Auf Kindesunterhalt verzichten, trotzdem Wohngeldanspruch?

Hallo,

ist es möglich auf Kindesunterhalt für eines von zwei Kindern (leibl. Kinder, gleicher Vater) zu verzichten? Hat man dann trotzdem einen Anspruch auf Wohngeld?

Mein Sachbearbeiter für das Wohngeld sagte mir immer, dass der Unterhalt dem Wohngeld bevorzugt wird. Sprich, zahlt der Vater nicht, bekomme ich erstmal Unterhaltsvorschuss und wenn dann das Geld immernoch nicht reicht, kommt das Wohngeld.
Aber wie verhält sich die Sache wenn ich in Absprache mit dem KV auf Unterhalt für ein Kind verzichte? Oder mich zB mit ihm auf einen Betrag einige, der unter dem Mindesunterhalt für zwei Kinder liegt?

Ich möchte hier keine riesige Diskussion auslösen, sondern einfach sachliche Antworten.
Private Hintergründe gebe ich bewusst keine bekannt.

Danke :-)

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So wie ich es kenne darfst du nicht auf den Unterhalt für deine Kinder verzichten. Deine Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Unterhalt und diesen Rechtsanspruch verwehrst du ihnen mit der Absprache mit dem Kindsvater.

Das nächste ist das du die Allgemeinheit zahlen lässt um den KV zu schützen.

FG blaue- Rose

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Hallo,

deine Sachbearbeiterin hat recht. Du kannst nicht einfach auf Unterhalt verzichten bzw. die mit dem Kindsvater absprechen. Wenn du Sozialleistungen in Anspruch nehmen willst gilt die gesetzliche Abfolge. Der Vater ist gesetzlich verpflichtet Unterhalt zu zahlen und zwar im Rahmen seiner Möglichkeiten (s. Düsseldorfertabelle).
Warum sollte die Solidargemeinschaft für euch Wohngeld bezahlen, obwohl du bzw. dein Kind Anspruch auf Unterhalt hat. Sonst könnten sich ja alle Unterhaltspflichtigen so rausreden.

Also Vater muss Unterhalt zahlen, wenn er nicht kann musst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Sollte es dann nicht reichen stehen dir weiter Sozialleistungen zu.

LG Morgain

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Nein, natürlich bekommst du kein Wohngeld bevor nicht die UH Frage mit dem Kv geklärt ist. Ggf. kann es dazu führen, dass du zurück zahlen musst, falls du es bekommst. Es kann auch sein, dass es zu Pfändungen beim KiV kommt. So eine Vereinbarung ist dann gar nichts wert, sobald Sozialleistungen im Spiel sind.

Warum soll denn der Steuerzahler für dich und deine Kinder aufkommen obwohl er zahlungsfähig ist?

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Nein, ist es nicht. Du darfst auch gar nicht darauf verzichten, wa steht den Kindern zu.

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Damit du Wohngeld beantragen kannst, wirst du auch angeben müssen, das du ein Kind hast. Dadurch wirst du dazu aufgefordert, den Kindesunterhalt für das Kind zu fordern. Tust du es nicht, wird der Kreisausschuss für dich tun, weil du die Adresse des KVs angeben musst.
Und weil die Ämter so wenig Geld wie möglich ausgeben wollen, wollen sie auch sehen, dass du Unterhalt und Kindergeld erhältst - das zählt als Einkommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Nathy

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Warum sollten wir für eure Kinder zahlen, wenn ihr doch in der Lage seid, sie zu finanzieren?

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Hallo,
es ist richtig was die anderen schreiben, dass subsidiär der Unterhalt eingefordert werden muss. Bei uns ist der Fall, dass meine Große Tochter 2/3 bei meinem Exmann lebt und dort ihren Hauptwohnsitz gemeldet hat und meine Tochter normal im Residenzmodell, alle 14 Tage und einen Tag in der Woche beim Vater ist. Aufgrund dessen, dass ich anteilig Unterhalt an meinen Ex für meine Große Tochter zahlen müsste, ist bei mir der Lastenzuschuss/ Wohngeld so durchgegangen.

Viele Grüße