Trennung in der Elternzeit / kann man Eltengeld Monat 13 & 14 zusätzlich beantragen?

Hallo,

wie verhält es sich, wenn man sich entschieden hat während der Elternzeit getrennte Wege zu gehen und anstatt verheiratet getrennt lebend sein wird.
Besteht dann die Möglichkeit, wenn ich zunächst 12 Monate Basiselterngeld beantragt hatte, nachträglich Basiselterngeld für Monat 13 und 14 zu beantragen?

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Ja!
Hab ich grade gemacht und bewilligt bekommen. Du musst beim Finanzamt die Steuerklasse 2 beantragen und damit kannst du dann 2 weitere Monate basiselterngeld beantragen. Du musst allerdings nachweisen dass ihr in getrennten Haushalten lebt!!

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Weißt du warum man dazu die Steuerklasse ändern muss? Und kann man das so einfach unterjährig ändern?

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Die Steuerklasse 2 ist normalerweise die Steuerklasse welche man als alleinerziehende hat. Steuerklasse kann man einmal im Jahr ändern. Wenn man einen triftigen Grund vorweisen kann geht es wohl auch mehrfach.

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und ich gehe davon aus, dass dein Ex auch nicht bereits die "zusätzlichen" 2 Monate Elternzeit genommen hat.
Falls doch, geht das vermutlich nicht.

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Nein, hat er nicht. Danke für die Info!