Krankenhaus - muss der Ex es wissen?

Hallo zusammen,

ich bin seit 6 Monaten Alleinerziehend und muss bald ins Krankenhaus. Wir haben für unseren Sohn (6) das gemeinsame Sorgerecht. Unser Sohn möchte aktuell unter keinen Umständen mit dem Vater mitgehen. Mein Ex hatte ihn bisher immer 1-2 Tage in der Woche - je nach Möglichkeit mit seinen Arbeitszeiten - eigentlich lief es bis vor 3 Wochen ganz gut. Ich möchte, dass er ihn weiterhin sieht, aber erst mal unter meiner Aufsicht. Zu mehr Kompromissen war mein Sohn nicht bereit und ich verstehe leider immer noch nicht was vorgefallen ist.

Aber darum geht es gar nicht … ich muss für 7 Tage Krankenhaus, einige Tage kann meine Schwester übernehmen, aber zwei Tage müssen von Freunden übernommen werden.
Bin ich verpflichtet meinem Ex zu sagen, wann wo unser Kind ist und wer ihn betreut? Eigentlich möchte ich nicht, dass er von meinem Krankenhaus Aufenthalt erfährt oder muss unser Sohn zum Ex wenn ich im Krankenhaus bin?

Vielen Dank vorab

5

Überleg Dir doch einfach mal, wie es für Dich wäre, wenn Dein Sohn (auch wenn das aktuell nicht der Realität entspricht) für ein paar Tage zum Umgang bei seinem Vater wäre und dieser müsste ins Krankenhaus. Du würdest doch sicher wollen, dass Dein Ex Dich informiert und bestenfalls zuerst Dich als die Mutter des Kleinen fragt, ob Du ihn betreuen kannst?

Ich glaube nicht, dass es Dir gefallen würde, wenn Du davon nichts wüsstest und Dein Ex Euren Sohn einfach zu irgendwelchen Leuten organisiert, die Du schlimmstenfalls nichtmal kennst und nicht weißt, wo diese Leute wohnen.

Bei solchen Fragen hilft oft ein Perspektivenwechsel 😉

1

Keine Ahnung wie es rechtlich ist, moralisch finde ich, dass Du verpflichtet bist den Vater zu informieren, wenn das Kind eine Woche woanders untergebracht wird. Die Gründe musst Du nicht anführen.

Was Du machst heißt Maternal Gatekeeping und ist nicht gut für Dein Kind. Du musst Deinem Kind erlauben seinen Vater zu lieben. Sonst machst Du die Kinderseele kaputt.

Ich weiß, das ist furchtbar schwer, insbesondere wenn der Ex Dich verletzt hat. Aber solange er dem Kind nichts tut, bist Du hier das Problem für Dein Kind.

2

Ach und noch was:

Umgangsregeln machen Erwachsene, nicht Kinder. Mit einem sechsjährigen Umgangsregeln auszuhandeln, führt Euch in eine schlimme Abwärtsspirale.

6

"Aber solange er dem Kind nichts tut, bist Du hier das Problem für Dein Kind."

Ich verstehe den Ausgangstext etwas anders. Bislang klappte der Umgang an zwei bis drei Tagen pro Woche problemlos. Aber dann gab es einen Grund, den die TE selbst nicht kennt, der den Sohn dazu brachte, den Umgang urplötzlich selbst vehement abzulehnen. Die TE macht sich ggf. Sorgen, hier auch das Vertrauen des Kindes zu verletzen?

weiteren Kommentar laden
3

Nein, natürlich bist Du nicht dazu verpflichtet, den KV zu informieren, wo das Kind während Deiner Zeit ist.

In seiner Umgangszeit muß er Dich auch nicht informieren.

4

Da wäre ich bei gemeinsamen Sorgerecht aber sehr vorsichtig mit dieser Aussage. Ich kenne mich rechtlich damit nicht im Detail aus, aber ihr habt gemeinsames Sorgerecht und eine Fremdunterbringung wegen Ausfall eines sorgeberechtigten wegen Krankenhausaufenthalt dürfte nicht unter die Angelegenheiten täglichen Lebens fallen und wäre damit auf jeden Fall zustimmungspflichtig würde ich (wie gesagt, nur so aus dem Bauchgefühl) sagen

13

So ist es. Hier geht es um einen 7 Tage Fremdunterbringung und evt kann es ja auch länger dauern oder das Kind wird krank dann braucht die Fremdunterbringung sowieso von beiden Eltern die Zustimmung das er zum ARzt darf

