Aufenthaltsbestimmungsrecht - wie?

Guten Morgen,

ich hoffe, ich bekomme hier ein paar Infos zu dem, was mich so sehr beschäftigt, ich höre nämlich leider von diversen Seiten nur Widersprüchliches.

Kurz zu uns und dem Kind, um das es geht, es ist gerade 3 Jahre alt geworden, lebt von Geburt an bei mir.
Auf mein Bestreben hin haben der Vater und ich das gemeinsame Sorgerecht und es schon in der Schwangerschaft beim Jugendamt so festhalten lassen, weil mir das wichtig war.

Und dieses gemeinsame Sorgerecht nutzt er gerne, um seine Macht zu demonstrieren, denke ich. Anders kann ich es mir nicht erklären, vernünftige Gespräche sind nicht möglich und ich bekomme auch keine Begründung, ich muss das alles einfach so hinnehmen.

Es fängt mit Kleinigkeiten an, dass ich kein Sparbuch/Sparkonto auf den Namen des Kindes eröffnen darf, ich bräuchte ja seine Unterschrift und er will das nicht. Fertig. Ich muss mich fügen.
Da kann ich mir natürlich anders behelfen, indem ich eines auf meinen Namen eröffnet habe und so kann er zum Glück auch nicht an das Geld (zum Glück, weil er sich gerne welches borgt und nicht zurück gibt, bei meiner Familie sind seit längerer Zeit noch Beträge im gehobenen vierstelligen Bereich offen), in anderen Fällen geht das aber nicht so einfach.

Schlimmer wird es, dass ihm plötzlich aus einer Laune heraus einfällt, das Kind soll nicht in den Kindergarten gehen, er unterschreibt den Vertrag nicht..ohne Begründung oder Vorschlag, wie es sonst betreut werden sollte oder wer es finanzieren würde, wenn ich es weiter betreue.

Ich bin es wirklich leid, ihm immer hinterher laufen zu müssen und von seiner Laune abhängig zu sein!
Das ist kein gemeinsames Sorgerecht, ich bin abhängig davon, was ihm beliebt oder was nicht und ich mache das nun schon so lange mit, soll das wirklich so lange so gehen bis unser Kind 18 ist? :-(

Es heißt immer, man bekäme das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur sehr schwer und das alleinige Sorgerecht schon praktisch überhaupt nicht, nur bei Gefährdung des Kindeswohls, wo fängt diese Gefährdung an? Das Kind ohne Kindersitz im Auto mitnehmen, fahren ohne Führerschein, weil der zum wiederholten Male für eine gewisse Zeit eingezogen wurde? Oder steht das kostbare gemeinsame Sorgerecht auch darüber?
Seht mir die Ironie gerade bitte nach, ich bin nur langsam wirklich fassungslos und traurig über den Zirkus, den ich da mitmachen muss..

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu wirr und es fehlen keine wichtigen Infos!
Wie stehen die Chancen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder was kann ich noch tun?

Danke! #blume

1

Wende dich ans Jugendamt, die beraten auch bei solchen Konfliktsituationen und sind ggf. bei der Klärung strittigen Punkte anwesend.
Es kann auch dazu dienen im Falle einer Verhandlung über das Sorgerecht alles dokumentiert zu haben.

2

Hey ,

Erstmal , es tut mir wahnsinnig leid ,das muss wirklich anstrengend sein !
Aber doch du kannst was machen , als erstes ist aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht zu verwechseln mit dem Sorgerecht , das kann man unabhängig voneinander haben ,sprich das du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast obwohl er auch Sorgerecht hat , aber das bringt dir in dem Sinne bei den Anmeldungen soweit ich weiß auch nichts aber du kannst zum Jugendamt und denen schildern was da läuft , dann kann man ihm auch bestimmte Bereiche des Sorgerechts entziehen und du kannst alles ohne seine Unterschrift! Er darf die Unterschrift für einen Kindergarten etc. Nicht verwehren !
Gehe da absofort systematisch gegen vor ! Zur Not geht es mit Anwalt auch alles schneller !

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Aus eigener leidvoller Erfahrung: ja, das ist wirklich unglaublich schwierig. Bei uns musste sehr viel mehr vorfallen, damit ich wenigstens Teilbereiche allein zugesprochen bekam.

Ich bin kein großer Fan vom JA, aber: bei zB der Zustimmung zum Kindergarten würde ich mich sofort dahin wenden und die Situation schildern und fragen, wie es da nun weitergehen kann. Die werden dann mit dem KV Kontakt aufnehmen und eine Klärung versuchen. Ganz wichtig: Du bist IMMER kooperativ, lösungsorientiert und vor allem bindungstolerant, selbst wenn Dir die Galle hochkommt. Du bist IMMER um das Wohl der Tochter besorgt, NIEMALS hast Du etwas gegen den Vater. Immer alles schön beim Jugendamt dokumentieren lassen (Fahrten ih e Kindersitz zB - wobei das bei uns niemanden interessiert hat). Mit viel Glück schlägt das JA dann selbst vor, Teilbereiche der Fürsorge auf Dich zu übertragen, hilfreich sind die Themen Aufenthalt, Gesundheit und Schule. Dann muss er nämlich nicht zustimmen (Zahnspange, Mandel-OP, Schuheinlagen, Urlaub, Kindergarten, Klassenfahrten...).

