Umgang Säugling

Hallo :)
Ich habe vor 4 Wochen entbunden und Stille den kleinen Mann voll.. Ich bin alleinerziehend, der KV fordert nun von mir, dass ich abpumpen soll, sodass er das Baby für mehrere Stunden mit nehmen kann.. Er wohnt ca. 30 km weit weg, er hat den kleinen bis jetzt 2x gesehen... In der Schwangerschaft bestand nicht einmal der Kontakt

Ich habe dem KV erklärt, dass ich das Baby voll Stille (ist mir persönlich auch sehr wichtig für die Mutter-Kind Bindung und das Bedürfnis des Babys)
Außerdem habe ich bedenken, ob es so super ist, dass ein neugeborenes Baby plötzlich für mehrere Stunden woanders ist und plötzlich mit Flasche gefüttert werden soll... (interessiert ihn aber scheinbar nicht) Ich habe ihm angeboten, er kann gerne weiterhin zu besuchen kommen außerhalb der Stillzeit...

Er droht mir jetzt mit dem Jugendamt, weil ich das Baby nicht raus gebe.

Hat da jemand schon mal Erfahrung mit gemacht? Ich habe wirklich Angst
LG

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Hallo,

Jugendamt ist doch eine tolle Idee. Diese werden dem empathischen Vater dann bestimmt erklären, dass er sein vier Wochen altes vollgestilltes Baby mitnichten zum Umgang mitnehmen kann/darf.

Wenn das jetzt schon so anfängt, kann man dort vielleicht auch direkt die Umgänge besprechen und festlegen lassen. Dann musst Du dich jetzt im Wochenbett nicht mit solch seltsamen Anwandlungen beschäftigen.

Natürlich hat ein Papa das Recht, sein Baby zu sehen. Aber ein vier Wochen altes Baby einem Fremden (das ist er nämlich für das Baby, wenn es ihn nicht täglich sieht) mitgeben, ist für die Bindung sehr schädlich und somit auch für das Kindeswohl.

Ich würde mich an Deiner Stelle morgen selber beim Jugendamt melden. Dafür sind sie nämlich auch da.

Liebe Grüße und gute Nerven

Delenn

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Hey!

Der hat ja lustige Vorstellungen.
Google mal Saugverwirrung.

Ich glaube, ich würde ihm zuvor kommen, schonmal beim Jugendamt anrufen und den Fall schildern. Dann weißt du, wo du dran bist und welche Regelung das JA für realistisch hält. Dann kannst du gelassener reagieren, wenn er sich wieder meldet.

Hast du das alleinige Sorgerecht?

Liebe Grüße
Schoko

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Ich meine, hier öfter mal gelesen zu haben, dass in solchen Fällen die Väter mehrmals pro Woche für 1 bis 2 Stunden am Stück in die mütterliche Wohnung zum Umgang erscheinen sollen.

Würde er das machen, wenn der Umfang nicht so stattfinden kann, wie es ihm vorschwebt?

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Ich werde mich wohl wirklich ans Jugendamt wenden und die Sache schildern...
Ich habe auch schon an die Thematik mit der Saugverwirrung gedacht und auch mit der Hebamme drüber gesprochen, sie ist auch meiner Meinung.
Ich habe auch das alleinige Sorgerecht, möchte dem KV dass Umgangsrecht nicht verweigern, er kann sein Kind sehen, nur versteht er nicht, dass es nicht in der Form geht, wie er sich dass momentan vorstellt... zumal er auch nicht mal eben um die Ecke wohnt

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Geh selbst zum Jugendamt und frage um Rat.

In der passiven Position abzuawrten, bis er es tut oder nicht tut, wird schwierig.
Dann kann er dich leichter in die Ecke drängen, du würdest verweigern.

Geh selbst aktiv auf das Jugendamt zu. Sage, dass du Umgang ermöglichen möchtest. Stillen, Säugling usw.
Wie könnt ihr das als Eltern erreichen, dass es dem Kind gut tut.

Das macht den besseren Eindruck.


Zudem kannst du dich an Profamilia und co wenden. Diese haben oft Tipps. Auch wie Abläufe beim für euch zuständigen Jugendamt so sind, wo man sich hinwenden kann, wo es Beratungen für Eltern gibt usw.

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Und bitte sei Dir bewusst, daß eine Flasche bei einem vollgestillten Kind immer der Anfang vom Ende des Stillens sein kann.
Laut meiner Hebamme kann ein Stillkind ab 8 Wochen Flasche bekomme, ohne Saugverwirrung.

Trotzdem weiß ich aus Erfahrung mit meiner Großen, daß Flasche trinken immer einfacher ist als Brust trinken. Es kann also echt sein, daß so ein Kind die Brust dann ganz verweigert und die Flasche einfordert. Meine Große hat mit 4 Monaten beschlossen, nur noch Flasche zu trinken.