Rückwirkender Betreuungsunterhalt

Hallo ihr Lieben,

mein Ex- Partner hat sich im August 2017 getrennt. 
Ich bin mit den Kindern im gemeinsamen Haus geblieben. Die Kinder sind '14 und '16 geboren.
Ich habe daraufhin Betreuungsunterhalt und Unterhalt für die Kinder gefordert. Mindestunterhalt für die Kinder zahlt er.
Ich habe ihn zwischendurch immer wieder zur Zahlung von Betreuungsunterhalt aufgefordert, jedoch immer ohen Erfolg. 
Er hat den Kredit für das Haus seit der Trennung allein bezahlt, da ich das Geld von Kindergeld und Mindestunterhalt nicht zahlen konnte. 
Seit März'19 habe ich 8 Stunden in der Woche gearbeitet und seit Juli'19 (in diesem Monat wurde der kleine 3 Jahre und kam in den Kindergarten) arbeite ich 25 Stunden. 
Nun möchte der Vater rückwirkend seit Trennung 2017 die hälftigen Darlehensverbindlichkeiten von mir. 
Ich habe meine Betreuungsunterhalt nie gerichtlich eingeklagt, da der Vater die Darlehensverbindlichkeiten bezahlt hat und ich dies quasi als 'Aufrechnung' gesehen habe.
Nun habe ich gelesen, dass mein Betreuungsunterhalts- Anspruch nach einem Jahr verwirkt. Das heißt, da der Kleine im Juli 4 wird, ich quasi nichts mehr bzw. nur Mai+Juni einklagen könnte? Der Vater kann jedoch die kompletten hälftigen Darlehensverbindlichkeiten seit Trennung rückfordern? 
Stimmt dies?

Danke für eure Antworten
LG

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Hallo,

da Du keinen Titel für den Betreuungsunterhalt hast stimmt das wohl leider. Für die Aufrechnung mit dem Darlehen hättet ihr eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen.

Alles Gute
Sunny

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Hallo!

Das stimmt so pauschal nicht.
Sofern sie davon ausgehen durfte, dass die Deckung der Verbindlichkeiten ihr Betreuungsunterhalt sind, muss sie nicht zurück zahlen.
Das muss nicht schriftlich erfolgen, sondern kann auch konkludent geschehen.

Der Tipp mit dem Anwalt ist ein Guter. Ebenfalls ist die Frage, ob Sie weiterhin Ansprüche hat anwaltlich zu klären.

Viele Grüße!

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Wohnst du denn noch im Haus? Denn wenn er weiter komplett zahlt, musst du ihm natürlich auch Miete zahlen.

Wenn deine Kinder 14 und 16 geboren sind, hast du ja eh keinen Anspruch mehr.

Wenn dein Mann nur den Mindesunterhalt zahlen kann, wird es nichts zu holen sein.

Zahlst du den Kredit denn jetzt zur Hälfte?

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Ja seit Juli '19 (da wurde der Kleine 3 Jahre) zahle ich den halben Kreditvertrag + Nutzungsentschädigung

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Hast du im Haus gewohnt?
Also hat er den Kredit für das Haus gezahlt, in dem du weiter gelebt hast nach der Trennung?

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Ja, hab ich doch geschrieben

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Bitte entschuldige die Nachfrage.

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Da du keinen Titel hast sieht es schlecht aus.

Wäre der Betreuungsunterhalt denn in Summe so hoch gewesen, dass man so eine Aufrechnung hätte machen können bzw wäre dann seine jetzige Forderung an dich auch tatsächlich beglichen?
Wäre er überhaupt neben des Mindest UH für die Kinder leistungsfähig gewesen im Bezug auf den Betreuungsunterhalt?

Wenn ja da würde ich mich mit ihm nochmal an einen Tisch setzen u in Ruhe darüber reden, auch wenn es leider keine schriftliche Vereinbarung gab.

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Ja die Beträge hätten sich in etwa ausgeglichen. Deshalb habe ich auch nichts gefordert.

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Hallo, das kann man nicht pauschal beantworten, das muss ein Jurist prüfen anhand der Gesamtumstände ...

Es kommt vielleicht eine "stillschweigende" Vereinbarung in Betracht, dass der Betreuungsunterhalt und der Kreditanteil sich für diese Zeit aufheben - womit kein Anspruch dir gegenüber bestünde. Aber das muss von einem Juristen begutachtet werden, inwieweit welche Umstände berücksichtigbar sind.

Genauso könnte es nämlich sein, dass du nämlich auch weiterhin noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast (du arbeitest nicht Vollzeit - die Frage wird lauten: " Ist dir im Sinne des Kindeswohls eine Vollzeitbeschäftigung zuzumuten oder nicht") ...

Also lass dich beraten.

VG
B

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Was sagt denn deine Anwältin zu der Problematik?

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Ich kenne mich jetzt nicht so aus, aber steht dir echt so viel Betreuungsunterhalt zu?
Du hättest dir doch, als das Kind 1 Jahr alt war, eine Betreuung für das Kind
Suchen können und arbeiten gehen können. Und zwar mehr als 8 std.
So wie viele, viele andere Mütter halt auch.

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Ja mir hätte so viel Betreuungsunterhalt zugestanden.

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Ok, krass.
Also manchmal können einem die Männer schon leid tun.

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