Ich drücke Dir die Daumen und wünsche Dir einen langen Atem 💪🏼

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Schließe mich der Vorschreiberin an. Gar nicht diskutieren. Sofort über Anwalt ans Gericht gehen, Unterschrift ersetzen lassen. Wenn man das ein paar Mal gemacht hat, bekommt man auch den Teilbereich zugesprochen. Auf keinen Fall mit Dir spielen lassen. Der Vater macht das ja offensichtlich nur, um Dich zu ärgern.

Jugendämter sind oft nicht so hilfreich, sehe ich auch so. Und Kind ohne Kindersitz im Auto haben ist total egal, wenn man ein Mann ist. Mit so "Kleinigkeiten" brauchst Du da niemandem zu kommen.

Aber Unterschriften bekommen ist wichtig, und darüber kannst Du was machen. Gar nicht mit ihm diskutieren.

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Hallo,

die Sache ist die: Das Jugendamt ist in diesem Sachverhalt nur bedingt ein guter Ansprechpartner, weil ihr Job das Vermitteln zwischen Vater und Mutter ist. Manchmal kommt man auf diese Weise nicht weiter oder es kostet einfach zu viele Nerven, wenn man andauernd Termin macht, die wenig bringen. Die Punkte, die du genannt hast, sind gut. Dokumentiere dies gründlich, Screenshots mit Datum und so weiter. Sammel alles was du dazu finden kannst und lass dich dann von einem guten Familienanwalt beraten, denn das muss vor das Familiengericht. Das Jugendamt möchte das immer umgehen, weil das zusätzliche Arbeit macht, denn soweit ich weiß, müssen sie dort auch eine Einschätzung abgeben. Wenn du dem Jugendamt Mails schreibst, dann so sachlich wie möglich und erläutere immer genaustens, warum du der Meinung bist, dass das nicht so weiter geht. Verweise auf deine Fürsorgepflicht und dass du aus Gründen (Beweise anführen) besorgt bist.

Viel Glück und alles Liebe!

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Hallo,

zu allererst solltest du dich beim JA beraten lassen. Dann solltet ihr euch gemeinsam beraten lassen.

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nützt dir nicht für dein Problem. Das zu beantragen wäre demnach der erste Fehler.

Vor Gericht würde man vermutlich zunächst mal entscheiden, dass ihr eine Beratungsstelle aufsucht, eine Zwiscchenvereinbarung treffen, in der er zusichert Unterschriften zu leisten. Eine Sorgerechtsvollmacht diskutieren. Ggf. einzelne Unterschriften ersetzen lassen.

Die Frage ist auch warum er nciht unterschreibt. Vielleicht hat er individuelle Gründe, die müsste man ansehen, ebenso ernst nehmen wie deine (warum möchte er diesen KiGa nicht, möchte er gar keinen, nur diesen nicht, warum, was sit seine Idee usw. ) und dann eine Einigung, oder letztlich Entscheidung treffen.

Eltern sein ist schwer und man ist verpflichtet Kontakt und Kommunikation zu üben. Man ist verpflichtet als Eltern über seinen Schatten zu springen, sich auseinander zu setzen, am besten BEratungen anzunehmen usw.
Für den Fall, dass alle Bemühungen scheitern, gibt es den Sorgerechtsentzug. Hört sich nicht so an, als wäret ihr schon an einem solchen Punkt. Vorallem liegt keine Gefährung vor, du bist halt genervt (was ich übrigens extrem gut verstehen kann, ich bin auch eine alleinerziehende Mama, die es sehr anstrengend findet Unterschriften nachzurennen). Jedenfalls gibt es in eurem FAll einige mildere Mittel, um das Problem zu lösen.

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groß nützen?

Die sehr wenigen Unterschriften die du ggf. brauchst kannst du vom Gericht ersetzen lassen. Frage ihn ob er da wirklich hin will. Teste dies beim Kindergartenwunsch und ziehe es durch.

Und für deine anderen Probleme müsstest du nicht das Sorgerecht entziehen sondern das Umgangsrecht was noch schwieriger ist.

Das Sorgerecht ist also regelmäßig nur ein Scheinproblem, dass wenn man es entzieht weit weniger hilft als gedacht.

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das Aufenthaltsbestimmungsrecht leigt bei dir, wenn das Kind zu 100% bei dir lebt.
um Ihmdas Sorgerecht zu entziehen, müsste er schon gewalttätig gegen das KInd werden. sonst geht das nicht

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Jetzt schreibst du schon wieder etwas komplett Falsches!

Bei gemeinsamem Sorgerecht besteht auch GEMEINSAMES Aufenthaltsbestimmungsrecht! Außer es wurde gerichtlich auf ein Elternteil übertragen.

Es liegt nur der gewöhnliche Aufenthalt bei dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt!

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Das stimmt nicht. Der gewöhnliche Aufenthalt liegt bei ihr und, wenn das Kind wirklich immer bei ihr ist auch der tatsächliche Aufenthalt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben beide, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht.