Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand von seinen Erfahrungen berichten. Ich versuche es kurz zu halten.

Im Dezember 2018 bin ich nach der Trennung mit meinen Kindern im gleichen Ort in eine Wohnung gezogen. Ich habe die erstbeste genommen um den Kindern die angespannte Situation im Haus zu nehmen.

Mein Ex Mann ist dann im April 2019 in eine Wohnung ein paar Orte weiter gezogen. Seit der Trennung sieht er die Kinder aller 14 Tage am Wochenende und die Hälfte der Ferien. Das war sein Wunsch. Gespräche bei der Familienhilfe und Jugendamt hat er in 2019 abgebrochen. Die Kinder öfters sehen konnte er nicht. Auch sonst hat er nie Termine wie Elternabende, Lehrergespräche etc. wahrgenommen. Er hat seit der Trennung keine Zimmer und Betten für die Kinder. Sie liegen alle zusammen auf Matratzen auf dem Boden. Die Kinder haben kein Problem damit. Also habe ich das auch nicht.

Im Oktober letzten Jahres ist er 70 km von den Kindern weg in den Ort seine neuen Lebensgefährtin gezogen. Der Umgang zu den Kindern hat sich nicht geändert.

Die Kinder haben sich gut entwickelt. Sie haben gute Noten. Alles läuft normal.

Ich habe jetzt beschlossen in den nächsten Ort zu ziehen. Bessere und größere Wohnung für uns. Vater wurde von mir informiert. Ich möchte dass die Kinder die Schule wechseln, damit sie nicht in den alten Ort pendeln müssen und Anschluss vor Ort finden. Der Vater hat sich die neuen Schulen angesehen. Jedoch keine Entscheidung getroffen. Da die Kinder vor den Ferien Abschied feiern sollten, verlangte ich eine Entscheidung. Er sagt nein mit den Worten er lässt es darauf angekommen.

Gleichzeitig hat er einen Eilantrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt und mich in 20 Seiten als schlechte Mutter hingestellt. Er möchte nicht das die Kinder umziehen und will gleichzeitig die Kinder zu sich in den neuen Ort holen.

Das Gericht hat einen Termin zur Anhörung angesetzt. Und einen Verfahrensbeistand für die Kinder bestellt.

Besteht wirklich die Möglichkeit dass er damit Erfolg hat? Muss ich jetzt wieder die Gerichtskosten etc. bezahlen? Nächste Woche habe ich einen Termin beim Anwalt.

Kann mir jemand Mut zu sprechen der Ähnliches erlebt hat. Die Kinder möchten übrigens am liebsten bei beiden Eltern leben.

Sie werden 13/10 und kommen in die 7/4 Klasse.

Danke. Viele Grüße

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in der Grundschule gibt es normalerweise einen schulsprengel, das bedeutet, der kleine muss soundso wechseln, das grössere Kind ist ja sicher auf einer witerführenden Schule und fährt somit dort hin.
die Gerichtskosten zahlt der der verliert, du solltest dir einen guten Anwalt holen

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Werden Gerichtskosten bei sowas nicht immer aufgeteilt?

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Leider zahlt wer verliert

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Wenn die Kinder in dem Alter das Wechselmodell wollen, wird es zumindest hinterfragt werden. Klingt für mich aber zu weit dafür.

Generell werden die Kinder angehört.

Solange die nicht sagen, dass sie beim Papa leben wollen, wüsste ich nicht, wieso das so kommen sollte. Du hast Umgang immer ermöglicht? Er hat Gespräche angebrochen? Spricht beides für dich. Der Umzug wird den Umgang nicht erschweren? Du musst darlegen, inwiefern der gleich gut bleiben wird. Da er weggezogen ist, solltest du aber auch hier keine schlechten Karten haben.

Zum Anwalt solltest du trotzdem, vielleicht auch Jugendamt ins Boot holen, die kennen ja Eure Situation und wissen, dass er damals abgebrochen hat.

