Ab wann Alleinerziehend?

Hallo,

Ich hab mal eine vielleicht etwas seltsame Frage, ab wann gilt man als Alleinerziehend?

Bin gerade schwanger mit dem 1.gemeinsamen (und gewünschten) Kind.

Allerdings macht uns Corona und die damit verbundenen Maßnahmen der jeweiligen Länder, zusätzlich zur Fernbeziehung (8000km) einen Strich durch die Rechnung.

Im schlimmsten Fall sieht es wohl so aus, dass der Vater für 2 Jahre nicht hierher kommen kann/darf.
(Ist ein komplizierter Teufelskreis, warum, und eigentlich hauptsächlich wegen "Papierkram")

Sofern die Grenzen in beiden Ländern offen sind, könnte ich wohl zu Besuch hinüberfahren,- aber das wars auch schon.

Irgebdwie kommt mir das wie ein "Schwebezustand" vor:
Ich werde praktisch wohl tatsächlich alles alleine machen müssen...
Theoretisch habe ich alle 2 Wochen für 2 Wochen telefonische wifi-Unterstützung...

Daher frage ich mich, ab wann wird man als Alleinerziehende bezeichnet?

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Das wurde hier schon öfter diskutiert.
Für mich ist "alleinerziehend" ein steuerlicher Begriff und der greift, wenn dein Kind bei dir gemeldet ist und sonst kein weiterer Erwachsener, der nicht nachweislich "nur" WG Mitglied ist.
Somit bin ich, auch im Wechselmodell, alleinerziehend.
Und das gilt dann eben auch in offiziellen Dokumenten, wenn man nichts anderes explizit angeben kann.

Alles andere... wo muss man das definieren?

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Hallo,
Danke, dann hab ich nicht gut genug gesucht...

Bei uns ist es etwas kompliziert,- z.B. dürfte er sein Land - von dort aus - in den nächsten 2 Jahren (stand seit Februar) nur verlassen, wenn er nachweislich zu seinem Kind fährt.
Um das nachweisen zu können, braucht es aber die Vaterschaftserklärung, für welche er jedoch hier anwesend sein muss.
Da es in seinem Land auch keine österreichische Botschaft gibt, gibt es keinen anderen Weg...
(Und derzeit wegen Corona lässt Österreich Drittstaatenangehörige als Ausnahme zur Geburt nur herein, wenn davor bereits nachgewiesenermaßen Vater...)

Und z.B. im Kindergarten nachgefragt (da ich spätestens nach 1 Jahr wiede rarbeiten gehen sollte/müsste/wollte) bekomme ich nur dann eine Chance of einen Platz, wenn Alleinerziehend.

Ich hab jetzt so Beratungsstellen rausgesucht, und für Alleinerziehende gibts ein paar, und habe eben überlegt, ob ich dort mal anfragen kann, oder ob mir das quasi nicht zusteht...

Daher die Frage nach der Definition 🙂

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Ich kenn mich allerdings mit dem österreichischen Recht nicht aus.

Aber ja, die Beratung kannst du mit Sicherheit nutzen und ich würde auch die Kitasache als alleinerziehend nehmen.

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Ich weiß nicht in welchen Bundesland du wohnst aber in Kärnten gibt es immer einen Platz in der Kindertagesstätte (sofern frei) da ist ganz egal, selbst wenn ich nicht arbeiten würde, kann ich das Kind abgeben.
Wenn du nach einen Jahr wieder arbeiten gehen willst, solltest du halt schon in der Schwangerschaft einen Platz suchen.

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Das kommt auf die Situation an und den Antrag

Manchmal ist es eindeutig
- nicht verheiratet
- nicht mit einem Partner zusammen lebend (egal ob Vater des Kindes oder nicht)
- kein gemeinsames Sorgerecht

Schwieriger wird es wenn
- gemeinsames Sorgerecht, nicht zusammen lebend
- mit Partner zusammen lebend, der nicht Vater des Kindes ist und keine Rechte dem Kind gegenüber hat
- noch verheiratet, getrennt lebend, Vater hat null Interesse und kümmert sich so gar nicht

Manchmal zählen Personen Ü18 im gemeinsamen Haushalt, die ja theoretisch aufs Kind aufpassen könnten.
In anderen Anträgen sind diese völlig unwichtig.

