Dringende Frage bzgl Unterhalt

Hallo ihr lieben

Ich bin alleinerziehende Mama von einer einjährigen Tochter. Wir meistern alles super!
Ich bin leider in der Ss arbeitslos geworden und bekomme nun vom Jobcenter Geld. Sie wollten dass ich Unterhalt beantrage bei der Unterhaltsvorschusskasse. Ich möchte aber kein Unterhalt haben. Weder vom Jobcenter, noch von der Unterhaltsvorschusskasse. Bin ich dazu verpflichtet als deutscher Staatsbürger?!
Der Vater des Kindes wollte keinen Kontakt und die Vaterschaft damals nicht anerkennen. Doch so langsam scheint auch er wach zu werden. Ich will kein Geld, von niemanden. Meine Frage ist jetzt, wenn er die Vaterschaft IRGENDWANN evtl doch anerkennen sollte, muss er dann Unterhalt zurückzahlen?! Ich bekomme ja keins. Aber es würde mir ja beim Jobcenter angerechnet werden und dass würde ich ja dann eigentlich weniger bekommen vom Jobcenter, weil ich es ja von dem Vater bekomme und mir nur ein gewisser mindestsatz zusteht. (Hoffe ich drücke mich halbwegs verständlich aus!)

Mich würde mal interessieren, was so auf ihn zukommen würde, wenn er doch die Vaterschaft anerkennen würde. (Verdient nämlich gutes Geld)


Bitte keinen bösen Kommentare
Ich habe übrigens nach der Elternzeit schon einen neuen Job
Liebe Grüße und Dankeschön

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"Ich will kein Geld, von niemanden."

Warum dann Geld vom Jobcenter?

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Was Unterhalt angeht meine ich damit! Von irgendwas muss ich ja Leben und wie gesagt, ich habe schon einen neuen Arbeitsvertrag und gehe bald wieder arbeiten, wenn meine Tochter in der Kita ist

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Und die Allgemeinheit soll nun für dein Kind aufkommen, weil du (aus welchen Gründen auch immer???) keinen Unterhalt einfordern willst?
Obwohl der Kv „gutes Geld verdient“??
Verstehe ich nicht...

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Ich denke schon dass du da offiziell drauf verzichten kannst.
Dann werden die die 154€ vom Jobcenter Geld angezogen.
Wobei das nur meine Vermutung ist - ob das auf dem Amt logisch läuft, steht ja auf einem anderen Blatt ....

Unterhaltsvorschuss bekommst du nur, wenn du den Vater angibst, er die Vaterschaft anerkennt und dann nicht zahlt / zahlen kann.

Und die werden da recht ungemütlich, wenn du nicht kooperierst, sprich die Vaterschaft ggf. einklagst.

Dazu kann man dich ja aber nicht zwingen. Deshalb denke ich, dass du schriftlich begründen musst, warum du blabla... dass du somit offiziell verzichtest bla...
usw.

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Ob du Geld möchtest oder nicht ist völlig egal. Dein Kind hat Anspruch auf den Unterhalt.
Wenn du den Vater kennst musst du ihn angeben. Das Jobcenter besitzt sogar extra eine Stelle zur Unterhaltsheranziehung die Unterhaltsbeträge prüft und ggf neu berechnen lässt.

Je nach Höhe des Einkommens muss der Papa dann natürlich zahlen. Solltest du das Geld nicht wollen, Pack es auf ein Sparbuch für dein Kind. Wenn sie 18 wird, hat sie ein dickes Pölsterchen für Führerschein, Studium, erste Wohnung etc.pp.

Natürlich hat der Vater ein Umgangsrecht. Wie das ausgestaltet wird liegt immer am Einzelfall und kann gemeinsam in einer Beratung durch x Stellen geregelt werden. Im schlimmsten Fall gerichtlich.

Übrigens kann auch der Vater zum Jugendamt gehen und sagen" tach auch, Ich bin der vatter von dem und dem Kind. Geboren am ... in ... usw "

Du würdest dann Post bekommen.

Liebe Grüße

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Der Unterhalt ist nicht für dich sondern deine Tochter. Lege es doch am besten an. Die Düsseldorfer Tabelle zeigt, wieviel es sein kann. Und die vom Amt können wirklich sehr ungemütlich werden. Die lassen auch nach Jahren nicht locker, wenn der Vater nicht fest steht (Erfahrung einer Bekannten). Falls du doch Unterhaltsleistungen bekommst die nicht vom Kindsvater sind und die bemerken, dass du ihn wissentlich nicht angegeben hast, musst du das zurückzahlen. Im Nachhinein kannst du nichts vom KV zurückverlangen. So wichtig wäre es mir dann doch nicht den Kindsvater zu schützen, der kein Unterhalt zahlen will. Wenn du dem Kind wissentlich Informationen vorenthälst, wer der biologische Vater ist, machst du dich leider auch strafbar. Zumindest sind das so die Infos die im Internet stehen. Mit genauerem kann ich nicht dienen. Bitte fühle dich nicht schuldig oder habe keine Angst vor Konflikten. Er ist genauso bei der Zeugung beteiligt gewesen.

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Das Problem ist, dass der Vater nicht nur dem Kind sondern auch dir zu Unterhalt verpflichtet ist.

Wenn du nun ALG2 beziehst (?), will das Jobcenter natürlich den Vater wissen um von diesem das Geld einzutreiben, das gerade die Allgemeinheit für dich und/oder das Kind zahlt.

Heißt: kommst du komplett ohne Ämter klar, darfst du darauf verzichten, Unterhalt beizutreiben. Sobald die Ämter uns Spiel kommen, geht der Verzicht zu Lasten Dritter und du musst Unterhalt beitreiben, weil Unterhalt Vorrang vor Sozialleistungen hat.

LG

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Hallo

Der KV ist dir auch zum Unterhalt verpflichtet bis zum 3 Lebensjahr. Auch zum Kindesunterhalt ist er verpflichtet. Wenn du Sozialleistungen beziehst, werden die eh an den Kv herantreten, bevor die Allgemeinheit zahlt.

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Das ganze ist sehr einfach:

Man kann auf jeglichen Geldzufluss von außen, wie z.B. Unterhalt, verzichten wenn man dies möchte.

Man kann dann aber natürlich NICHT erwarten das diese Entscheidung von den Beitragszahlern finanziert wird.

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Du darfst auf den Unterhalt nicht verzichten, es ist nämlich NICHT dein Geld sondern das deines Kindes und es steht ihm zu!
Verstehe das theater nicht!