Fragen über Fragen

Guten Abend zusammen,

Habe nun nochmals ein paar Fragen, vielleicht kann mir die ja jemand beantworten.

Mein Ex lebt in der Schweiz. Habe mit meinem ex einen gemeinsamen Sohn und Unterhaltsurkunde besteht bereits.
Da wir relativ frisch getrennt sind zahlt er auch noch keinen Betreuungsunterhalt für mich (das lassen wir momentan über Anwälte laufen, was er aber sehr raus zögert).

Meine Einnahmen bestehen ja nun bisher aus Elterngeld, Kindergeld und eigentlich Kindesunterhalt (den er auch nicht bezahlt da er scheinbar keine Kohle hat!!!)

Da er in der Schweiz einen relativ guten Verdienst hat, meinte man beim Jugendamt zu mir, das bevor das Jobcenter mir eine Wohnung zahlt, erst mein ex den Unterhalt für mich bezahlen müsste.

Jetzt ist aber meine Frage, wie soll ich denn mir momentan eine Wohnung suchen können, wenn er mir 1. Den Kindesunterhalt von 350€ nicht bezahlt und 2. (viel wichtiger) er meinen Unterhalt nicht bezahlt?

Er ist ein sehr unzuverlässiger Mensch was Geld angeht. Wie würde denn das in Zukunft dann weiter laufen, wenn ich bis in ein paar Monaten eine eigene Wohnung habe, wenn er dann unregelmäßig zahlen würde!?
Leider kenne ich ihn, mal zahlt er einen Monat dann mal gar nichts dann mal nur einen geringen Teil...

Dass ich den kindesunterhalt pfänden lassen kann, das weiss ich auch bereits aber ich kann doch nicht jeden Monat aufs Amt rennen und ihn vollstrecken lassen? Oder wie machen das denn andere alleinerziehende Mamis die von ihrem ex abhängig sind?

Dann habe ich nun noch durch Zufall erfahren, dass er seid 3 Monaten keine Miete bezahlt. Wie geht es denn weiter wenn er sich weiterhin so viele Schulden machen lässt? Und das obwohl er ja ein Einkommen hat?

Das wichtigste für mich ist einfach, dass ich eine Wohnung finde die ich mit meinem Baby auch bezahlen kann, aber er legt mir einfach so viele Steine in weg und ich bin einfach noch so unerfahren über all das.

Vielleicht weiss ja jemand Rat.

Liebe Grüße an alle

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Hallo

Wo wohnst du denn jetzt? Wie alt ist euer Kind?
Woher weißt du, das er 350 Euro zahlen muss?
Den Betrag gibt es in der Tabelle nicht.
Hast du eine Beistandschaft? Dann kümmert sich das Ja um den Unterhalt, das gezahlt wird. Wenn du eine Urkunde hast, kannst du vollstrecken lassen.
Schulden sind nachrangig. Erstmal kommt der Kindesunterhalt. Sein Selbstbehalt dir gegenüber beträgt 1200 Euro
Am Besten versuchst du schnell wieder zu arbeiten, damit du nicht abhängig von ihm bist.
Erkundige dich mal beim Jobcenter, ob du ALG II beantragen kannst.
Oder Wohngeld und Kinderzuschlag.
Lg und alles Gute

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Also genau zahlen muss er 357€ an kindesunterhalt dafür haben wir bereits einen Titel.
Die Beistandschaft habe ich auch bereits beantragt, aber wer gibt mir da die Sicherheit, dass das Geld jedem Monat pünktlich kommt? Er wohnt in der Schweiz und bis er da jedesmal gepfändet wird dauert es ewig. Deswegen dauert es ja solange und er lacht sich einen ab.
Der kleine ist jetzt 12 Wochen.

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Hallo

Mhh, schwierig. Und wenn ihr euch nochmal zusammen setzt und es friedlich regelt?
Es ist ja auch im Sinne des Kindes!

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Hallo,

"meinte man beim Jugendamt zu mir, das bevor das Jobcenter mir eine Wohnung zahlt, erst mein ex den Unterhalt für mich bezahlen müsste"

was das Jugendamt "meint" interessiert nicht ....
Auf Deinen Anspruch auf ALG-II kann und darf nur angerechnet werden, was auch tatsächlich gezahlt wird.

Also kannst Du Du auch den Antrag beim Jobcenter stellen, die werden Dich dann aber auffordern für Dein Kind einen Antrag auf Unterhalts-Vorschuss beim Jugendamt zu stellen, da vorrangige Leistung.

Da es offenbar bereits einen Titel gibt musst Du diesen auch vollstrecken (lassen), das musst Du aber nur einmal veranlassen, danach läuft die Pfändung "bis in alle Ewigkeit" weiter - im Detail hängt das von der Art und dem Text des Titels ab.

LG

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Hallo,
also mein Vater ist auch Schweizer und ich habe das Geld monatlich über eine ich glaube öffentliche Stelle in der Schweiz bekommen. (Denke mal das wird so was wie ein Jugendamt sein)

Diesen Unterhalt habe ich bezogen bis ich 25 Jahre alt war und es waren umgerechnet monatlich am Ende über 700€

Ich würde mich an deiner Stelle beim Jugendamt/Beistandschaft erkundigen und diese bitten Kontakt mit der entsprechenden Stelle in der Schweiz aufzunehmen.

Für deinen Unterhalt musst du dir einen Anwalt nehmen und diesen zur Not einklagen .....

Am besten kümmertest du dich aber auch so schnell es geht um einen Kita Platz so das du schnellstmöglich selbst für dich und dein Kind aufkommen kannst und nicht ausschließlich auf das Geld des ex angewiesen bist.