Nachteile wenn meine Tochter nicht bei mir gemeldet ist?

Hallo ihr Lieben,

ich habe ab August eine Wohnung für mich meine Tochter und unseren Bauchzwerg der im September hoffentlich gesund zu uns stößt gefunden.
Meine Große ist zwar häufig bei ihrem Papa aber doch mehr bei mir. Ich bin somit davon ausgegangen dass auch sie bei mir gemeldet wird. So hatte ich das auch im Netz gelesen. Einzig bei 50/50 gilt die "alte" Wohnung als Hauptwohnsitz.
Aus verschiedenen Gründen wollen wir aber nicht dass sie die Schule wechseln muss. Das hatte ich dem Papa auch schon gesagt und auch gesagt das ich hier den entsprechenden Antrag stellen würde. Diesen wollte ich nun von ihm unterschrieben lassen um das ganze noch vor den Ferien ins Rollen zu bringen. Nun stellt er sich aber quer und will noch nicht mal der Ummeldung zustimmen. Da ich das ganze vor den Ferien wohl nicht mehr geklärt kriege, sehe ich im Moment nur noch die Möglichkeit erst mal nur mich umzumelden und dann das andere mit Hilfe eines Anwalts zu klären.

Ich fühle mich aber sehr unwohl dabei mich alleine umzumelden :-( Sie ist ja mehr bei mir und ich frage mich ob ich irgendwelche "Nachteile" oder "Probleme" dadurch haben kann.

Das bedeutet ja auch das ihre ganze Post weiterhin zu ihm kommt. Und hier ist es jetzt schon mehrfach vorgekommen das er mir das nicht mitteilt obwohl es sich z.B. um ärztliche Unterlagen gehandelt hat auf die ich gewartet habe.

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Hallo,

Das ist ja ne blöde Situation. Hast Du denn keine schriftliche Zustimmung von ihm eingeholt für den Umzug Deiner Tochter? Wenn nicht wird es schwierig, dann kann der KV drauf bestehen dass sie bei ihm wohnen bleibt und von Dir Unterhalt für sie verlangen. Kläre das unbedingt bevor Du ausziehst, und nicht nur mündlich.

Nachteil ist wie geschrieben Du bist unterhaltspflichtig und kannst nicht in Steuerklasse 2, wobei Du ja noch ein Kind dann hast, da ist die Steuerklasse dann nicht das Problem.

Alles Gute
Sunny

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je nachdem du wohnst, muss einem Antrag auf eine andere Schule nicht zugestimmt werden, immerhin zahlen ja die Bürger des Ortesmit Ihren Steuergaben die Schule.
wenn das KInd natürlich beim Vater gemeldet ist und dort wohnt, zahlst du Unterhalt hast keinen Anspruch auf das Kindergeld und nicht Steuerklasse 2, die hat dann der Vater.
das KInd das unterwegs ist, ist auch von IHM?

ich rate,das anwaltlich abzuklären und zwar dringend

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Hallo,

habt ihr denn den Umgang schriftlich fixiert?

Das Kind muss dort gemeldet werden, wo es sich überwiegend aufhält. Ansonsten kannst du die Zustimmung für die Ummeldung beim Familiengericht beantragen.

Ich meine, das Kindergeld geht auch an denjenigen, bei dem es gemeldet ist. Wenn du es momentan beziehst, bin ich mir nicht sicher, ob er es auf sich umschreiben kann.

Alles Gute 🍀
Knödel

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Hallo,

blöde Situation. Seid ihr verheiratet?
Ich würde mich nicht alleine ummelden.

Ich habe damals damit gewartet bis alles mit den Kindern geklärt war, auf Rat des Anwalts. Unsere Kinder leben das Wechselmodell.

Sobald das Kind eine andere Adresse hat wie der Kindergeldbezieher, wird dies von der Familienkasse geprüft.

Wie läuft das mit dem Baby? Muss er da auch zustimmen?

LG