Huhu ihr Lieben,
Folgendes:
Meine Tochter 1 Jahr und 3 Monate alt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht sind aber seit einem halben Jahr getrennt. Unser Verhältnis ist nicht das beste. Mal gut mal wieder schlecht.
So nun ist es so er darf die kleine sehen wann er will. Nur laufe ich ihm die meiste Zeit hinter was gemeinsames Spazieren betrifft oder wenn er sie für ein paar Stunden holen kann (über Nacht möchte er sie nicht). Wenn er sie holt ist es auch nur Mittel zum Zweck und nicht aus dem Interesse an ihr. Auch habe ich gesagt ich möchte nicht das die kleine mit seiner Mutter Kontakt hat da diese Alkoholkrank ist und auf Grund dessen Epilepsie hat. Er holt die kleine also nur damit er sie dort parken kann. Ich habe aber wirklich Angst um die kleine da seine Mutter wenn sie wieder besoffen ist schnell sehr laut und aggressiv wird. Er selbst ist mit ihr total überfordert. Wickelt sie nicht da er es eklig findet (als er sie das letzte mal geholt hat habe ich gesagt sie hat gerade groß gemacht er soll sie bitte wickeln. Er brachte sie genau so wieder am Abend). Er zieht sie nicht an und aus. Er weis nicht was sie essen darf/kann usw.
Also unterm Strich er hat kein großes Interesse an ihr und holt sie nur um sie provokativ zu seiner Mutter zu bringen die ja wie gesagt Alkoholkrank ist.
Kann ich rechtlich etwas bewirken?
Lg und vielen Dank im Voraus.
Alkoholkranke Oma Desinteresse des Vaters
Das alles solltest du mit Jugendamt klären...
Inwieweit ist es Mittel zum Zweck, sie abzuholen?
Und hast Du ernsthaft Dein eingekotetes Kind jemandem mitgegeben, von dem Du weißt, dass er keine Windeln wechselt? Du hättest ihn doch zumindest unter Deiner Aufsicht die Windel bei Dir wechseln lassen können, damit er es mal lernt.
Ja hat sie auf dem Weg der Wohnungstür zum Auto 😉 er weiß wie es geht nur möchte er nicht! Seine Mutter oder schwester hätten es genauso machen können wenn er sie schon mitnehmen muss zu denen. Seine Schwester hat selbst ein Kind
"Nur laufe ich ihm die meiste Zeit hinter was gemeinsames Spazieren betrifft oder wenn er sie für ein paar Stunden holen kann (über Nacht möchte er sie nicht). "
"Kann ich rechtlich etwas bewirken?"
Was willst du bewirken?
Dass er sie holt oder dass er sie nicht holt?
Interesse kann man rechtlich nicht bewirken.
Am besten beim Jugendamt beraten lassen.
Ja nicht holt da er ja kein Interesse zeigt. Deswegen muss ich ihm ja hinterher rennen.
Na, dann renn' ihm doch nicht hinterher, damit er sie abholt. Damit ist das Problem doch schon gelöst: Er soll sich melden, wenn er seine Tochter sehen möchte.
Grüsse
BiDi
Wenn er nicht will und du nicht willst das sie da ist, wieso rennst du da noch nach? Sei dann doch froh wenn er nicht kommt und gut, will er würde ich schauen das der Umgang ein zwei stunden bei dir ist, und fertig