, da aus dem Register entfernt. Zuerst würde mich mal interessieren, woher du das wohl weißt. Zum zweiten wundere ich mich, warum du die Vergewaltigungen und weiteren Straftaten, die im Rahmen der Häuslichen Gewalt passiert sind, nicht nachträglich angezeigt hast, sofern sie nicht verjährt sind.
Wenn du jetzt endlich anfängst, sofern deine Story stimmt, Rückgrat zu zeigen, schützt du deine Tochter am besten. Ansonsten läuft sie Gefahr, ebenfalls später Opfer von Häuslicher Gewalt zu werden.
Deine Anwältin hat leider Recht.
Wenn du dich dagegen stellst wird es am Ende nur gegen dich ausgelegt.
Ich würde einfach nur versuchen die Übernachtungen möglichst lang hinauszuzögern.
Wenn er sich nichts nachweisbares leistet wird der Umgang so die nächsten 12 Jahre stattfinden. Mindestens.
Arrangier dich damit und stärke euer Kind.
Warum sollten die Übernachtungen möglichst lang herausgezögert werden? Gut für die Tochter ist das nicht.