Im Zweifel bei einer Beratungsstelle nachfragen. Und dann auch direkt, welche Nachweise man zu welchem Zweck braucht.
Z.B. kein gemeinsames Sorgerecht / gemeinsames Sorgerecht aber einer ist nicht auffindbar/verhindert usw.

Von Vaterschaftserkennung über Sorgerecht über .... und wo bekommt man welche Nachweise her. Da gibt es regional auch noch Unterschiede usw.

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Hallo,
Du kannst doch in sein Land.
Könnt ihr da nicht die Vaterschaftsanerkennung machen?

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So wie du die Situation beschreibst, bist du im Moment schon alleinerziehend. Er lebt 8000 km entfernt und kann vielleicht zwei Jahre nicht zu dir kommen, also noch mehr "alleinerziehend" geht ja fast nicht.
Jetzt mal von Corona abgesehen, warum kann er solange nicht nach Deutschland?

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Hallo,

Danke Euch für Eure Gedanken, Inputs...
Er ist beim Militär.
In seinem Land (weiß nicht, ob das überall so ist, oder mit der Position zusammenhängt) ist es so dass wenn man "unehrenhaft" entlassen wird,- man dann ein paar Jahre das Land nicht verlassen darf wegen "Spionage" gefahr/gründen.

Derzeit darf er aus seinem Land nicht raus - wegen Corona.
Und bei uns darf er als Drittstaatenangehöriger nur rein (Kind wird ausschließlich österr. pass bekommen) zur Geburt seines Kindes.
Das wiederum geht nur, wenn die Vaterschaft zuvor persönlich in Österreich anerkannt wurde.

...und in seinem Land ist es verboten, mit Ausländern eine Familie zu haben...

Daher ist auch - solange er noch beim Militär ist- eine Heirat nicht offiziell möglich, da sonst unehrenhafte Entlassung beim Militär => keine Ausreise auf längere Zeit möglich, und totaler Verlust der Pension (die er dort nach beendigubg seiner Zeit - hoffentlich nach 4-5 weitern Jahren bekommen sollte.. )

Also irgendwie alles eine Katze die sich in den Schwanz beisst.
Plan wäre gewesen:
Vaterschaftsanerkennung in Österreich, somit kann er zur Geburt her, usw.

Naja...

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Oje, das klingt alles sehr kompliziert 🤔 Will er nach Österreich ziehen oder in der Heimat sein weiteres Leben verbringen? Wenn er fix nach Österreich will, wäre es ja egal mit unehrenhaft entlassen und Verlust der Pension. Allerdings ist es schwer, in Österreich Fuß zu fassen als Drittstaatsangehöriger zur Zeit. Auch mit Heirat und Kind hat man es da nicht leicht im Moment.
Kannst du ihn besuchen in seiner Heimat? Also, wenn Corona mal vorbei ist. Ist zwar nicht, was man unter Optimal versteht, aber besser als nichts🤔

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Hallo,

Ich würde mich beim Bundesministerium oder beim auswärtigen Amt beider Länder genauestens erkundigen welche Möglichkeiten ihr habt bzgl. der Einreisebestimmungen in Bezug auf die bevorstehende Geburt.
Die Grenzen sind nur für Urlaubsreisen dicht.
Es gibt sehrwohl Ausnahmeregelung für Verwandte 1. Grades und für familiäre Angelegenheiten auch gemeinsames Sorgerecht kann nach wie vor ausgeübt werden im Ausland.
Es ist auch keine Quarantäne in Österreich nötig.

Ich finde deine Situation sehr verzwickt und ihr solltet euch langfristig nachdem du das erste abgeklärt hast Gedanken machen wie ihr ein Leben gemeinsam führen könnt.. Also bist du in meinen Augen trotzallem nicht, da du mit dem Vater eures Kindes eine Beziehung (wenn auch aus der Ferne führst). Ihr nicht vorhabt euch zu trennen sondern lediglich derzeit nicht so häufig sehen könnt aber Corona und diese Verschärfung ja auch irgndwo absehbar waren also ihr umbedingt eine anständige Lösung parat haben solltet für die ungewisse Zukunft zu dritt.