Welche Rechte und was muss dem Kindsvater mitgeteilt werden

Hallo Zusammen,

mein Ex Partner und ich teilen uns das Sorgerecht für unseren 1,5 jährigen Sohn.
Unser Sohn lebt bei mir.

Was darf ich alles als Alleinerziehende entscheiden? Ich habe einen neuen Partner und wir wollen zusammen ziehen alles innerhalb eine Stadt bzw. sind es nur 2 Straßen weiter. Darf der Kindsvater irgendwelche anstanden machen das er es nicht gewährt mit meinem neuen Partner zusammen zu ziehen?

Ich muss vorab sagen, dass mein Ex Partner und ich eine Fernbeziehung geführt haben mit knapp 1,5 Stunden Fahrtweg.

Wir haben uns auf ein 2 Wochen Rhythmus am Wochenende geeinigt. Er hatte jetzt seinen Sohn ca. 5 Wochen nicht gesehen da der Kindsvater sich das Schlüsselbein gebrochen hat. Letztes Wochenende war er ihn besuchen für einen Tag.


Welche Rechte habe ich als Alleinerziehende Mutter?

Danke.

1

Das sind zwei Punkte. Du darfst zusammen ziehen mit wem Du willst. Geht Deinen Ex-Partner nichts an. Genauso darf er ja auch eine neue Freundin haben, die irgendwann am Wochenende das Kind um sich hat. Ginge in dem Fall Dich nichts an.

Umziehen heißt normalerweise, dass er zustimmen muß. Hintergrund ist aber eigentlich, dass der Umgang dadurch nicht verschlechtert werden darf. Bei Eurer Entfernung ist das ja egal.

Ich würde ihn einfach informieren, dass Ihr dann und dann dahin umzieht. Schriftlich und nachweislich, Nicht fragen, sondern informieren. Das mit dem neuen Partner mußt Du dabei nicht erwähnen.

Sollte er wider Erwarten sagen, dass er dagegen ist, kannst Du Dir das vom Gericht erlauben lassen. In dem Fall sagt das Gericht zu 100% ja. Würde ihm sicherlich auch das Jugendamt mitteilen, falls er mag.

Der Fahrtweg ist natürlich sehr lang. Normal wäre es günstiger für das Kind, wenn er es öfter mal für 2h sehen würde als alle 2 Wochen für einen Tag. Aber das lässt sich ja nicht ändern.

2

Danke für deine Antwort!

in der Regel hat er ihn am Wochenende für 2 Nächte. Das ist auch gut so und soll er auch!

Da weiß ich erstmal über das Wichtigste Bescheid.

Danke!

3

ein Kind mit 1,5Jharen,d ass seinen Vater nur alle 2 Wochen und dann für 2 Tage sieht. geht eigentlich gar nicht, in dem Alter muss der KOntakt viel gleichmässiger sein. er ist ein Fremder fürs Kind

weitere Kommentare laden