Soll Unterhalt zahlen (Vorsicht lang)

Hi!

Was soll ich tun.

Lange Geschichte.
April 2010 getrennt mit 2 Kindern, Scheidung 2011.
Kinder leben bei mir.
Vater hat nie Unterhalt gezahlt, habe immer Unterhaltsvorschuss bekommen bis Jan.2017.
Danach knapp ein Jahr kein Geld, musste Vater der Kinder verklagen.
Habe einen Titel gegen ihn. Dieser liegt aber seit August 2021 bei der Unterhaltsvorschuss Kasse.
Es gab immer wieder stress mit dem Vater vor allem um die jüngere Tochter.
2017 gab es ein Probewohnen beim Vater, eigentlich 3Monate.Nach 14Tagen kam die gemeinsame Tochter wieder, es klappte nicht.
Dann war Ruhe bis Januar 2019. Es gab immer mehr Stress mit der gemeinsamen Tochter. Egal was ich sagte ,Papa wäre besser zu ihr. Habe sie dann im Februar 2019 zum Vater ziehen lassen. Dort ging es 6Monate gut und dann gab es dort wieder stress. Jugendamt meinte, es wäre besser sie zieht zurück. Ok es ist nun mal mein Kind.

Tochter hatte fast 1 Jahr kein Kontakt zum Vater. 18.7 waren wir 5tage zusammen im Urlaub mit ihrem älteren Bruder und meinem Freund.
Alles war super schön.

Ab 26.7 fing der ganze Stress an.

Anfang August war sie beim Jugendamt und sagte sie möchte wieder beim Vater und seiner neuen Frau leben.
Ok es war ihr Wunsch.
Seit 5.8.2021 lebt sie wieder bei ihm.
Habe der Unterhaltsvorschuss Kasse bescheid gesagt, somit das ich kein Geld mehr bekomme.
Kindergeld stelle weiß auch bescheid. Habe ihm Anteil mäßig Geld bezahlt, trotz da ich es hätte gar nicht brauchen.
Jetzt kam diese Woche ein Brief ein Jugendamt, das mein Ex jetzt Beistand für die gemeinsame Tochter beantragt hat.
Ok es steht der Tochter Unterhalt zu nur selber hat er 11Jahre nicht ein müden Euro aus eigner Tasche gezahlt. Schon traurig


Heute kam ein Brief von seinem Anwalt. Ich möchte bitte mein Lohn offen legen.


WIESO MÜSSEN ES JETZT ÜBER DAS JUGENDAMT UND EINEM ANWALT GEKLÄRT WERDEN.

Verstehe es nicht.

1

Also dass du es moralisch zum kotzen findest, dass er selbst nie gezahlt hat und jetzt Kohle will, versteh ich vollkommen, aber wie hätte er es denn sonst machen sollen?

Ich finde da eine neutrale Stelle tatsächlich sogar ganz gut, der Anwalt war aber zusätzlich unnötig an der Stelle.

2

Den Unterhaltsvorschuss kann das Amt sich wiederholen. Ist sein Einkommen allerdings unter einer bestimmten Grenze, gibt es da nichts zu holen. Ob er seinen Unterhaltspflichten nachgekommen ist oder nicht, ändert nichts an deinen.

3

Hi.
Er hat 11 Jahre keinen Cent aus eigener Tasche an Unterhalt für seine beiden Kinder bezahlt. Musste ihn sogar 2017 leider verklagen, da ich knapp 1jahr auch kein Unterhaltsvorschuss bekommen habe.(wurde ja nur bis 6jahre gezahlt von Staat, ehemalt's) Habe einen Pfändung s Titel gegen ihn.

Jetzt ist die gemeinsame Tochter gerade mal seit 5.8 bei ihm und mein Ex Mann hat nichts besseres zu tun. Als gleich von 2Stellen Unterhalt zu verlangen.
OK der gemeinsamen Tochter steht Unterhalt zu keine Frage.

Nur wie erbärmlich muss ein Vater sein, der seit 11 Jahren nichts gezahlt hat für die 2 gemeinsam Kinder. Kein Unterhalt keine Klassenfahrt, zahnspange oder irgend was anderes.
Der gemeinsame Sohn 17 lebt bei mir. Sein Vater kümmert sich null.
Ich habe immer noch knapp 7200€unterhalt aus 2017 von ihm zubekommen ohne Zinsen.

