Weniger Unterhalt durch die Zahlung des "Corona-Bonus"?

Hallo ihr lieben!

Ich hatte diesen Beitrag bereits in der Kategorie FINANZEN geteilt.


Jedoch kennt sich hier vielleicht (wahrscheinlich?) jemand besser aus. Als Alleinerziehende/r setzt man sich ja zum größten Teil mit dem Thema Unterhaltszahlungen auseinander.

Ich hatte dieses Thema heute mit einer (alleinerziehenden) Freundin, konnte ihr explizit zu diesem Thema aber nichts sagen. Vielleicht könnt ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen...?!


Diesen Monat werden ja die ersten 200€ des o.g. Bonus mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dann der Unterhaltszahler diesen Monat 100€ weniger Unterhalt zahlen "darf"?

Um fiktive Zahlen für ein Beispiel zu nennen:
Normaler Unterhaltsbetrag: 395€, der diesen Monat sich dann auf 295€, und kommenden Monat sich dann auf 345€ belaufen wird?
Hab ich's so richtig verstanden?

LG dieHoffnung

1

Ja genau. Der Bonus zählt zum Kindergeld. Das Kindergeld wird ja zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen. Kann man auch in Netz nachlesen. Der Unterhaltsvorschuss bleibt davon aber unberührt

2

Gilt aber nur, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird, klingt bei Dir aber so.

Am Ende des Jahres wird das mit der Steuererklärung verrechnet, wer also über einem gewissen Gehaltslimit liegt, hat nichts vom Kinderbonus (gilt vermutlich selten für Alleinerziehende, vielleicht aber für gut verdienende Unterhaltspflichtige).

3

Soweit ich es verstanden habe,darf der Unterhaltszahlende sich die Hölfte des Bonus auf den zu zahlenden Unterhalt anrechnen.
Zahlt er also normalerweise 300 und der Bonus liegt bei 200, darf er 100 Euro weniger zahlen. Denn es wird ja auch das normale Kindergeld zur Hölfte auf den Unterhalt angerechnet.

4

Hallo,

ja, der Bonus darf zur Hälfte abgezogen werden. Ist zwar nicht immer fair, aber wie will der Staat das prüfen?

Mein Ex zieht nichts ab da er sich trotz mehrmaliger Aufforderung von mir im Lockdown nicht mehr als sonst um unsere Tochter gekümmert hat. Wenigstens so anständig ist er jetzt.

Alles Gute
Sunny

5

Vielen Dank für eure Antworten!!

6

Hallo :-)

Mein Mann zahlt Unterhalt an seinen Sohn und er durfte nicht die Hälfte kürzen, da er nur den Mindestbetrag zahlt. Das heißt, er durfte im September 75 Euro weniger zahlen und im Oktober sind es dann 25 Euro :-)

Liebe Grüße #winke

7

Das ist aber falsch. Wenn der den Mindesunterhalt zahlt, darf er insgesamt 150 Euro vom Unterhalt abziehen!
Wer hat gesagt, er darf es nicht?

8

Das Jugendamt hier bei uns sagte das. Er zahlt 297 Euro Unterhalt und darf nicht unter 222 Euro kommen. Der Junge wurde vor 4 Tagen 10 und dadurch darf er ab Oktober nicht unter 272 Euro kommen, daher nur 25 Euro weniger.

Ich muss gestehen, ganz logisch finde ich das auch nicht, aber es ist das Jugendamt und ich gehe davon aus, dass die wissen, was Sache ist. Und bevor wir bzw. er zu wenig zahlt, halten wir uns daran. #schwitz

weitere Kommentare laden