Gerichtliche Umgangszeiten Ferien

Hallo,

wir haben seit kurzem feste Zeiten.

Was passiert nun, wenn KV vom AG nicht zu diesen Zeiten seinen Urlaub genehmigt bekommt?

VG

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Das soll er zuerst verbindlich abklären, vor ihr die Umgangszeiten festlegt.

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Dann kannst du nichts machen.

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Hallo,

wer Umgang hat, muss die Betreuung sicherstellen. Wenn der Vater also keinen Urlaub bekommt, muss er die Betreuung anderweitig organisieren.

Schöner ist es natürlich, wenn die Zeiten des Umgangs auch so gelegt werden, wieder Vater Urlaub hat. Den Urlaub plant man in der Regel ja schon im Jahr davor.

LG

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Hallo,

Wir teilen uns die Ferien. Wir machen Januar immer die Urlaubsplanung, wer kann wann nehmen.
Nun hat mein Ex kurzfristig eine Woche Urlaub gestrichen bekommen. Zum Glück kann seine Mutter einspringen, sonst hätten wir echt ein Problem gehabt.

Immer erst den Urlaub vom AG (schriftlich) genehmigen lassen und dann den Umgang entsprechend regeln. Andersrum schafft man sich nur Probleme.

LG
Sunny

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Liebe Leute,

da oben steht ganz klar, dass wir >seit kurzem feste Zeiten haben < und im Titel >gerichtliche Umgangszeiten <

Von daher sind kann ich hier die Antworten echt nicht nachvollziehen.....

VG

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Dann frag am besten bei eben selbigem GERICHT nach, das erst VOR KURZEM die Umgangsregelung festgelegt hat.
Viel Erfolg!

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Guten Morgen,

mein Gedanke war, dass hier jemand Erfahrung mit der Situation hat ;-) ;-)

VG

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Ich sehe es so:
1. Er organisiert die Betreuung (Großeltern, Ferienlager usw. ) So mache ich es mit gerichtlich geregeltem Umgang auch, da mein Urlaub nicht ausreicht.

2. Ihr tauscht einvernehmlich.
Ist das vorstellbar?

Wenn das nicht möglich ist, sehe ich ehrlich gesagt schwarz (leben die kids meist bei dir?)

Ich glaube nicht, dass ein Ordnungsgeld ausgesprochen wird.
Ich würde meinen Anwalt fragen. So handhabe ich es.

Wenn du mehr weisst, schreibst du es mal? mich würde es sehr interessieren!

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Das Thema gab es kürzlich schon mal. Vielleicht interessieren dich die Antworten:

https://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/5273000-gerichtlicher-beschluss-ag-verwaehrt-urlaub