Sorgerecht und Umgangsrecht

Hallo, ich hätte mal eine Frage und zwar, ich bin alleinerziehend und der Kindesvater kennt mein Sohn kaum. Hat ihn ab und zu mal gesehen aber da war sehr klein. Mittlerweile ist er jetzt 2 Jahre alt. Er hat sich Januar von mir getrennt und meldet sich nie bei seinem Sohn, ruft ihn nicht an und hat zu seinem Geburtstag auch nichts geschenkt. Er hat aber jetzt einen Antrag auf Sorgerecht und Umgangsrecht gestellt. Wir wohnen 200km von einander. Er würde ihn dann alle 14 Tage sehen wollen, sind auch bald vorm Gericht. Da habe ich nichts dagegen, aber darf er sein Sohn einfach so mitnehmen obwohl er keine Erfahrung mit ihm hat? Und bekommt er einfach so das Sorgerecht. Das will ich nicht abgeben. Habe so Angst vor dem Termin.
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Hallo.

Soweit ich weiß bekommt er das gemeinsame Sorgerecht, wenn nichts gravierendes dagegen spricht. Ein "Das will ich nicht abgeben." reicht da nicht. Auch sein Desinteresse in der Vergangenheit leider nicht.

Beim Thema Umgang ist erstmal die Frage, wer die Distanz geschaffen hat. Mein Ex-Mann zum Beispiel ist knapp 700km weggezogen und trägt nun theoretisch die Kosten für den Umgang. Wäre ich mit den Kindern weggezogen (mit seiner Zustimmung, weil gemeinsames Sorgerecht), müsste ich die Kosten tragen.
Wenn er euren Sohn nicht weiter kennt, kämen eventuell begleitete Umgänge oder vorerst Umgänge zusammen mit dir in Frage. Aber nach einer Weile kannst du auch Übernachtungen beim Vater nicht verhindern.

Beim Gerichtstermin solltest du offen sein, sonst wirst du möglicherweise als bindungsintolerant abgestempelt.

Ich wünsche dir alles Gute und starke Nerven sowie unterstützende Menschen in deinem Umfeld.

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Ich denke schon, dass er das Sorgerecht bekommt, wenn keine bedenklichen Gründe dagegen sprechen.
Wie ist dein Kontakt zu ihm? Am besten wäre ja, ihr könnt euch zusammen setzen und miteinander besprechen, wie ihr die Vater- Wochenende gestaltet. Wenn der Kleine bis dato seinen Vater noch nicht richtig kennen gelernt hat, wäre es sowieso besser, er trifft ihn erstmal nur gemeinsam mit dir. Gleich mitnehmen würde ihn wahrscheinlich überfordern.
Suche das Gespräch mit dem Kindesvater👍

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Hallo,

also erstmal zum Rechtlichen. Das Umgangsrecht muss er nicht beantragen, das hat er schon, wenn er als Vater eingetragen ist. Das Sorgerecht sollte man ihm nicht verwehren, wenn es keine Gründe gibt, die wirklcih dagegen sprechen. Auch aus Sicht des Kindes. Aus pädagogischer Sicht sagt man, das Kind hat ein Recht, dass 2 Augenpaare es in den gewichtigen Punkten des Lebens vertreten und auf es achten. Du muss ihm auch ncihts abgeben. Du behältst den kompletten "Elternteil-1-Sorgerechtskuchen". Er erhält den "Elternteil-2-Sorgerechtskuchen".

Wie die umgänge gestaltet werden, wird vereinbart werden. Bzw. wenn ihr vor Gericht nicht gleich einen gemeinsamen Vorschlag habt, wird vermutlich im Beschluss festgehalten, dass ihr beim JA oder der Erziehungsberatungsstelle Termine zur Umgangsregelung wahrnehmen werdet.