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Ich habe den Umgang immer ermöglicht. Im Februar sogar nochmal darauf hingewiesen dass sie ihn vermissen und ob er sie nicht öfters sehen will. Hatte vorgeschlagen, dass die Kinder noch Sonntags dort schlafen. Hat er nicht darauf reagiert. Erst jetzt wo ich ihm den Umzug mitgeteilt habe, einmal gemacht.

Der Umzug erschwert den Umgang nicht. Habe sogar angeboten die Übergabe im alten Ort zu machen, damit er nicht 15 km mehr fahren muss.

Die Kinder werden jetzt sehr von ihm beeinflusst mit Geschenken etc. Für die Kinder ist er der Held. Weil am Wochenende nur Spaßprogramm ist und ich ja immer da bin. Momentan sind sie 3 Wochen dort und die Anhörung ist genau in dieser Zeit.

Er zahlt seit Anfang an nicht nicht den richtigen Unterhalt. Ich habe eine Beistandschaft. Er reagiert nicht auf die Schreiben vom Jugendamt. Auch hier mache ich nichts. Ich verdiene mehr als er. Möchte keinen Streit.

Mit dem Jugendamt habe ich gesprochen. Der hat mir schon Hoffnung gemacht. Ich habe trotzdem Bedenken. Ich möchte kein Gezerre um die Kinder.

Aber ich kann sie doch jetzt nicht einfach wegziehen lassen. Ich glaube nicht dass sie verstehen dass beim Papa auch Alltag wäre.

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Hallo,

ich versuche Dir aus der Position des Jugendamtes zu antworten:

Der Verfahrensbeistand ist der Anwalt der Kinder. Es ist gut, dass es ihn gibt. Er wird mit allen Beteiligten sprechen.

Dein Ex-Mann hat praktisch keine Chance, dass die Kinder zu ihm kommen. Dazu müsstest Du plötzlich arg psychisch krank sein. Drogen nehmen oder es müsste Dir Obdachlosigkeit drohen etc. Etc.

Jetzt gibt es ein paar ,,,Abers“:

Du ergreifst die Initiative und möchtest Du neue Schulen. Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, brauchst Du ihn dazu. Zudem stellt sich die Frage, was die Kinder wollen. Gerade das dreizehnjährige Kind ist schon auf einer weiterführenden Schule. Es hat sicherlich soziale Kontakte vor Ort und es sollte viel Mitspracherecht haben.

Ja, ich bin der Meinung, dass Du Dir einen Anwalt nehmen solltest und bei dieser Anhörung könnten dann alle Fragen geklärt werden.

Ich warne Dich davor, die Kinder bzgl. Der Schulwahl und des Wohnortwechsels beeinflussen zu wollen, dies rieche ich meilenweit und darauf reagiere ich immer innerlich sauer.

Wenn die Kids sich dies auch wünschen, dann sollte mit gutem Anwalt bei dieser Anhörung alles besprochen werden bzw. es ist die Frage, ob man es in einem Termin alles schafft.

Das Jugendamt wird auch dabei sein.

#winke

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Danke auch für Deine Antwort. Ich versuche die Kinder nicht zu beeinflussen.

Mein großer Sohn geht aufs Gymnasium. Er findet den Schulwechsel nicht toll. Versteht aber meine Argumente. Er könnte ohne umsteigen mit der S-Bahn in 30 Minuten bei der alten Schule sein. Natürlich hatte ich die Möglichkeit in Betracht gezogen. Denke aber dass es dann für ihn schwerer wäre Anschluss im Ort zu finden.

Deswegen wollte ich lieber den Schulwechsel und nachmittags kann er die Kontakte im alten Ort pflegen. Sein bester Freund mit dem er sich am meisten trifft, geht zum Beispiel gar nicht in seine Schule. Sondern in einem anderen Ort.

Ich muss ehrlich sagen, dass die Kinder natürlich lieber hier wohnen bleiben wollen. Sie akzeptieren meine Entscheidung des Umzuges und verstehen meine Argumente bezüglich der verbesserten Wohnsituation.

