Umgangsrecht und Prozesskostenbeihilf

Hallo,

der KV meines Kindes hat per Gericht ein Wechselmodell erstritten. Danach ging es um die Frage der Kita. Per Beschluss wurde mir die Entscheidung für den Ort der Kita übertragen.

Jetzt habe ich zwei Fragen. Eventuelle hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht.

(1) Wer trägt die Kosten für das Familiengericht? Er hat Prozesskostenbeihilfe bekommen. Ich nicht. Von einem Gewinnen und Verlieren kann man hier ja so nicht sprechen. Antragsteller (Kläger) war er.

(2) Wenn er für den jetzigen Beschluss in Widerspruch geht, geht es in die nächste Instanz (OLG). Wer trägt hier die Kosten? Bekommt man diese ebenfalls im Rahmen der Gerichtskostenbeihilfe erstattet, auch wenn er der Kläger und derjenige ist, der in Widerspruch geht?

Herzlichen Dank

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1) üblicherweise zahlen beide die Hälfte bei Umgangsprozessen, egal wer klagt, egal wer gewinnt oder verliert
2) geh davon aus, dass er wieder Prozesskostenbeihilfe bekommt. An dem Punkt bin ich mir aber nicht sicher.

Ich habe schon oft gehört, dass solche Gerichtsprozesse gut für den sind, der das Geld dafür hat.

Darf ich fragen wie alt das Kind ist?

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1. Ich habe letztens auch Prozesskostenbeihilfe beantragt und wollte nur ergänzen, dass deutlich im Formular steht, dass es nicht nur von der finanziellen Lage eines Menschen abhängt, ob man diese bekommt, sondern vor allem auch von der Aussicht den Prozess zu gewinnen. Es werden keine unnötigen Klagen finanziert. Wenn jemand Prozesskostenbeihilfe bekommt, ist das also ein deutliches Signal, dass er mit seiner Klage im Recht ist und zu erwarten ist, dass er gewinnt. Und wie es aussieht, hat er sein 50:50 Model ja auch bekommen. Ich denke daher, dass ein zweiter Prozess nicht genauso übernommen wird. Er hat ja bekommen was er wollte. Dir wurde vom Gericht aus die Sache mit der Kita zugesprochen und daher ist es eher unwahrscheinlich, dass das Justizsystem jetzt Geld aufwendet um ihn dabei zu unterstützen der eigene Klage die erfolgreich war zu widersprechen, nur weil nicht jeder Punkt davon seinen Vorstellungen entspricht.

Anders wird es aussehen, wenn Du widersprichst. Dann ist es ja wahrscheinlich, dass er wieder 50:50 bestätigt bekommen wird. Solange Du nicht widersprichst, halte ich einen zweiten Prozess daher für unwahrscheinlicher.

2. Die Kosten für den ersten Prozess müsst ihr beide zahlen, so ist das bei Umgangsgeschichten und Sorgerecht etc. soweit ich weiß immer. Zumal das eine Sache ist, wo es jede Menge Anlaufpunkte im Vorfeld gibt das außergerichtlich zu klären. Für deinen Geldbeutel wäre es bei der offenbar guten Aussicht von ihm das Modell zugesprochen zu bekommen,. daher auch ein Weg gewesen vorher einzulenken, da es offenbar wahrscheinlich war, dass er es ohnehin zugesprochen bekommt.

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Gegen WM klagen ist es immer wert. Das ist total Ansichtssache des gerade tätigen Richters.

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Das war vielleicht früher so, aber wenn heutzutage beide Parteien nah genug beieinander wohnen und beide sagen sie wollen das Kind bei sich und nicht Wochenendeltern sein, dann entscheiden die Gerichte heutzutage fast immer auf WM.

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warum der Vater das Wechselmodell erst einklagen musste. Das spricht ja nicht dafür, dass deine Einstellung die richtige ist.

Warum glaubst du, dass der Vater gegen die Kita sein wird? Was für Gründe hast du dafür.?

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Vielleicht, weil Kinderärzte und -psychologen einträchtig sagen, dass WM gerade bei Kindern unter 7 Jahren zu bleibenden Schäden führen, die auch durch Therapie nicht mehr zu revidieren sind.

Der Vater hat vielleicht nicht die richtige Einstellung.

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der Vater und nicht die Mutter nicht die richtige Einstellung?

Woher weißt du das besser wer von beiden nicht die richtige Einstellung hat?

Die TE ist vom Gericht eines Besseren belehrt worden.

Also ist sie eindeutig im Unrecht.

Du glaubst aber das Gericht lag falsch. Weil du dabei warst und es besser weißt?

Dann erläutere doch bitte was das Gericht alles in dem konkreten Einzelfall falsch gemacht hat. Und der Vater ebenso wenn er etwas wollte was das Gericht ebenso sah. Sind ja dann schon zwei die alles falsch gemacht haben.

Ich bin gespannt was du alles weißt.

Aus Neugier. Wenn beide Elternteile die Hauptbetreuung wollen sollte dann deiner Ansicht nach die Mutter darauf verzichten weil das Wechselmodell ja nichts taugt? Oder immer nur der Vater damit er die richtige Einstellung hat.
Darauf werde ich aber erfahrungsgemäß keine Antwort erhalten.

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