Frage zum gemeinsamen Sorgerecht

Eine Bekannte hat ein Kind mit einem Mann, mit dem sie nie eine Beziehung geführt hatte.

Wie sieht es da mit dem gemeinsamen Sorgerecht aus? Würde er das bekommen, wenn er es gerichtlich einklagen würde?

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Ja, er würde es bekommen.

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Das kann man so pauschal nicht sagen. Kümmert er sich regelmäßig um das Kind und besteht ein gutes Elternverhältnis? Dann muss sich die Bekannte sowieso erklären, wieso sie das Sorgerecht nicht mit ihm gemeinsam ausüben will. Was spricht denn dagegen?

Es müssen halt starke Gründe vorliegen, warum das Gericht einem Vater kein Sorgerecht zusprechen möchte. Eine nie gelebte Partnerschaft zwischen den Eltern ist dafür aber absolut kein Grund, wenn die Elternebene jetzt gut funktioniert.

Grundsätzlich hat er also beste Chancen, wenn man nur das Beziehungsargument hat, um das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern.

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Er musste sozusagen dazu gezwungen werden, die Vaterschaft überhaupt anzuerkennen. Das hat er nur ungern gemacht. Unterhalt zahlt er auch nun. Beide haben kein gutes Verhältnis. Er ist noch sehr gekränkt, dass sie überhaupt schwanger geworden ist. Obwohl da immer zwei dazugehören. Er sieht das Kind nicht regelmäßig, nur wie es ihm passt, das ist nicht oft.

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In dem Fall ist das wohl ganz stark abhängig vom entscheidenden Richter. Wenn der meint, es sei dem Kindeswohl zuträglich und würde dem Vater gut tun, wenn er das Sorgerecht ausübt, hat er gute Chancen. Einen Tipp würde ich da nicht abgeben, aber die Mutter kann es ja eben drauf ankommen lassen.