Ab wann darf das Kind mitentscheiden? Umgang

Hallo, ab wann darf ein Kind entscheiden ob und wieviel es das getrennte Elternteil besuchen möchte?
Bei meinem Bruder ist es so: Die Kinder möchten am liebsten nicht mehr regelmäßig kommen, nur wenn "sie Lust haben" oder spontan. Nicht übernachten. Vater würde den Umgang gerne beibehalten wie es ist, alle 14 Tage eine Übernachtung. Mutter möchte den Umgang erhöhen. Sie sind seit 5 Jahren getrennt und der Umgang war bisher regelmäßig und immer gleich
Nach wem richtet man sich da jetzt? Die Kinder sind 10 und 6.

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Grundsätzlich: Umgang kann keiner erzwingen zwischen den Erwachsenen. Also wenn jetzt nun der Vater nicht Umgang will, gibt's keine realistische Möglichkeit das durchzusetzen.

Beim Thema Kinder meine ich auch 14 Jahre ist die Schallgrenze.
Und ich muss hier auch sagen, Kindeswohl und Kindeswille sind 2 Paar Schuhe. Gerade kleine Kinder lassen sich schnell ablenken und wollen dann nicht mehr zum Papa. Zum Beispiel weil es Zuhause noch ein tolles Spiel gibt, was es beim Vater dann nicht gibt.
Erfahrungsgemäß sind feste Pläne das beste. Keine Diskussionen, kein Streit und Planbarkeit und Routine für alle.

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Ich habe mal gelesen dass in Deutschland die Kinder ab 14 entscheiden können, ob sie den Umgang noch wahrnehmen wollen oder nicht. Aber bin nicht sicher ob das eine fixe Regel oder nur eine allgm. Richtlinie ist. Mit 10 und 6 aber auf keinen Fall😉

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Kinder dürfen ab 14 selbst entscheiden, wenn das Gericht mit drin steckt. Ansonsten wird ihre Meinung gehört und fließt in die Entscheidung mit ein, aber gewichtet nach Alter und nach sonstigen Rahmenbedingungen.

Mit 6 und 10 dürfen sie natürlich ihre Wünsche sagen. Aber sowas wie "spontan" ist keine Option, denke ich. Die Eltern müssen ja beide planen können. Außerdem ist eine gewisse Regelmäßigkeit auch für das Verhältnis zum Vater wichtig.

Dass die Mutter den Umgang gerne auf das übliche Minimum erhöhen möchte, ist völlig nachvollziehbar. Alle 2 Wochen eine Übernachtung ist extrem wenig. Es ist schade, dass der Vater nicht wenigstens den üblichen Rahmen übernimmt (Fr-So alle 2 Wochen, dazu eine Übernachtung unter der Woche alle 2 Wochen).

Aber wegen Deiner Frage, ich würde den Kindern freundlich sagen, dass das leider so nicht geht. Jeder muß planen können und der Papa möchte sie ja auch gerne mal sehen.

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Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes, aber auch des Vaters. So einfach geht das also nicht, solange das Kind noch minderjährig ist.
Der Kinderwille wird nur vor Gericht gehört, ansonsten hat er keine große Relevanz. Allerdings wird selbst das Gericht darauf hinwirken, dass der Umgang stattfindet. Es muß schon echte Gründe geben, warum der Umgang reduziert werden soll. „Kein Bock“ ist kein Grund. Das zeigt eigentlich nur, dass sie noch nicht über die nötige Reife besitzen, um das zu entscheiden. Können die Kinder reflektiert darlegen warum sie weniger Umgang wollen, haben sie eine Chance, dass der Umgang in einem anderen Intervall festgelegt wird. Allerdings wäre auch dieser Umgang regelmäßig.