Aufsicht bei Krankheit wenn ein Elternteil zu Hause ist

Hallo ihr Lieben,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber habe mal eine Frage.
Kurz zu mir: Mutter von einer 7 jährigen Tochter, getrennt von ihrem Papa, regeln alles übers Jugendamt, bei Krankheit wurde festgelegt (auf Wunsch von KV) immer im Wechsel zu Hause zu bleiben, beide sind in einer neuer Partnerschaft, ich bin derzeit von meinem neuen Partner schwanger

Jetzt zu meiner frage

Wie ist das, wenn ich dann zu Hause bin egal ob BV oder dann nach der Geburt, bei Krankheit von meiner Tochter. Der KV möchte es dann auf mich abwälzen (kam jetzt schon mit den Gedanken zu mir). Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, aber da er ja auch die 10 krh Tage hat (haben auch gemeinsames Sorgerecht) wäre er ja auch in der Pflicht.
In der corona Zeit hatten wir auch großes Theater als die Schule geschlossen hat und es war kein Miteinander mehr. Früher haben wir es immer gedeichselt das beide ihrem Job an bestimmten Tagen nachgehen konnten.
Wenn wir noch zusammen wären würde sich die Frage ja auch nicht stellen. Aber mir geht's da ums Prinzip.
Habt ihr da eine Ahnung wie das dann ist?
Wisst ihr was ich meine?

LG lysann

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Das verstehe ich nicht ganz.
Wenn ich sowieso zuhause bin, kann ich doch auch das kranke Kind betreuen. Das ist für mich keine Frage des Prinzips, sondern des Pragmatismus. Bei so etwas auf 'Prinzip' zu beharren, hat schon ein bisschen was von dem Partner das Leben schwer machen. Du würdest doch vermutlich auch innerlich die Faust ballen, wenn Dein Ex, der - warum auch immer - keine beruflichen Verpflichtungen hätte, mit dem kranken Kind vor der Tür stehen würde, einfach weil Du dran bist.
Schliesslich kann man auch in intakten Partnerschaften die Kinderkranktage nicht einfach so nach dem Gleichheitsprinzip nehmen. Eine Bedingung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann. Würdest Du noch mit Deinem Ex zusammenleben und wärst im BV oder Elternzeit, würde er nicht einen einzigen Kinderkranktag bewilligt bekommen.

Grüsse
BiDi

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Bei uns ist es so: wenn das Kind krank ist, dann wird es da betreut wo es gerade ist.

Ich muss aber sagen: ich hätte mein Kind dann am liebsten bei mir, weil ich das betütteln eh besser kann ;-) Aber das ist nur mein innerer Wunsch...

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Vielleicht könnte dir der KV ein bisschen was zuschiessen für die extra Tage, wo eure Tochter krank bei dir wäre? Die Ex meines Mannes hatte, andersrum, auch mal Geld gefordert, als die Tochter am Umgangswochenende nicht zu ihm konnte weil er wegen eines (nicht selbst verschuldeten) Unfalls im KH lag.. ich fand das damals so "Naja" von ihr aber gut.. kann man sehen wie man will..

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Warum soll er ihr Geld geben, die Tochter lebt doch bei ihr und er wird Unterhalt zahlen.
Wenn das Kind nicht krank ist, ist es ja auch weniger beim Vater....

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Ich hatte es so verstanden, dass sie das Wechselmodell haben🤷‍♀️

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Du schreibst weiter unten das Kind lebt 6 Tage bei ihm und 8 Tage bei dir von 14 Tagen. Wie muß man sich das vorstellen mit dem Wechsel bei Krankheit?
Wenn das Kind in seiner Zeit bei dir krank wurde, er aber wieder dran wäre, mußte das Kind zu dir wechseln?

Wäre es nicht sinnvoller und pragmatischer zu sagen, in der Zeit wenn es bei dir ist bist du verantwortlich bei Krankheit, Schulschließung usw. Und wenn es beim Vater ist, muß er es halt regeln?

So ein Hin-und Her Geschiebe stelle ich mir auch fürs Kind ganz schlimm vor. Nirgends ist es richtig zu Hause und wenns schwierig wird, dann versucht es einer von euch dem anderen rüber zu schieben. :-(

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Hallo,

also. ihr beide wollt das Kind, aber wenn es krank ist, dann eher nicht, oder wie ist das zu verstehen? Ich meine, wenn ein Elternteil sowieso zu Hause ist, warum soll der andere freinehmen? Ich würde da auf das Wohl des Kindes schauen und nicht ständig, ob jeder von euch regelmäßig das Kind während einer Erkrankung betreut. Da herrscht nochmal Gesprächstbedarf.

LG