"Scheinehelich geboren" ?

Hallo Zusammen,

Hab ne Frage und vllt hat Jemand ne Ahnung was damit gemeint ist.
Ich hab schon Google gefragt aber leider finde ich da keine richtige Antwort.

Ich hab Unterhaltsvorschuss beantragt und habe heut ein Schreiben bekommen, indem steht:

"...aus dem Antrag ergibt sich, dass das Kind scheinehelich geboren wurde..."

Das verwirrt mich wirklich maximal, da ich nie verheiratet war und soetwas auch nie angegeben habe. Die Vaterschaftsanerkennung haben wir gemacht, der Vater hat auch keinerlei zweifel so dass er evtl die vaterschaft angefochten hat oder so. Daher fragen wir uns, wie die zu so einer aussage kommen?

Hat Jemand vielleicht schon erfahrung damit gemacht, wenn die sowas schreiben, was sie damit meinen? Oder ist das so ein "Standard Satz" der genutzt wird?
In dem Rückschreiben habe ich diese Frage zwar gestellt, aber bis ich da eine Antwort bekomme dauert es noch eine Weile jnd ich bin etwas neugierig, deshalb frage ich hier schonmal.

Danke schonmal für eure Antworten.

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Da wird ein Fehler vorliegen. Scheinehelich geboren bedeutet (wenn ich das richtig gelesen habe), dass die Mutter (noch) verheiratet ist und der Ehemann nicht der biologische Vater ist jedoch der rechtliche, da eben in der Ehe geboren. So wie du es beschreibst ist das Kind unehelich, da ihr nicht verheiratet seid.

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Danke für deine Antwort. Genau so hatte ich es auch gelesen, deshalb waren wir verwirrt, da wir beide nie miteinander oder Jemand anderem verheiratet waren.

Bin auf die Antwort von der Unterhaltsvorschusskasse gespannt.

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Hallo,

Das sollte sicher unehelich heißen.

Eine Scheinehe ist eine Ehe die zu einem bestimmten Zweck zum Schein geschlossen wird, wenn also sich jemand aus einem anderen Land so den Aufenthalt hier erschleichen möchte. Oder eben durch eine Vaterschaft.

LG
Sunny

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Danke für die Antwort.
Ja so kenne ich es auch und da wir beide deutsch sind, fällt das schon mal weg. Daher waren wir beide auch verwirrt über diese Aussage.

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Das hat nicht unbedingt mit der Staatsbürgerschaft zu tun, es kann sich auch lohnen für eine Lebensversicherung oder Witwenrente usw.

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Ist er noch verheiratet / war er verheiratet?

Scheinehe kenne ich nur so: zwei Menschen heiraten, um sich Vorteile zu verschaffen. Ziel sich scheiden zu lassen, sobald Fristen abgelaufen sind. Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Land oder anderes.

Wohnt ihr zusammen?
Das einzige, was mir als Laie einfallen würde, wäre: offiziell habt ihr getrennte Wohnungen und entsprechend Anspruch auf diverse Leistungen. Unterhaltsvorschuss z.B.
Aber im Grunde haltet ihr euch überwiegend in einer Wohnung auf, lebt gewissermaßen zusammen, aber nicht offiziell. Bei Zusammenleben würden aber Ansprüche nicht bestehen.

Ich habe KEINE Ahnung ! Es sind nur Ideen, die mir in den Sinn gekommen sind.

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Ja so kenne ich die Scheinehe eben auch, daher war ich etwas verwirrt.

Er war nie verheiratet und wir leben getrennt.
Er verbringt zwar viel Zeit bei mir zwecks Umgang (Baby ist 3 Monate und ich stille voll) aber ohne Übernachtung usw. Ausser Eltern- & Kindergeld beziehe ich keine Leistungen.

Aber danke für deine Ideen. Bin gespannt was die Vorschusskasse mir antwortet.

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Auf die Aufklärung bin ich dann echt gespannt ;-)#schein

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Hallo,

Ich habe mal das BGB bemüht und habe dazu folgenden Text gefunden.

Scheineheliches Kind ist ein Kind, das während einer bestehenden Ehe der Mutter geboren wird und deshalb kraft gesetzlicher Vermutung als Kind des Ehemannes der Mutter gilt (§ 1592 Nr. 1 → Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]), obwohl es tatsächlich von einem anderen Mann abstammt. Quelle: Nomos.de

Demnach wird dir unterstellt, dass du während DEINER bestehenden Ehe ein Kind mit einem anderen Mann in einem außerehelichen Verhältnis gezeugt hast.

Sollte das nicht so sein, solltest du einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, mit entsprechender Richtigstellung.

Hoffe das hilft dir weiter.

Alles Gute
Willothewisp

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Danke für die Antwort.

Genau das habe ich auch dazu gefunden, da ich aber nie verheiratet war (und der Vater auch nicht) konnt ich mir die Aussage eben nicht sinnvoll erklären, da das aus dem BGB nicht zutrifft.

Deshalb darf mir die Vorschusskasse jetzt erstmal erklären, wie sie zu so einer Annahme kommen oder was sie damit meinen.
Es war auch an sich kein Bescheid, sondern eine forderung fehlender Unterlagen, wie eben eine ehelichkeitsanfechtungsklage oder sowas.

Danke dir trotzdem.😊

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Hallo,
Haben Deine Eltern evtl. geheiratet, nachdem Du bereits auf der Welt warst?
Bei uns immer wieder mal passiert, dass man (1x sogar als Kind in der Unterstufe) als verheiratet geführt wurde 😁
Grund: weil es eben bereits eine Namensänderung aufgrund von Heirat gegeben hat...
Dass diese Namensänderung im Kindergartenalter aufgrund der Heirat der Eltern stattgefunden hat, ist in manchen Comoutern offenbar nicht drinnen, und manche Bearbeiter dürften da auch evtl. nicht nachdenken?
...
Aber vielleicht ist das eine Idee?

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Nein das kann leider nicht sein, meine Eltern waren bereits bei meiner Geburt verheiratet und eine Namensänderung hatte ich nie :D
Aber danke trotzdem :)