Sonderbedarf - was zählt da alles drunter?

Hab das Posting unten gelesen, von wegen Vater soll Fahrrad mitfinanzieren...
Hat jemand mal einen Link oder so, was steht, was alles als Sonderbedarf zählt, woran sich KV auch finanziell außerhalb des Unterhalts beteiligen MUSS ?

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Ein Ausschnitt zum Thema Sonderbedarf. Achtung nicht vollzählig. Das Meiste wird aber abgelehnt.

1. Was ist Sonderbedarf?

In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann.


2. Einzelfälle: Sonderbedarf ja oder nein?

Die folgende Auflistung soll einen Überblick über die einzelnen Fallgestaltungen geben. Die Rechtsprechung der Gerichte ist allerdings sehr unterschiedlich.

Arztkosten
wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet

Betreuungskosten
ja

Brillenkosten
ja

Familienfeiern
nein

Internatskosten
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten

Kindergartenbeitrag
nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist

Klassenfahrt
die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten

Kleidung
nein

Kommunion
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten)

Lernmittel
nein

Möbel
nein

Musikausbildung
nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie

Musikinstrument
nein

Nachhilfe
ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum

Pivatschule
nein

Prozesskosten
ja

Säuglingserstausstattung
ja

Schüleraustausch
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten

Sport
nein

Umzugskosten
ja

Urlaubskosten
nein

Zahnarztkosten
ja


Anmerkung: In einigen Fällen (z.B. bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch) unterscheiden die Gerichte danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 5) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist.



3. Wie haften beide Elternteile für Sonderbedarf?

Für den Sonderbedarf haften beide Elternteile anteilmäßig (also nicht nur wie beim Tabellenunterhalt der getrennt lebende Elternteil). Das bedeutet, dass sich auch derjenige Elternteil an den Kosten des Sonderbedarfs beteiligen muss, bei dem das Kind lebt - es sei denn, dieser Elternteil hat keinerlei Einkünfte bzw. keine Nettoeinkünfte über 840,- Euro.

Die Kosten werden auf beide Elternteile wie folgt verteilt: Zunächst wird für jeden Elternteil ein Einsatzbetrag ermittelt. Hierzu wird von seinem Einkommen der Selbstbehalt von 840,- Euro abgezogen. Die dann bei beiden Eltern verbleibenden Beträge werden zueinander in Verhältnis gesetzt.
Beispiel (Stand Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2002): der Sonderbedarf beträgt 200,- Euro. Der Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.500,- Euro, die Mutter ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.000,- Euro. Zieht man bei beiden jeweils den Selbstbehalt von 840,- Euro ab, so bleiben beim Vater 660,- Euro übrig, bei der Mutter 160,- Euro. Zusammengerechnet ergeben die beiden Resteinkommen den Betrag von 820,- Euro. Der Vater hat also zu tragen 660/820 x 200,- Euro = 161,- Euro, die Mutter 160/820 x 200,- Euro = 39,- Euro.

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Also in den alten Bundesländern liegt der selbstbehalt bei 890 euro.

Der Sonderbedarf zeichnet sich dadurch aus das er nich vorhersehbar ist.
Bei der ersten Brille mag das der Fall sein, allerdings ist es durchaus absehbar das das Kind in regelmässigen Abständen eine neue braucht...

Auch einen Umzug macht man nicht von heute auf morgen.

Und dass der Vater den Prozess bezahlen soll der ja meist gegen ihn selbst geführt wird leuchtet mir nicht ein. Jedes ind ohne eigenes Einkomen hat Anspruch auf prozesskostenhilfe.

Da viele Väter jedoch schon durch den Regelunterhalt bis an die Slebstbehaltgrenze bezahlen müssen.
ist es oft gar nicht möglich dass er noch mehr bezahlt.
Auf manche Dinge muss er also Verzichten...
Das sollte ein Kind auch schon frühzeitig gelernt haben ( meiner Meinung nach)

gruß rap

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Da gehen wir völlig konform, deshalb hab ich ja auch gesagt: nicht vollständig!

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Hallo,
ich habe ein Link gefunden, in dem ein BGH-Urteil angespochen wird, indem es um den Sonderbedarf geht. schau mal hier:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2006/05/27/index4.html

LG
Birgit

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Danke, weiß jetz etwas mehr. Schade eigtl. dass kaum was unter Sonderbedarf fällt (Privatschule z.B.)...

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Wieso schade? Zahlt der Vater nicht oder suchst Du eine Abzocke??

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Sprich mit dem KV!
Vor Gericht wegen so etwas zu gehen finde ich völlig daneben.
Auch bin ich der Meinung wenn sich der Vater bei solchen Kosten beteidig, dann hat er auch ein Mitspracherecht ;-)

Ich habe einen ganz tollen Ex, der zahlt keinen oder kaum KU und an irgendwelche Kosten sich beteidigen #augen
Ich besitze halt nur drei Paar Schuhe ;-) und geh trotz meiner vier Kinder auf 400 Euro-Basis arbeiten.
Bevor ich den Kerl fragen würde ob er was mitfinanziert, beiss ich mir doch lieber die Zunge ab.

LG Karin #katze