Geburt, desinteressierter Vater, Vaterschaftsanerkennung

Ich versuche es kurz zu machen, deshalb erspar ich euch die Gründe, die zur Trennung führten.

Ich bin seit der Frühschwangerschaft von dem Vater meines ungeborenen Kindes getrennt.
Wir haben nur noch sporadisch Kontakt.
Einerseits leugnete er zumindest anfangs die Vaterschaft, erzählte sogar rum das irgendeine Dahergelaufene mit der er nie was hatte nun behaupten würde sie sei von ihm schwanger .Andererseits hat er die Vaterschaft vor mir persönlich nie angezweifelt. Das Kind soll Anfang September zur Welt kommen.
Von sich aus fragt er nie nach der Entwicklung des Babys und bei konkreten Fragen vor allem in Bezug auf die Vaterschaftsanerkennung weicht er aus. Da geht er einfach nicht drauf ein.
Habe ihm natürlich gesagt, welche Möglichkeiten es gibt, also vorgeburtlich, nach der Geburt, mit oder ohne Vaterschaftstest und im letzten Fall eben entweder privat oder gerichtlich. Sagte vor ca. 6 Wochen zuletzt er soll es sich überlegen. Kein Wort hat er bislang darüber verloren. Wenn er mich kontaktiert dann ist es belangloser Mist.
Ich denke es läuft auf die Vaterschaftsanerkennung durch Feststellungsklage vor Gericht hinaus.

Weil er total desinteressiert zu sein scheint: soll ich ihm überhaupt mitteilen, wenn unser Kind geboren wurde?
Habe das Gefühl er will die Anerkennung hinauszögern. Was es ihm bringen sollte, weiß ich nicht. Erst nach der Trennung erfuhr ich zum Beispiel auch dass er insolvent ist. Er arbeitet als Fernfahrer. Mir kam nicht in den Sinn dass er wohlmöglich gar nicht in der Lage ist selbst für den Unterhalt aufzukommen.
Läuft dann wohl auf Unterhaltsvorschuss hinaus.

Was würdet ihr in meinem Fall tun?
Würdet ihr ihm die Geburt mitteilen? Wie würdet ihr in Bezug auf die Vaterschaftsanerkennung weiter verfahren?
Nochmals ihn persönlich darauf ansprechen , obwohl ich nicht an ein Einlenken seinerseits glaube, oder direkt nach der Geburt eine Beistandschaft einrichten und alles weitere darüber laufen lassen?
Einerseits denke ich mir ist es sein Recht von der Geburt schnellstmöglich zu erfahren andererseits bemüht er sich nicht mal ansatzweise darum dass die Anerkennungsgeschichte geregelt wird.
Bin hin und hergerissen.

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Hallo,

Puh, das ist schwierig. Grundsätzlich würde ich ja raten ihm nicht hinterher zu laufen, er hat kein Interesse daran zu wissen wie es Dir und dem Kind geht.

Allerdings ist es halt so dass er wenn er die Vaterschaft anerkannt hat natürlich auch Rechte hat. Daher würde ich versuchen trotzdem eine Basis zu schaffen. Ich würde ihm keine Details nennen, einfach schreiben: Kind ist da. Ganz kurz und knapp. Dann hat er die Info und kann selbst entscheiden was er noch wissen will und ob er sein Kind sehen will. Aufzwingen kannst du es ihm nicht. Vielleicht braucht er etwas Zeit, vielleicht wird er sich aber auch Grundsätzlich nicht kümmern.

Zum Finanziellen: auch bei einer Insolvenz geht der Kindesunterhalt vor. Wenn er genug Einkommen hat ist er Unterhaltspflichtig, die Tilgung ist dann zweitrangig.

Alles Gute
Sunny

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Du kannst ihn das nur Anbieten aber ich würde da auch nicht zu sehr hinterherrennen...
Du kannst dich soweit über eine Beistandsschaft und / oder Unterhaltsvorschuss etwas absichern... trotzdem hast du ja prinzipiell Unterhaltsansprüche.... da kommt es ja darauf an ob er Einkommen hat und in welcher Höhe. Eine Insolvenz macht es für ihn komplexer eventuell sollte er sich dazu mal Gedanken machen und ggfs auch beraten lassen wenn er im Insolvenzverfahren steckt hat er da auch Ansprechpartner.

