Frage zu "Erziehungsberechtigter"

Ich soll für die Schule (5. Klasse, dh. alles neu, man kennt sich noch nicht - obwohl eigentlich bei der Schulanmeldung schon deutlich war, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.. Ich habe ja alles selbst unterschrieben..) ein Schreiben mit meinen Kontaktdaten durchsehen und bestätigen oder ggf. verbessern.
Nun steht urplötzlich unter dem 2. Erziehungsberechtigten die Anschrift des Kindsvaters drin. Woher die Schule diese Angaben hat ist mir ein Rätsel, denn ich habe sie nicht gemacht. Ich selbst hatte bis dato nicht mal Kenntniss von seiner Adresse.
Wie es sich vermuten lässt haben wir keinen Kontakt. Er wünsch dies leider nicht.

Nun stellt sich mir die Frage ob ich dieses Schreiben richtig stellen kann indem ich seine Anschrift durchstreiche, denn ich habe in unserer gesamten Schullaufbahn den Absatz des 2. Erziehungsberechtigten immer frei gelassen, nachdem ich annahm, dass dies mit dem Sorgerecht einhergeht.
Bevor ich mich jetzt in der Schule zum Affen mache, wäre ich dankbar wenn mich jemand aufklären könnte ob er nun tatsächlich Erziehungsberechtigter ist oder nicht.

Lieben Dank schon mal:-)

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Ich bin nun aufgeklärt.. Die Schule hat die Adresse automatisch durch die gespeicherten Daten der vorangegangenen Schule bekommen. Wieso und woher diese diese Angaben hat ist mir ein Rätsel, aber nun gut, das ist jetzt auch egal. Die Adresse des Kindsvaters wird jedenfalls herausgenommen und gut ist. Ein Elternteil ohne Sorgerecht ist jedenfalls nicht als Erziehungsberechtigter einzutragen.

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Außer natürlich die Eltern leben zusammen.

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Jemand muss der Schule seine Kontaktdaten weitergegeben haben, im Zweifel er selbst. Erraten haben werden sie sie ja kaum und von alleine recherchieren sie nicht. Maximal ist noch möglich, dass auf der Negativbescheinigung des Jugendamtes seine Adresse steht und jemand die übernommen hat. Ist bei mir zu lange her, ich hab das Formular nicht im Kopf.

Du kannst das streichen, wenn Du das alleinige Sorgerecht hast. Mir wäre in dem Zusammenhang aber ein Gespräch mit der Schule wichtig, damit sich die Umstände aufklären.

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Danke, danke! Das bringt etwas Licht ins Dunkel bevor ich da anrufe. Ich habe mich nämlich mittlerweile dazu entschlossen nachher in der Schule anzurufen und nachzufragen, bzw. aufzuklären anstatt meinem Kind morgen das Formular einfach durchgestrichen mitzugeben:-)

Ich habe mich nur wirklich gewundert, da ich diesen Absatz in all den Schuljahren, so wie zur Kindergartenzeit auch schon freigelassen habe und weder Erklärungen dazu leisten musste, noch dieser Absatz jemals einfach so ausgefüllt wurde.. Auch wurde mir noch nie erläutert, dass er auch ohne Sorgerecht als Erziehungsberechtigter eingetragen werden muss. Seltsam.

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" dass auf der Negativbescheinigung des Jugendamtes seine Adresse steht und jemand die übernommen hat. "

Nein, da steht weder Name noch Adresse des Vaters drauf.

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Hallo.

"ob ich dieses Schreiben richtig stellen kann indem ich seine Anschrift durchstreiche"

Selbstverständlich ... den Namen nicht vergessen.

"wenn mich jemand aufklären könnte ob er nun tatsächlich Erziehungsberechtigter ist oder nicht."

Da die alleinige Sorge bei Dir liegt, ist er NICHT erziehungsberechtigt.

Ich würde aber auf alle Fälle rausbekommen wollen, wie Name und Adresse da reingekommen ist.

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"Selbstverständlich ... den Namen nicht vergessen."
;-)#pro

"Da die alleinige Sorge bei Dir liegt, ist er NICHT erziehungsberechtigt."

DANKE#blume Dachte ich eigentlich auch! War 12 Jahre lang nie ein Problem diesen Abschnitt egal wo frei zu lassen. Hat mich ziemlich verwirrt.

