Erfahrungen bitte. Scheidung noch immer nicht durch, aber Geburt steht an

Moin ihr,
Ich bin seit 1.5 Jahren getrennt leben von meinen noch Mann. Da er sich aber weigert vor Gericht seine Papiere einzureichen sind wir immer noch nicht geschieden. Nun bekomme ich Ende des Jahres ein Kind. Nicht von ihn. Näher möchte ich nicht drauf eingehen. Hat jemand Erfahrung und kann berichten, was auf mich/uns zu kommt, wenn ich immer noch verheiratet bin und er dann zwangsweise als Vater eingetragen wird. Was alles notwendig ist, das rückgängig zu machen.
Die Frage ist nämlich, ob ich es sonst als Härtefall Scheidung behandeln lasse. Oder es einfach laufen lasse. Und die Anwälte das weiter regeln lasse. Möchte nur wissen was alles „passieren“ kann, wenn es so weiter geht. Ach mein untreuer-noch Ehemann und ich habe zwei größere Kinder zusammen. Ich hoffe jemand hat da Erfahrung.
Lg Tinka

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Vielleicht hilft Deinem Nochmann zur Entscheidung, die Unterschrift möglichst schnell zu erledigen, der Hinweis, dass er im Falle der Geburt des Kindes während der Ehe als Vater automatisch eingetragen wird und Unterhalt zahlen muss?

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Das würde es garantiert beschleunigen. Allerdings weigert er sich weiterhin seine Papiere offen zu legen und das ist nun mal ein paar der Vorraussetzungen für eine Scheidung, an den Willen einer Scheidung liegt es bei ihn ganz sicher nicht und an mir dank der mithilfe seiner Affären auch nicht. Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand mit eigener Erfahrung erzählenl, wie so ein Ablauf funktioniert.

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Ich kann da nicht mit Erfahrung dienen. Habe nur gehört, dass man aus der Nummer (rechtlicher Vater) gar nicht mal so einfach wieder rauskommt.
Wie blöd ist denn der bitte? Sorry, aber ihm muss doch klar sein, dass er um die Offenlegung der Papiere nicht rum kommt....Wenn er Unterhaltspflichtig ist wir ihm halt auch ncoh von anderer Seite auf die Füße getreten, dass er das Einkommen offenlegen muss....
Schick ihm als wink mit dem Zaunpfahl doch die Telefonnummer der zuständigen Jugendamtsmitarbeiter und sage ihm er könne sich dort ja schon mal melden...
Also ehrlich...irgendwann haben die Stellen keine Lust mehr und dann bekommt er bestimmt Bußgelder und sowas aufgebrummt...Naja vielleicht hat er was zu verbergen? Irgendwelche krummen Geschäfte #schock

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geht es denn?

Wenn es um den Versorgungsausgleich geht kann man den in deinem Fall abtrennen lassen.

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Ja mit viel papierkram, Ämter etc. Geht das. Mein Anwalt der seit Jahren im Geschäft ist, sagt das kam bei ihn noch nicht so vor. Anwalt sagt Füße still halten und abwarten. Ich hatte mittlerweile einen telefontermin. Aber nach den letzten Eintrag, scheint es dann ja doch nicht so kompliziert so sein. Ich lasse es jetzt auf mich zu kommen und hoffe das beste. Es geht aktuell tatsachlich nur um den Versorgungsausgleich. Unsere Kinder selber sind ihn gleichgültig. Da die neue Partnerin keine Lust auf sie hat. Aber ob sich das noch ändert, weiß ich natürlich auch nicht. Ich hätte nie gedacht, das sich das alles so hin ziehen kann.

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Vom neuen Partner zu bekommen ist der klassische Fall den Versorgungssuygleich abzugrenzen.

Dies sollte auch ohne viel Papierkram und Ämter gehen. Das entscheidet ja der Scheidungsrichter.

Ich gehe davon aus, dass nur der Nachweis notwendig ist ein Kind vom neuen Partner zu bekommen.

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Hallo Tinka,

Bei uns ist die Sache etwas anderes. Mein Noch-Mann und ich sind seit Januar 2020 getrennt und immernoch nicht geschieden. Ist aber eine einvernehmliche Scheidung ohne gemeinsame Kinder oder irgendwelche Sachen zur Klärung. Nur erst gab es Ärger mit der Bank bezüglich des Hauses und jetzt macht das Gericht einen Fehler nach dem anderen. Meine Tochter ist im April geboren worden. Mein Ex steht auf der Geburtsurkunde und dafür und auch für den Kinderreisepass brauchte ich deine Unterschrift. Er musste auch explizit dem Namen zu stimmen. Die Kleine hat seinen Nachnamen und er hat offiziell das Sorgerecht. Die Scheidung ist offiziell seit Dezember eingereicht. Im März waren der eigentliche Vater und ich beim Jugendamt, da die Scheidung schon eingereicht war, reichte es, dass wir erklärt haben, wer der Vater ist, das wurde beurkundet und mein Ex war kurz nach der Geburt in seiner Stadt beim Jugendamt und hat auch erklärt nicht der Vater zu sein. Leider werden die Urkunden erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil rechtskräftig. Dann bekommt die kleine Maus eine neue Geburtsurkunde, wo dann ihr richtiger Vater und Nachname draufsteht. Allerdings geht das nur, wenn ab der Unterzeichnung der Urkunden die Scheidung innerhalb von 2 Jahren erfolgt . Das ist dann auch der Weg, wenn man friedlich auseinander geht.
Wende dich am besten ans Jugendamt die können notfalls auch die Vaterschaft einklagen.

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Danke das hilft sehr. Alles liebe für dein neues Glück.