Sinnvoll wäre wohl zunächst in möglichst kurzen Abständen, je nachdem was der Vater aufgrund der Entfernung leisten kann, mindestens jedes Wochenende dürfte klappen, gemeinsam mit dir Zeit mit dem Kind verbringt. Dein Auftrag wird hier sein, dem Kind zu vermitteln, dass es dem Papa vertrauen kann. Dass es in Ordnung ist, wenn er von dir geht, und mit Papa loszieht. Ihr solltet die Umgänge so gestalten, dass Papa und Kind sich dann Stück für Stück weiter entfernen, z.B. alleine zum Einkaufen gehen, alleine zum Kiosk gehen und Eis holen usw. Und wenn dann Beziehung aufgebaut ist, was bei Kindern eigentlich echt nicht so lange dauert, dann nimmt er ihn mal für einen tag mit, dann mal für eine Nacht und schließlich das ganze Wochenenende. Dann legt ihr eine endgültige Umgangsregelung fest.

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Du bist nicht ausreichend oder falsch informiert.

"Und bekommt er einfach so das Sorgerecht. Das will ich nicht abgeben"

Wer behauptet um Himmelswillen dass du das Sorgerecht abgeben sollst?

Es geht um das GEMEINSAME Sorgerecht und nicht darum, dass du es verlierst.

Bist du wegem diesem Missverständnis vor Gericht?

Und vor dem gemeinsamen Orgerecht musst du doch gar keine Angst haben.

Mach doch mal eine Liste vor der du Angst hast wenn es das gemeinsame Sorgerecht gibt.

Die werden regelmäßig unbegründet sein.

Du wirst feststellen die werden sich fast nur auf das Umgangsrecht beziehen. Und das hat er sowieso.

Das gemeinsame Sorgerecht dient ja außerdem auch dem Schutz Eures Kindes.

Denn vier Augen schützen besser als zwei.

Wer garantiert denn, dass nicht du irgendwann zum Problem bzw. sogar Gefahr für Euer Kind wirst?

Und dann hilft das gemeinsame Sorgerecht es zu schützen.

Und schlechte Entscheidungen können dann nämlich vom Gericht überprüft werden.

Beim alleinigen Sorgerecht fällt dieser Schutz für das Kind weg.

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"Bist du wegem diesem Missverständnis vor Gericht?"

Mir ist nämlich nicht ganz klar warum der Vater hier wegen dir sein Sorgerecht überhaupt einklagen muss.

Welchen Grund hast du denn konkret?

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Sagt letztlich, dass du gar keine begründeten Ängste hast das Sorgerecht nicht gemeinsam auszuüben und den Vater trotzdem vor Gericht zwingt etwas zu beantragen was selbstverständlich sein sollte und nur in Ausnahmefällen verweigert werden sollte.

Nämlich das gemeinsame Sorgerecht.

Dieses sollte es grundsätzlich ab Geburt geben. Und dem der es nicht verdient weggenommen werden.

Das deutsche Recht hinkt leider weit hinterher.

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Sagt letztlich, dass du gar keine begründeten Ängste hast das Sorgerecht nicht gemeinsam auszuüben und den Vater trotzdem vor Gericht zwingt etwas zu beantragen was selbstverständlich sein sollte und nur in Ausnahmefällen verweigert werden sollte.

Nämlich das gemeinsame Sorgerecht.

Dieses sollte es grundsätzlich ab Geburt geben. Und dem der es nicht verdient weggenommen werden.

Das deutsche Recht hinkt leider weit hinterher.

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Er wird das Sorgerecht UND Umgangsrecht bekommen. Also wie der Termin bei Gericht ausgeht ist eigentlich schon klar. Als du schreibst, dass er das Kind kaum kennt, dachte ich ihr habt euch während der Schwangerschaft oder in den ersten Wochen danach gatrennt. Es war aber dieses Jahr im Januar, somit kennt er das Kind sehr wohl und das Kind kennt auch ihn.

Vor was genau hast du denn Angst und wie begründest du das?