Hallo!
Bin seit 2 Jahren alleinerziehend. Haben zwei Kinder, die bei mir wohnen. Er hat Umgang und zahlt seit dezember Unterhalt. Nun sind wir seit Dezember geschieden und ich frage mich ob er mir nicht auch unterhalt zahlen müsste bis der kleine 3 Jahre ist ( aktuell 1,5)
Vorher war der kv nur im geringen umfang erwerbstätig. Er legt mir sein Einkommen nicht offen und behauptet er verdiene unter 1900€ netto. Hat mir aber vorher gesagt er bekäme 3400€ brutto. Ich frage mich echt wie das sein kann, dass er so wenig nach Abzügen hat.
Wahrscheinlich nützt es nichts, ich brauche wieder einen Anwalt. 🙄
Er überweist den Unterhalt auch nicht zum 01. überlege alternativ eine beistandschaft einzurichten.
Nach der Scheidung und umgangsstreitigkeiten fehlt mir überall die Energie. Versuche meinen Kindern einen normalen Alltag zu bieten. Ich bleibe selbst auf der Strecke. 😩
Vielleicht habt ihr ja Tipps für mich. Es ist zumindest beruhigend zu wissen, dass es noch andere Frauen in der gleichen Position gibt.
Unterhalt Kinder / ich
-
-
-
Der Spitzensteuersatz liegt bei 42% des Bruttoeinkommens. War bei mir jahrelang auch so. Du kannst dich da also durchaus täuschen und es kann sein, dass er durch sein Steueraufkommen eben "nur so wenig" übrig hat.
Ich würde das Ganze an deiner Stelle anwaltlich überprüfen lassen, vor allem wenn er dir sein Gehalt nicht offen legt.-
Hab ihn gestern gefragt, er verdient mehr als 1900€ 😤
Er spekuliert wohl, dass ich es hinnehme. Find ich echt schade, weil das ist doch eine Milchmädchen Rechnung. Als Eltern hilft uns dieses Verhalten nicht wirklich gemeinsam zu erziehen und zu entscheiden.
-
Hallo
Wo von lebst du denn jetzt? -
-
-
Bis jetzt unterhaltsvorschuss, Kindergeld, alg2. Leider! Da der kleine endlich in Betreuung ist, bewerbe ich mich gerade um Jobs.
-
Aber wenn er mehr zahlt bekommst du weniger alg2. Also ist doch Wurst wo das Geld her kommt.
-
-
Wenn man 3.400 brutto in einen brutto-netto-Rechner eingibt, bleiben ca. 2.150 Euro übrig davon werden berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (zB 5%- Pauschale) also rund 110 Euro oder mehr, wenn er mehr nachweisen kann. Ggf. auch private Altersvorsorge. 2040 Euro entsprechen für 2 Kinder unter 6 je 269 Euro. Machst du auch Unterhalt geltend, bekommen die Kinder je 251 Euro. Es verbleiben 2040 - 502 = 1538 Euro, so dass er max noch 338 Euro an dich zahlen könnte, wenn dein eigenes Einkommen diesen Anspruch noch hergibt.
Ungeachtet dessen: er muss alle 2 Jahre Auskunft geben. Insbesondere dann auch jetzt, wenn Unterhaltsansprüche erst zum ersten Mal berechnet werden können.
LG-
Dann werde ich das anwaltlich prüfen lassen. Er will mir seine lohnabrechnung auch nicht vorlegen
-
Naja, das ist halt kein Wunschkonzert. Du kannst ihn ja mal auf
https://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html
hinweisen und ihn fragen, ob er jetzt ernsthaft von dir auf Auskunft verklagt werden möchte.
LGEr ist such nicht verpflichtet sie dir vorzulegen. Sondern der Stelle die es berechnet.
-
-
Die Beistandschaft spart viele Nerven, unnötige Streitereien, jede Menge Geld und das ständige Hinterhergerenne wenn er mal "vergisst" zu überweisen. Alleine das ist es wert, das Ganze übers Jugendamt laufen zu lassen. So weit meine Erfahrung damit.
-
Danke! Ich denke so werde ich es machen. Für meinen Unterhalt muss ich dann aber trotzdem einen Anwalt suchen oder?
-
Nur, wenn sich dann eine Berechnung für Dich überhaupt lohnt. Für 50 Euro Unterhalt würden ja manche gar nicht erst einen Anwalt bemühen. Aber das weisst Du eben erst, wenn Du die Kindesunterhaltsberechnung kennst.
Normal prüft das Amt doch erstmal beim Ex ob der zahlen könnte.
-
Unser Amt ist leider nicht wirklich hinterher. Kann aber sein, dass die das nochmal prüfen. Das wäre für mich wahrscheinlich die günstigste Variante
-
-