Wie schon geschrieben wurde ist der Unterhalt vorrangig auch wenn er insolvent ist. Eigentlich müsste es in seinem Interesse sein auch die finanzielle Seite zu regeln. Wenn er Einkommen hat und sich im Insolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz) befindet muss er sich um Anpassung seiner Pfändungsfreigrenzen kümmern. Das ist im Nachhinein schwierig bis unmöglich wenn das Geld z.B. bereits an die Gläubiger ausgezahlt wurde. Trotzdem laufen dann Unterhaltsschulden (auch bei Unterhaltsvorschuss gegenüber dem Amt) auf da er eventuell ja leistungsfähig ist wenn er Einkommen über der Pfändungsfreigrenze hat...

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Hi,

ich habe genau dieselbe Erfahrung wie Du 2020 gemacht, schwanger, er hats zuerst gejubelt, habe mich also für baby entschieden, nach ca. 1 Monat war dann Kontakt unterbrochen mit Ausreden wie "Lockdown, Corona etc", in der SS auch kein Interesse an Entwicklung gezeigt, zur Geburt nicht erschienen, meine Mutter rief ihm aus dem Kreissaal um zu gratulieren, keine Reaktion außer "gratuliere, das hat sie toll gemacht, freue mich für sie". Ja und was ich Dir aus Erfahrung sagen kann. Sage ihm es, wenn dein kleiner Engel die Welt erblickt, am besten bereite dich jetzt vor, wie du ihm das sagst/schreibst, weil danach spielen deine Hormone verrückt und du wirst nicht sachlich bleiben. Damit hast deine Pflicht erfüllt, abgehackt, weiter gehts. Sachlich zu bleiben ist das A und O. Vaterschaftsanerkennung: JA! mache es bei der ersten Gelegenheit wenn du ihn siehst, buchstäblich zärre ihn zum Notar, Jugendamt wohin auch immer, solange er vor dir steht. Aus meiner Erfahrung, ich habe mich in meinen Hormonen aufgelöst und habe nicht klar nachdenken können, ich habe - weil ich so emotional aufgebracht war - die Anerkennung nicht gemacht, obwohl er bereit war als er nach 5 Tagen seinen Sohn endlich gesehen hat, die Anerkennung zu unterschreiben, aber ich war trotzig. Wenn Du dann die ganzen sozialen Leistungen für dein Kind beantragst (Kindergeld, Elterngeld etc) wird jede Behörde nach dem Vater fragen bzw. seinem Verdienst. Ich warte bis heute auf mein EG !!! weil Tja.. jetzt ist er unauffindbar (in unserem Nachbarland D) und die Sache läuft gerichtlich. Also mache die Anerkennung auf jeden Fall, wenn sein muss, gerichtlich, die wird sowieso Verfahrenshilfe gewährt sodass du nicht dafür aufkommst, das ist in erster Linie das Recht deines Kindes (ihm steht ein Unterhalt zu) und dann hast Du auch keine Probleme bei der Beantragung von EG, KG etc, Ansonsten genieße deine Schwangerschaft in Ruhe, nehme dir 1 Tag um dich darum zu kümmern, schreibe vorab deine Geschichte dem Jugendamt, sie werden dir auch gute Ratschläge geben, dann schließe mit diesen negativen Gedanken bis 3-4 Monate nach der Geburt ab! Er ist deine schlechte Laune und Sorgen nicht wert, glaube mir. Es gibt nichts schöneres, voll und ganz nur für dein Kind und für niemand anderen da zu sein! Der richtige kommt schon noch ;) alles Liebe und Gute für Dich. #herzlich

