Alleiniges Sorgerecht beantragen!

Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe hier kann mir evtl die ein oder andere weiter helfen.

Es geht darum, dass ich gerne das alleinige Sorgerecht für meinen 4-jährigen Sohn beantragen würde!

Ich bin seit 1 Jahr von meinem Ex-Partner getrennt. Die ersten 2-3 Monate war alles halbwegs ok aber seit ca. Februar/März kümmert er sich kaum noch um unseren Sohn. Er fragt nicht nach wie es ihm geht, besucht zb keine Kindergartenfeste und zeigt allgemein wenig Interesse. Er ist aktuell 1-2 im Monat von ca 14-19 Uhr bei ihm.
Bei allem anderen stellt er sich extrem quer. Er hat das Kindergeld fast 1 Jahr nicht an mich ausgezahlt und weigert sich das gemeinsame Haus zu übernehmen (es war unbedingt sein Wunsch, er wollte keinen Verkauf). Auf Briefe vom Anwalt reagiert er nicht und auf nachfragen vom Landratsamt zwecks Unterhalt auch nicht, hier wurde jetzt ein Satz festgelegt.

War jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation und kann mir sagen, wie hier meine Chancen stehen??

Ich möchte auf keinen Fall meinem Sohn den Umgang mit seinem
Vater verbieten oder Ähnliches, mir wäre es sehr lieb wenn er ihn öfter sehen würde da er mich auch oft fragt, wann sein Papi ihn denk mal wieder abhole!

Mir geht es hier ganz allein darum, die bestmöglichen Entscheidungen für mein Kind zu treffen ohne jedes einzelne Mal Gegenwind von jemand zu bekommen der nur aus Trott reagiert.

Vielen Dank schon mal vorab :)

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Hallo,

Das Sorgerecht hat mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. Du kannst das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn der KV einverstanden ist bekommst Du es. Wenn er nicht einverstanden ist wird es schwierig, dann müsste eine Kindswohlgefährdung vorliegen, das ist bei euch ja nicht der Fall. Wenn er auf das Sorgerecht verzichtet hat er aber immer noch das Umgangsrecht. Der Unterhalt ist von beidem nicht abhängig, den muss er auf jeden Fall zahlen, ansonsten kannst du pfänden.

Alles Gute
Sunny

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Du hast leider nicht einen einzigen Punkt hier genannt, der tatsächlich das Sorgerecht betrifft. Insofern hast du wohl eher keine Chance, zumal du ohnehin sagst, dass er sich bei allen Punkten quer stellt aus Trotz.

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In solch einer Situation waren schon viele, aber ist für das Sorgerecht irrelevant.

Ich würde als allererstes mir direkt das Kindergeld überweisen lassen. Verstehe gar nicht, weshalb er es bekommt.

Dann würde ich den Unterhalt einklagen und titulieren lassen. Nur mit einem Titel kannst du auch pfänden.

Das mit dem Haus wirst du auch anwaltlich regeln lassen müssen.

Das sind alles Punkte, die nichts mit dem Kind zu tun haben, sondern nur euch Eltern betreffen.

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Das mit dem Kindergeld und dem Unterhalt ist mittlerweile geregelt! Das mit dem Haus geht so langsam seinen Gang, ganz langsam. Mein Anwalt meinte es wäre nicht so schwer das alleinige Sorgerecht zu bekommen daher wollte ich einfach mal nachfragen.

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Dann würde ich an deiner Stelle Mal die Wahl des Anwalts überdenken. Denn diese Aussage "es ist nicht so schwer das alleinige Sorgerecht zu bekommen" kann kein seriöser Jurist gemacht haben. Das ist schlicht falsch.

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Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, dadurch ist mir sehr geholfen. In erster Linie wollte ich einfach nur mal wissen, ob jemand in meiner Situation schon mal das Sorgerecht bekommen hat. Ich will es auch nicht auf Biegen und Brechen, wenn es ohne die Einwilligung des Vaters unmöglich ist, dann ist das eben so.
Ich wollte vor allem das alleinige Sorgerecht, weil ich merke, dass immer weniger Interesse an dem Kind besteht und in ein paar Jahren, wenn wichtige Entscheidungen wie Schulen, etc anstehen und ich die Bestmögliche Entscheidung für mein Kind treffen will ohne in allen Belangen Gegenwind bekommen will.
Ich hoffe bis dahin wird es sich vielleicht auch einfach schon gebessert haben.

Danke an alle

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Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Vater dir eine Sorgerechtvollmacht ausstellt. Dann musst du bei Unterschriften nicht mehr auf ihn warten .Wichtig wäre halt, dass ihr vereinbart wie ihr damit umgeht und dass ihr euch daran haltet. Sprich: Wenn eine Entscheidung ansteht, dann trefft ihr sie/du informierst ihn und machst von der Vollmacht nur gebraucht, wenn er wirklcih einverstanden ist mit dem, wofür du seine Unterschrift brauchen würdest.