Unterhalt durch Großeltern

Hallo, wenn der Erzeuger aufgrund des Selbstbehalts keinen Unterhalt zahlen muss, müssen dann meine Eltern dafür aufkommen, wenn sie es können? Mein Anwalt meinte, dass seine Eltern dafür aufkommen müssten, falls sie könnten. Die haben allerdings auch nichts (die ganze Familie ist stinkfaul). Jetzt habe ich aber gelesen, dass auch meine Eltern aufkommen müssten. Stimmt das? Das wäre ja total übel.

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Hallo

Wenn, dann müssen deine Großelternteile für den Unterhalt aufkommen, wenn sie können. Wie es sich verhält, wenn seine nicht können, weiß ich nicht genau.
Was verdient denn der Kv?

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Du meinst „seine Großelternteile“, also seine Eltern, oder? Er hat offiziell nur seine Mutter, die nichts hat. Sein Vater wurde nie als sein Vater angegeben, ist aber vorhanden. Dieser hat aber auch nichts.
Er selbst verdient etwa 1.100 netto und bekommt ab und zu Sonderzahlungen, hat allerdings noch ein weiteres Kind, für das er vertraglich geregelt (anderes Land, dort gibt es keine Tabellen zum Unterhalt) 250 Euro Unterhalt bezahlt plus Schulessen plus Sportkurs. Ich bin mir aber sicher, dass er bald wieder auf arbeitslos macht, weil er sehr faul ist und ihm schon 1 Jahr durchgehend zu arbeiten zu anstrengend ist. Fragt mich nicht, warum ich mit diesem Mann ein Kind bekomme - es war der größte Fehler meines Lebens, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen und muss es eben jetzt ausbügeln.

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Nein, wenn, dann müssen beide Großeleltern für den Unterhalt aufkommen!

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https://www.gesetz-dem-fall.de/2017/09/14/unterhaltspflicht-der-grosseltern-fuer-ihre-enkelkinder/

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Es steht überall so ein bisschen anders. Ich selbst werde das Kind erziehen, also bei mir wird es wohnen. Ich kann es auch finanziell versorgen und würde nie im Leben meine Eltern dafür ausnehmen. Falls der Erzeuger überhaupt die Vaterschaft anerkennt und aber nicht zahlen kann, würde ich ja Unterhaltsvorschuss bekommen. Es geht mir darum, ob dieser dann bei meinen Eltern zurückgeholt werden kann, wenn das Geld beim Vater nicht geholt werden kann. Normalerweise muss ja der Vater dies irgendwann zurückzahlen, wenn er kann. Aber er wird schon dafür sorgen, dass dies nicht möglich ist...

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Ich kenne das auch nur so, dass du Unterhaltsvorschuss erhältst, wenn er nicht zahlt und das Amt versucht das Geld von ihm zurück zu bekommen.

Zum Thema "falls er die Vaterschaft anerkennt":
Muss er.
Ggf. über einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest. Da unterstützt dich das Jugendamt über eine Beistandschaft, wenn du das möchtest.

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Wenn die Großelternhaftung geprüft wird, dann werden die Finanzen aller Großeltern geprüft, weil dann jeder von ihnen anteilig nach seinen Einkünften haftet.

Allerdings kenne ich keinen Fall, in dem es tatsächlich dazu kam. In der Regel wird Unterhaltsvorschuss gezahlt und da verläuft es sich.

LG

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Hey ich weiß nicht ob es dir weiter hilft aber bei meiner Mutter Zahlt das amt seit Jahren ein Unterhaltsvorschuss, der Vater zahlt es zurück an das Amt sobald er wieder Geld verdient.

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Hat der Vater einen Titel?

Zurück zahlen muss er nur, wenn er leistungsfähig aber nicht willig war. Wenn er dann Geld verdient, ist der laufende Unterhalt vorrangig vor Unterhaltsschulden zu zahlen (sofern es welche gibt). Leider beschuppsen manche Jugendämter da und treiben Rückstände ein, die keine sind und das zu Lasten des Kindes.

LG

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Was meinst du mit Titel?
Nicht das ich wüsste.
Ahh ja das trifft auch zu... er hat sich immer gedrückt

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Kannst du denn für dein Kind sorgen?
Meines Halbwissens nach (ich empfehle dir hier aber auf jeden Fall einen Termin beim Anwalt für Familienrecht, gerade wenn absehbar ist, dass es mit dem Vater Probleme geben wird!) müssen deine Eltern lediglich dann dafür aufkommen, wenn der Vater nicht zahlen kann, dessen Eltern nicht zahlen können und dann du auch noch arbeitslos zuhause bist. Eine eher selten vorkommende Konstellation.
Also: Nein. Wenn du selbst Einkommen hast, mit dem du dein Kind versorgen kannst, gibt es einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und eben dein Einkommen.
Aber ich würde an deiner Stelle dringend zum Familienanwalt gehen. Du scheinst ja noch schwanger zu sein? Diese Dinge sollten umbedingt vor der Geburt komplett geklärt sein.

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Ja, ich bin noch schwanger! Ich kann für mein Kind gut sorgen. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich werde allerdings Elternzeit nehmen und da ich wohl länger nehmen werde, als 14 Monate, bekomme ich ja eine Weile kein Gehalt. Das ist für mich selbst kein Problem, weil ich Ersparnisse habe. Das Kind wird also nie finanzielle Not haben. Ich war schon bei 2 Familienanwälten und hatte auch 1 Termin beim Jugendamt. Es erzählt einem aber jeder was anderes und ich bin nur noch genervt.

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Dass irgendjemand zahlen muss, setzt erst mal voraus, dass du jemanden aufforderst.

Normaler Werdegang:
1. Du forderst den Vater nachweislich auf die Vaterschaft anzuerkennen, Gehaltsnachweise rauszurücken und Unterhalt zu zahlen.
2. Du gibst beim Jugendamt an wer der Vater ist.
3. Du beantragst Unterhaltsvorschuss.
4. Jugendamt fordert Vater auf die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen.
5. Vater ist entweder leistungsfähig oder nicht.

Selbst wenn jemand auf die Idee kommt die Großeltern in Haftung zu nehmen, wird erst mal rechnerisch der Haftungsanteil ermittelt. Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle sind 259 Euro.
1. Großeltern müssen leistungsfähig sein
2. Wenn bspw alle leistungsfähig wären, prüft man, wer wie viel Einkommen hat. Angenommen, deine Eltern erzielen 80% vom anrechenbaren Einkommen und die Anderen 20%, müssten deine Eltern 207 Euro zahlen und die Anderen 52.
3. In diesem Fall könntest du auf die 52 Euro bestehen, aber jederzeit darauf verzichten, 207 Euro bei deinen Eltern einzutreiben.
4. Kannst du auf jeden Unterhalt verzichten, solange du keine Sozialleistungen (such UHV) in Anspruch nimmst.
5. Ist das alles hinfällig, wenn du als Mutter leistungsfähig bist.

Also: keinen Kopf machen, zum Jugendamt gehen Vaterschaft und Unterhaltsvorschuss klären und dann den Dingen ihren Lauf lassen.

LG