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Hallo und Danke für deine Antwort.#herzlich
Es ist mir so peinlich, in dieser Situation zu stecken.
hätte ich auch nie für möglich gehalten. Ich mein wir sind erwachsene Menschen. Bei ganz jungen Eltern kann man es ja noch ein bißchen verstehen aber ab einem gewissen Alter sollte man sich seiner Verantwortung bewusst sein und mit diesem Kindergarten, bloß um dem anderen eins auszuwischen aufhören. Einfach dem Kind zuliebe!
:-( Ich werde ihm definitiv eine kurze Nachricht schreiben, wenn das Kind da ist. Sehe ich trotzdem als meine Pflicht, auch wenn ihn das wohl kaum interessieren wird.
Habe gestern mit dem Jugendamt telefoniert wegen der Beistandschaft, alles geschildert und mir wurde gesagt wie es dann laufen wird. Soll mich nach der Geburt melden und die schreiben ihn dann an. Aufgrund der Tatsache dass er schon ein Kind mit einer anderen Frau hat und er da nicht weniger unkooperativ war, wird er nur einmalig angeschrieben mit frist bezüglich der Anerkennung. Wenn er dann nicht reagiert, leiten die alles für das Gericht in die Wege.
Habe gleichzetig auch mal gefragt wie es mit den Gerichtskosten ist. Sie sagte das das ganz unterschiedlich entschieden wird vom Richter. Manche sagen Prozesskosten teilen, andere erlegen die komplett dem Vater auf weil er ja seiner Pflicht nicht nachkommt. Da war ich erstmal geschockt. In meinem Fall ist das ja so dass er sich streubt. Ich habe ihn mehrmals kontaktiert und es kam überhaupt keine vernünftige Antwort. Das kann ich nachweisen. Wäreirgendwie doch unfair finde ich wenn ich dann auch noch die Kosten mittragen muss nur weil er sich vor seinen Pflichten drücken will. Kann also trotzdem sein dass ich auch was zahlen muss.
Dann ist das halt so. Ich versuche mich jetzt auf die Geburt zukonzentrieren. Er ist die ganzen Sorgen definitiv nicht wert.Habe heute zum ersten Mal einen Himbeerblättertee getrunken und ein Heublumensitzbad gemacht. :-) Auch wenn es vielleicht direkt nichts bringt, es tut der Seele wenigstens gut :-)
Ich grüße dich ganz lieb und danke dir nochmal für deine aufbauenden Worte. Auch an dich alles Gute #herzlich

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Hi, ich verstehe dich genau wie du dich fühlst, dass es dir jetzt noch peinlich ist, liegt vermutlich daran, dass du überall mit dem „ihr werdet tolle Eltern sein, habt ihr euch schon für Namen entschieden etc. konfrontiert. Also die Leute denken automatisch, dass es da einen Partner gibt. Und diese Geburtsvorbereitungskurde sind ja ein Horror für Single Mamas #klatsch die bestehen zur Hälfte aus Übungen die man alleine gar nicht machen kann. Und dann sitzen sie da, die glücklichen Paare und umarmen sich und du umarmst den Fitball. #gruebel Da kommt man sich einfach dumm vor. Aber das Gefühl vergeht, nach ca 6 Monaten wirst du ganz entspannt überall sagen „ich bin Single Mama“, nicht geschieden, verwitwet oder getrennt :) einfach Single ;) und wegen Gericht, ja es ist nicht ausgeschlossen, denn es liegt wirklich in Hand von Richter / Richterin. Aber in meinen 7 Jahren beim Rechtsanwalt habe ich das noch nie erlebt, dass eine Alleinerziehende die gesamten Prozesskosten übernimmt. Entweder zu Hälfte oder er ganz. :)

Himbeerblätter habe ich auch literweise getrunken und es bringt sich schon was (oder ich hab’s mir nur eingebildet :)).. aber nachdem ich schon 4 Tage über den Geburtstermin war und ich nicht mehr wollte, habe ich den ganzen Tag Himbeerblätter getrunken und Curry gegessen und in dieser Nacht ging es dann auch tatsächlich los. Genieße dein Heublumensitzbad in Ruhe :-) bald wirst du davon nur träumen :-D du wirst froh sein, wenn du nach 2 Tagen es für 3 min unter die Dusche schaffst :-D liebe Grüße aus Tirol