"Ich würde aber auf alle Fälle rausbekommen wollen, wie Name und Adresse da reingekommen ist."

-> Die Schule hat die Adresse automatisch durch die gespeicherten Daten der vorangegangenen Schule bekommen. Wieso und woher diese diese Angaben hat: #gruebel Laut der Schule darf ich die Adresse jedenfalls durch streichen#pro

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"durch die gespeicherten Daten der vorangegangenen Schule bekommen. Wieso und woher diese diese Angaben hat: #gruebel"

Da würde ich an Deiner Stelle bei der vorangegangenen Schule doch glatt mal nachfragen ... sollten sie nicht kooperativ sein, ruhig mit dem Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes winken ... ;-)

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Du schreibst 12 Jahre. Ist Dein Kind später eingeschult worden? Die Kinder in der 5. Klasse sind 9-10 Jahre alt, maximal 11 Jahre.

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Ob mein Kind, dessen Schule mir dieses Formular überreicht hat früher oder später eingeschult wurde hat mit dem Thema eigentlich nichts zu tun, da ich grundsätzlich vom Papierkram gesprochen habe der auch schon in der Schwangerschaft anfällt:-) Und ich könnte theoretisch auch mehrere Kinder haben bei denen das zutrifft;-)

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Hast du eine Kopie der Geburtsurkunde beigelegt?
Steht er da als Vater drauf?

Wenn ja, könnte es sein, dass jemand es "gut meinte" und ihn eingetragen hat.

Im Zweifel: Fehler können passieren. Da hilft meistens nachfragen. "Mir ist aufgefallen, dass..... " "Meistens kommt dann ein: oh Entschuldigung...." mit oder ohne Erklärung. Oder eine Person bei der man nachfragen kann.

Ansonsten gibt es viele mögliche und eigentlich unmögliche Wege, wie es passiert sein kann. Daher würde ich es erst mal so ansprechen.
Kann es nur nach schriftlicher Aufforderung (bprokratischer notwendiger Weg) geändert werden, kann man das ja noch zusätzlich.
Stellt sich jemand stur oder du kommst telefonisch nicht durch oder wirst vertröstet. Dann schriftlich.

Beim ersten Versuch würde ich es telefonisch versuchen. Oft reicht das schon aus.

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Wenn ihr noch nie zusammen wart auch nicht zu Kindergartenzeiten ist es äußerst ungewöhnlich dass der Vater in der Schülerdatei geführt wird.

Würde dies in der Grundschule kritisch hinterfragen und eine Löschung in Auftrag geben.

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Genau, wir waren schon lange vor der Kigazeit getrennt, quasi kurz nach der Geburt. Also nirgends habe ich Angaben zu seiner Adresse gemacht. Und nirgends habe ich je gesehen, dass seine Adresse, wie diesmal zB. (plötzlich) irgendwo angegeben ist. Eigentlich war die Sache für mich soweit erledigt jetzt, allerdings wäre es vermutlich nicht verkehrt nachzuhaken um zukünftige Eventualitäten die sich durch diesen Fehler ergeben können auszuschließen.
Danke dir!

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Ohne Sorgerecht keine Erziehungsberechtigung.

Ich würde es auf jeden Fall mit der Schule klären, nicht, dass er vielleicht doch mal auftaucht und das Kind raus gegeben wird.

Es könnte sonst auch zu Diskussionen kommen, bezüglich der zweiten Unterschrift.

Lehrer haben zu viel um die Ohren, als dass sie sich Familienverhältnisse merken können. Ich war 8 Jahre auf einer Schule und meine Mutter, die einen anderen Nachnamen als ich hatte, wurde bis zum bitteren Ende mit meinem Nachnamen angesprochen 🤷‍♀️😂

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Danke für die Aufmerksammachung! Ich rufe morgen oder am Montag mal in der alten Schule an. Kann gern Feedback geben wie das passieren konnte. Wie gesagt, ich habe nie, weder bei der Schulanmeldung, noch sonst wo seine Adresse angegeben. Ich hatte sie ja nicht mal!!^^

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Ja, bitte gib noch mal Feedback, wenn Du mehr erfahren hast.

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Vielleicht wäre das aber auch ein guter Anlass, den Vater zu kontaktieren und zu fragen, ob er Kontakt will? Irgendwie muss er seine Adresse ja mal einer Schule gegeben haben?