7

Ihr habt GSR. Du musst für längere Zeit ins Krankenhaus. Du weißt ja noch nicht mal, ob es bei den geplanten 7 Tagen bleibt. Also ja, der Vater muss es zwingend wissen. Er hat das Sorgerecht. Du kannst dein Kind nicht einfach mal bei Freunden für ein paar Tage und Nächte parken.
Ich würde auch soweit gehen, dass der Umgang zwischen Vater und Kind langsam besser werden sollte. Es ist ok, dass der Umgang immer unter deiner Aufsicht beginnt, aber versuche doch mal bei den nächsten Terminen dich während des Umgangs dezent zurückzuziehen. Vielleicht hast du ganz dringend etwas in der Küche zu erledigen und beim nächsten Mal kommt eben deine Freundin und muß dir unbedingt etwas zeigen draußen.

9

Das sind wieder Fragen:
Sag halt, ich muss in KH.
Fritz Hugo ist von Mo bis Fr bei meiner Schwester und von Sa bis Mo bei Freunden x.

Immer dieses Getue. Und wenn einer der Sitter ausfällt, ist Papa wieder gut genug.

10

Du musst den Vater nicht über deinen Krankenhausaufenthalt informieren. Das ist deine private Sache. Aber du musst ihn darüber informieren, wenn dein Sohn bei anderen Leuten übernachtet. Und er hätte sogar Veto-Recht. Denn als Sorgeberechtigter hat er normalerweise das Recht zu wissen und mitzubestimmen, wo sich das Kind aufhält. Falls andere Leute euer Kind bei dir in der Wohnung betreuen ist es Grauzone ob du informieren musst oder nicht. Also sorry dich zu enttäuschen.
Anderseits, wozu das ganze Theater, dein Sohn wird deinem Ex eh alles erzählen. Überleg dir gut ob du allen das Leben einfacher machen würdest indem du den Ex in den Betreuungsplan miteinbeziehst.

11

"Denn als Sorgeberechtigter hat er normalerweise das Recht zu wissen und mitzubestimmen, wo sich das Kind aufhält."

Das ist Unsinn. Er hat während seiner Umgangszeit ein Recht zu entscheiden, wo das Kind ist. Und die Mutter hat in ihrer Zeit das alleinige Recht, das zu entscheiden.

Wie jemand anders schon sagte, getrennt lebende Eltern haben nur das Recht, bei Fragen, die nicht zur Alltagssorge gehören, gemeinsam zu entscheiden.

12

Ich sehe es wie Aquarell.. wie fändest du es im umgekehrten Fall? Hättest du auch vollstes Verständnis wenn der KV nichts davon erwähnt und das Kind bei 2-3 Parteien lässt als dich zu fragen?

Weiter ist es in der Tat so, dass Kinder "plötzlich" nicht mehr zum einen Elternteil wollen und das absolut nicht begründen können. Da muss auch nichts vorgefallen sein. Wenn man da jedesmal den Umgang aussetzt kann das schwerwiegende Folgen für die Beziehung zwischen Elternteil und Kind haben.

14

"Ich möchte, dass er ihn weiterhin sieht, aber erst mal unter meiner Aufsicht"

Das hast du gar nicht zu entscheiden.

Kinder wollen immer mal nicht. Das ist so und wenn du nicht berechtigte Zweifel hast, das was schwerwiegendes vorgefallen ist, dann hat der Umgang weiterhin statt zu finden und dein Ex hat auch die erste Wahl zu sein, wenn du ausfällst.

Was ist, wenn mit dem Kind was ist, wenn du im KH bist? Dann hat dein Ex als Sorgeberechtigter Entscheidungen zu fällen.

Du musst nicht sagen wo du bist, aber zu klären wo die Betreuung statt findet und es betrifft ja nun auch seine Umgangstage.

15

Wenn du dein Kind nicht selbst betreuen kannst, dann wäre die erste Anlaufstelle doch normalerweise der Vater. Du weißt nicht was und ob überhaupt etwas zwischen den beiden vorgefallen ist - vielleicht ist dein Kind auch gerade einfach nur bockig oder beleidigt, weil es vom Vater z.B. nicht das langersehnte PC-Spiel bekommen hat? Solange du nichts weißt und dein Sohn nichts sagt, würde ich darauf bestehen, dass der Sohn die Zeit deines KH-Aufenthaltes über zum Vater geht. Vielleicht tut es den beiden ja auch ganz gut mal eine längere Zeit zusammen zu sein und sie können wieder mehr zueinander finden...