7

Hallo,

Ich verstehe Deine Wut. Warum hat er die ganzen Jahre nicht gezahlt? Konnte er nicht mangels Einkommen oder wollte er nicht zahlen? Im letzteren Fall hättest du ihn pfänden können. Wenn das erste der Fall ist und er wenig Einkommen hat verstehe ich dass er sich jetzt zeitnah darum bemüht sein Kind auch ernähren zu können. Versetze Dich in seine Lage, plötzlich lebt sein Kind bei ihm, braucht essen, Kleidung usw. Das muss ja finanziert werden. Würdest Du an seiner Stelle auch nicht anders machen.

LG
Sunny

weitere Kommentare laden
4

Such dir einen eigenen Anwalt und lass das klären.

Es ist doch gut, wenn es über Jugendamt und Anwalt läuft.

Bei dem Hin und her wundert es mich fast schon, dass das Jugendamt das überhaupt noch mit macht.
Seit 5.8.21 wohnt sie bei ihm? Schön. Soll er doch beantragen was er will. Lass das deinen Anwalt klären. Wer weiß, wie der Hase lang läuft, wenn sie Anfang September wieder bei dir ist.
Wie die zuständen Stellen reagieren, wenn demnächst die nächste Ummeldung erfolgt.

Der August ist noch nicht mal rum!
Es ist der gleiche Monat, in dem sie zu ihm gezogen ist.

Klar, es steht ihm Unterhalt zu - was vorher war interessiert u.U. nicht oder müsste über eine andere Stelle/Anwalt laufen.

Er kann ja den Antrag auf Beistandschaft stellen. Das ist für ihn wichtig - FALLS - sie länger bei ihm bleiben würde. Damit hat er dann die Fristen gewahrt. Unterhalt rückwirkend bis Antragstellung oder so.

Ob er damit durchkommt, ist eine andere Frage.

Rechne nicht auf, was vorher war. Das IST ärgerlich, tut erst mal nichts zur Sache.
Gib die Unterlagen deinem Anwalt, damit dieser prüfen kann, ob das früher rechtlich Relevanz hat oder nicht oder anteilig.

Alles andere: lass deinen Anwalt prüfen, dich beraten.


Bei eurem HIn und her ist eh fraglich, ob sie nicht in wenigen Tagen wieder bei dir wohnt, wieder alles umgemeldet wird
oder ob es nicht sinnvoller wäre, Familienhilfe, betreutes Wohnen, externe Hilfe, Schlichtungsstelle etc. hinzuzuziehen.

Dieses finanzielle Hin und her wäre mir schön zu blöd. An zweiter Stelle.
An erster Stelle würde ich gucken, was langfristig für das Kind gut ist. Geht es ihr wirklich jeweils beim anderen besser? Vermeidet sie Regeln? Sucht sie sich aus, wie es ihr gerade passt?
Wäre Wechselmodell mit klaren Absprachen sinnvoller? (im Grunde macht ihr das ja schon. nur dass die Geld-Stellen mitdrin hängen)

Dann würde sich das finanzielle hin und her auch lösen.
Falls er sie dann überhaupt bei sich behalten wollen würde! Ohne Unterhalt durch Wechselmodell kann das KInd schnell langweilig werden. Böse Unterstellung, weiß ich. Ich beziehe es auch nicht auf Pauschal, sondern konkret auf euren Fall.

Würde er sie auch bei offiziellem Wechselmodell mit u.U. keinen Unterhaltsansprüchen nehmen, wäre das super für's Kind.


Meinem Kind würde ich ermöglichen woanders zu wohnen.
Dann aber mit klaren Rahmenbedingungen. So auf der Nase herumtanzen lassen würde ich mir weder von Kind noch vom Vater.

6

Umgemeldet ist die Tochter nur beim Jugendamt und Unterhaltsvorschuss Kasse. Wohnen tut sie bei der melde Stelle noch bei mir. Der nächst mögliche Termin bei der Stelle zum Ummelden geht erst im November

5

Noch was:

ist er beiden Kindern unterhaltsverpflichtet?

Wenn ja: erst recht vom Anwalt prüfen lassen!
Vielleicht würde da auch was verrechnet. Er Unterhalt an dich für Sohn. Du Unterhalt an ihn für Tochter. Nullrechnung?

13

nicht zwingend, da verdienstabhängig.
Du gehst ins gericht und lässt bei ihm pfänden! da braucht du keinen Anwalt, ruf in der Gerichtvollzieherstelle an