Bei uns im Ort bekomme ich keine 4 Zimmerwohnung für unter 1.900 € warm. Eigentlich hatte ich im Ort gesucht. Mir wurde diese 4 Zimmerwohnung angeboten für 1.400,00 warm. Dieses Angebot ist für Rhein Main Gebiet einfach unschlagbar und für mich ausschlaggebend.

Dies habe ich auch alles meinem Ex Mann so gesagt. Habe mir wirklich sehr schwer getan mit der Entscheidung.

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Hallo,

oh, da ist der Wohnortwechsel an sich absolut verständlich. Dies wird dann das Gericht genauso verstehen. Es ist dem Kindeswohl dienlich, wenn ihr mehr Platz habt, gerade wenn die Kinder in dieses Alter kommen.

Dennoch solltest Du Dein älteres Kind selbst entscheiden lassen, es ist alt genug.

Ich wünsche Dir, dass es für Sich und Deine Kinder nur aufwärts geht!

#sonne

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Im Moment habt ihr ja das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Allerdings hat dein Exmann sehr gute Chancen, dass ihm gerichtlich der gewöhnliche Aufenthalt zugesprochen wird, wenn die Kinder dies äußern.

Heutzutage wird darauf sehr viel wert gelegt, ebenso dass die Gerichte auf Teufel komm raus väterfreundlich sind.

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Hey,

Verstehe ich das richtig? Der Vater möchte nicht, dass die Kinder die Schulen wechseln müssen und möchte deswegen das ABR und somit seine Kinder zu sich - 70km entfernt vom aktuellen Wohnort - holen?

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er mit dieser Argumentation durchkommt. Die Kinder müssten dann doch erst Recht die Schulen wechseln - das will er doch aber nicht?

Zudem scheint ja grundsätzlich die Möglichkeit zu bestehen, dass die Kinder dennoch ihre alten Schulen besuchen können, wenn sie bei dir wohnen.

Das Wechselmodell würde wohl schon wegen der Entfernung nicht in Erwägung gezogen.

Ich denke nicht, dass er da so gute Chancen hat, dafür reicht die von dir beschriebene Argumentation meiner Meinung nach einfach nicht aus.

Grüße, junalia

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"Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er mit dieser Argumentation durchkommt. Die Kinder müssten dann doch erst Recht die Schulen wechseln - das will er doch aber nicht?"

Genau das wunderte mich auch. Mit was will der Vater da argumentieren? Ich glaube auch nicht, dass er da tolle Chancen hat.

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Ich kann auch die Argumentation des KV nicht nachvollziehen. Bei seinem Plan werden die Kinder dann ja komplett aus ihrer Umgebung gerissen. Bezüglich des Schreibens, was für eine schlechte Mutter Du bist, wäre ich auch gelassen.So dramatisch waren die Vorwürfe für ihn ja anscheinend nicht, wenn er jetzt erst, nach 2,5 Jahren Bedenken hat. Anscheinend war ja für ihn bis dato alles geschmeidig.
Wo ich an Deiner Stelle Kompromissbereitschaft zeigen würde, wäre der Verbleib Deines Großen auf der alten Schule. Ich finde 30 min Fahrtzeit ist im Rahmen. ( Ich war früher 45min -Rad/Bahn/ Fußweg zur Schule- pro Strecke unterwegs) Lass. Deinem Sohn die Wahl, ob er das auf sich nehmen will. Lass es ihn probieren, zur Not wechselt er dann halt zum HJ oder zum nächsten Schuljahr. Ich denke auch, dass Dein großer Sohn vll etwas "empfänglicher" für die Versprechungen des Vaters mit Aussicht auf ein "gechillteres" Leben ( Mütter sind ja für Pubertiere oft meeega nervig) , mit dem Verbleib auf der alten Schule kannst Du evt Boden gut machen.
Hast Du Deine Bitten an den Vater, er möge sich mehr um die Kinder kümmern, schriftlich?
Das wäre natürlich auch hilfreich, um nachzuweisen, wie der KV eigentlich tickt.
Ich wünsch Dir alles Gute!
Tschitty