Aufenthaltsbestimmungsrecht Vater

Hallo ich Lieben,

ich habe ein Frage und hoffe auf Expertenrat. Ich bin seit Monaten getrennt von meiner Partnerin. Wir haben ein kleines Kind ca. 1 1/2 Jahre alt.
Die momentane Situation ist wie folgt:

Die Mutter wohnt noch offiziell bei mir und sucht sich gerade eine Arbeitsstelle und Wohnung ca. 80km entfernt von mir.

Jetzt geht es um das Thema wo wohnt das Kind.

Natürlich geht die Mutter aus, dass es bei Ihr bleibt. Ich habe aber immer mehr Zweifel daran, dass es eine gute Idee ist.
In die Gegend in die sie Ziehen will hat sie im Umkreis von knapp 30km weder Freunde noch Familie. Das ist aber der Wohnort genau zwischen ihren Geschwistern und ihrem neuen Partner.

Die Situation ist für mich sehr schwer, da das Kind nur alle 2 Wochen zu mir kann, was mir zu wenig ist. Die Mutter weigert sich mir mehr Zeit unter der Woche zu geben, welche ich leisten könnte.

Jetzt ist es wie es ist... Ein Streit zwischen wir schaffen eine Einigung gemeinsam oder wir lassen es über den Anwalt klären.


Meine Lebenssituation ist die, dass ich Vollzeit Arbeite. Relativ lang von 10 bis 19 Uhr jedoch einen freien Tag die Woche habe aber dafür Samstags halbtags Arbeiten muss. Ich habe aber auch die Möglichkeit, meine Arbeitszeiten zu verkürzen, so dass ich morgens später anfangen kann.


Das Kind hat hier bereits eine Tagesmutter und meine Eltern wohnen im gleichen Haus. Meine Mutter kann es mittags betreuen, da sie ab 13/14 Uhr zuhause ist.

Dann gibt es aus vorheriger Beziehung noch 2 Geschwister die sehr regelmäßig bei mir sind.

Soviel zu mir, bei Ihr ist es so, dass sie eben außer Tageseltern niemanden in der direkten Umgebung hat.


Dann kommen noch leicht Psychische Faktoren bei Ihr dazu, die ich aber nicht näherst erläutern will. Aber ich kann sagen, dass eine Depression mit dabei ist.


Ich habe eine eigen Wohnung, Ein Zimmer für das kleine und 1 Zimmer für die 2 großen Kinder, Schlafzimmer für mich sowie Wohn- und Esszimmer. Also Platztechnisch kein Problem.


So nun die Frage:

Habe ich Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, falls die Mutter sich nicht auf meinen Vorschlag einlässt?


Mein Problem tatsächlich ist aber auch, dass ich weder Ihr das Kind wegnehmen will noch dass es im Streit endet.

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Die wichtigste Info fehlt: habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

Lautet die Antwort ja, bestehen Chancen, wie groß mag ich nicht einschätzen.

Lautet die Antwort nein, bekommst du das ABR auf keinen Fall.

Für den Fall gemeinsames Sorgerecht: Dein Problem ist nicht, dass du um 10 Uhr beginnst, sondern dass du erst um 19 Uhr Schluss hast. Wenn du das ABR wirklich willst, kläre vorher schriftlich nachweisbar mit deinem AG die Arbeitszeiten. Das sollte irgendwo zwischen 8 und 16 Uhr liegen.

Deine Eltern sollten auch als Betreuungspersonen nicht dominieren sondern nur ergänzend nebendran stehen. DU musst es schaffen, den Löwenanteil abzudecken. Da sie dir bei Leistungsfähigkeit dann Kindes- und Betreuungsunterhalt schuldet, sollte eine kinderfreundliche Arbeitszeitverkürzung drin sein. Das mit dem Unterhalt würde ich während der Auseinandersetzung NICHT thematisieren. Beginne SOFORT mit der Umsetzung und lass dich anwaltlich beraten, zB über eine einstweilige Anordnung über den Verbleib des Kindes.

LG

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Die wichtigsten Infos hat Dir kuestenqueen schon gegeben.

Nochmal etwas deutlicher zusammenfassend: Ohne das Sorgerecht hast Du auch kein ABR und da kann die Mutter MIT Kind hinziehen, wo sie will. Mit gemeinsamem Sorgerecht kann sie das nicht mehr so einfach, denn dann braucht sie Dein schriftliches Einverständnis für den Umzug eures Kindes.

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Jetzt war ich so ausführlich und habe das natürlich vergessen - sorry:
Ja gemeinsames Sorgerecht

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Dann hinterlege beim Einwohnermeldeamt, dass das ABR streitig ist. Und stelle aktiv dein Leben um, um dem Kind Heim und Heimat zu erhalten. Hole dir rechtliche Unterstützung.

LG

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Ich würde dir raten schnellstmöglich ein Gespräch beim Jugendamt oder einer Erziehungsberatung mit der Mutter zu suchen. Ich denke dein Problem ist das Umgangsmodell und nicht das Recht zu bestimmen, in welchem Ort das Kind wohnt. Sobald ihr klärt, wer das Kind wann betreut werdet ihr euch auch schnell über den Wohnort einig und dann brauchst du kein sehr anstrengendes Verfahren bei Gericht mit ungewissem Ausgang.

Alles Gute für Euch!

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Wurde schon erwähnt, dass Deine Ex-Partnerin das Kind nicht einfach mitnehmen darf, weil sie die Entfernung schafft und das Kind am gewohnten Ort zu verbleiben hat, wenn ihr euch nicht einig seid?
Sollte sie von einem Gericht des ABR zugesprochen bekommen, so muss sie die Kosten für die Umgänge tragen, egal wie oft die festgelegt werden.

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@Caprese

"Sollte sie von einem Gericht des ABR zugesprochen bekommen, so muss sie die Kosten für die Umgänge tragen, egal wie oft die festgelegt werden. "

das stimmt so nicht.
Maximal muss sie sich beteiligen (Hälfte der Strecke) oder das Kind zum Bahnhof bringen.
Von der Übernahme aller Umgänge kann keine Rede sein.

Wattwanderin

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Ich danke Euch allen!!!!!! Ihr habt mir bisher wirklich super weiter geholfen!! Ich schreibe dann meine Erfolge (und evtl. Misserfolge) dann hier rein

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