Umzug innerhalb Deutschlands??

Hallo ihr Lieben,

ich habe auch eine Frage zum Thema Umzug in eine andere Stadt / Bundesland. Dazu kurz meine Vorgeschichte: ich habe eine 2 Jährige Tochter mit einem nicht deutschen Mann. Er ist ausreisepflichtig und kümmert sich sehr wenig um unsere Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht. Mit meinem neuen Partner bin schon über 1 Jahr zusammen und verlobt. Wir sind auch nach seinem Glauben her verheiratet. Er kümmert sich auch sehr schön um mein Kind und sieht es täglich. Jetzt das Problem. Mein Verlobter ist Zahnarzt und muss noch 2 Jahre als Vorbereitungsassistent arbeiten bevor er selbst eine Praxis führen darf. Leider gibt es bei uns in der Umgebung und Umland sehr wenig Chancen auf einen Job. Er möchte jetzt in ein anderes Bundesland ziehen und ich +Kind sollen natürlich mit. Wie verhält es sich? Der KV gibt mir kein Go. #aerger ich möchte aber gerne mit da ich hier auch nur wenig Chancen auf Arbeit habe. Kann mir jmd von euch vlt einen Rat geben oder aus seiner Erfahrung berichten? #schein
vielen Dank #verliebt

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Du kannst natürlich jederzeit umziehen, das kann der Vater ja nicht verbieten. Du brauchst aber sein (schriftliches) Einverständnis zum Umzug des gemeinsamen Kindes. Ansonsten müsstest Du Dir vom Familiengericht das Einverständnis holen, indem Du auf das ABR klagst.

Was bedeutet, der Vater ist ausreisepflichtig? Wird er demnächst nicht mehr in Deutschland wohnen? Dann warte doch ab, bis er weg ist. Dann gäbe es nämlich keinen Grund mehr, warum er die Erlaubnis geben müsste und falls Du seine Adresse dann gar nicht mehr hast, könntest Du sicher einfacher mit Kind umziehen. Dazu würde ich dann einen Fachanwalt konsultieren.

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Normalerweise müsste er ausreisen. Aufgrund seiner Berufsausbildung hat er aber eine Duldung aufgrund Ausbildung. Diese geht bis 2021. Was dann ist weis ich leider nicht.

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Ich sollte vlt noch erwähnen, dass durch das Familiengericht ein Umgang geregelt wurde. Dieser wird durch ihn aber nicht eingehalten. Umgangstermine werden öfter abgesagt weil er keine Zeit hat #klatsch

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Guten Morgen ;0),

ich weiß nicht, was es für die Umzugs"erlaubnis" für Auswirkungen hat, dass der Kindsvater ausreisepflichtig ist (kenne mich mit Ausländerrecht gar nicht aus, aber hat er kein Bleiberecht, wenn er ein in Deutschland lebendes Kind hat?!), aber wenn er auf jeden Fall erstmal Bleiberecht bis 2021 hat, wird dies zum jetzigen zeitpunkt nicht so relevant sein, schätze ich....

Ansonsten: wenn der Vater nicht einverstanden ist, dass das gemeinsame Kind mit dir umzieht, bleibt nur der Klageweg bzgl. Aufenthaltsbestimungsrecht. Dass dein Verlobter woanders bessere Chancen auf einen passenden Job hat, dürfte dafür eher keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Wenn du selbst in deinem Heimatort keine Chancen auf einen Job hast, woanders aber schon, dürfte das mehr ins Gewicht fallen. Da braucht es aber mehr Belege, als nur deine Aussage, z.B. Bewerbungen, die du in deiner Umgebung abgeschickt und für die du Absagen bekommen hast. Bestenfalls sogar eine Jobzusage in deinem zukünftigen Wunsch-Wohnort.
Auch ins Gewicht dürfte "er kümmert sich sehr wenig" fallen, aber auch hier musst du sehr viel konkreter werden: was heißt "sehr wenig"?! Wie oft sehen die beiden sich? Wie regelmäßig? Warum ist das nicht öfter? Gibt es Umgangsregelungen/Verabredungen/bestimmte Tage? Sagt er kurzfristig ab? Kann man dir vorwerfen, dass du den Umgang auf irgendeine Weise nicht unterstützt/blockierst? Das musst du dokumentieren, um belegen zu können, dass der Umgang selten und unregelmäßig ist!

...und: wenn du die Entfernung zwischen Kind und Vater geschaffen hast, musst du in der Regel dafür sorgen, dass der Umgang trotzdem stattfinden kann, sprich, die Fahrten übernehmen!

Alles Gute!

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"...und: wenn du die Entfernung zwischen Kind und Vater geschaffen hast, musst du in der Regel dafür sorgen, dass der Umgang trotzdem stattfinden kann, sprich, die Fahrten übernehmen!"
Dadurch, dass man es immer wieder wiederholt, wird es nicht wahrer.

Gruß

Wattwanderin

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Schade, dass du dich nicht wohlmeinender und konstruktiver ausdrücken wolltest/konntest.....
Dass es "nicht wahrer würde, wenn man es wiederholt" impliziert, der von dir zitierte Teil meiner Antwort wäre unwahr. Oder was genau möchtest du damit sagen? Jedenfalls, ja, meine Antwort war nicht ganz präzise. aber nein, unwahr ist sie meines Wissens deshalb trotzdem nicht (da bräuchte ich jedenfalls deutlich überzeugendere Argumente als ein patzige Antwort)!


https://guenther-rechtsanwalt.de/informationen/familienrecht/umgangsrecht :
Grundsätzlich trägt diese Kosten der umgangsberechtigte Elternteil. Er ist auch verpflichtet, das Abholen und Zurückbringen der Kinder zu übernehmen.(...)
Eine weitere Ausnahme lässt die Rechtsprechung zu, wenn der betreuende Elternteil durch einen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil geschaffen und dadurch den Umgang spürbar erschwert hat. Dann muss sich der betreuende Elternteil an dem zeitlichen und organisatorischen Aufwand beteiligen, der für die Ausübung des Umgangs erforderlich ist.

https://www.scheidung-online.de/kinder/umgangsrecht/umgangskosten/ :
Die Kosten des Umgangs trägt der umgangsberechtigte Elternteil. Der andere Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, braucht sich an den Kosten grundsätzlich nicht zu beteiligen. (...)
Eine Ausnahme davon gibt es dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, weit vom anderen Elternteil weggezogen ist.

Okay, ich präzisiere:
Ersetze "in der Regel" durch "möglicherweise" (ich kenne nur 2 Fälle, in denen die Kindsmutter einen Umzug gerichtlich durchboxen konnte- aber zugegeben reicht das nicht für eine aussagekräftige Statistik, dennoch war es da genau so, dass die Kindsmutter die Fahrtkosten (Zug) übernehmen bzw. die Kinder hälftig bringen/abholen musste).

Und "die Fahrten übernehmen" ist im Sinne von: Sich an Fahrtkosten und/oder Fahrtaufwand beteiligen und/oder /übernehmen....