Auto

Hallo zusammen
Ich habe mal eine Frage. Mein Ex Mann und ich haben in der Ehe ein Auto gekauft bzw. Ich habe es gekauft -> ich stehe im Brief , ich zahle die Raten etc.
Hat er ein Recht darauf dieses Auto am Papawochenende in Anspruch zu nehmen? Wohl gemerkt er hat mittlerweile ein eigenes Auto zwar älter aber er hat ein eigenes.

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Nein, hat er nicht.

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Woraus folgerst du diese Aussage?

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Wer im Brief steht ist egal!

Wer steht im Kaufvertrag? Wenn ihr beide darin steht gehört es auch euch beiden.

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Ich habe es gekauft und stehe in den Verträgen alleine

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Wenn du allein im Kaufvertrag stehst hat dein Ex kein Recht aufs Auto.

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Eigentlich sehe ich das wie ihr. Aber gehen Dinge, die man in der Ehe angeschafft hat nicht an beide ? Sonst würde ja auch jede Hausfrau (die ohne Einkommen kein Auto / Haus etc in der Ehe gekauft hätte ) nach einer Scheidung mit nichts dastehen.
Ich bin mir da rechtlich unsicher

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Ja, Hausfrau zu sein, hat Nachteile. Das Eigentum gehört grundsätzlich dem, der die Sache gekauft hat. Bei Geschenken dem, dem es geschenkt wurde, dh Geburtstagsgeschenke oder so würden natürlich weiter der Frau gehören.
Ansonsten bleibt der Frau nur der zugewinnausgleich, richtig. Man hat, ohne weitere Absicherung, sicherlich rechtlich/wirtschaftlich gesehen nicht die beste Position als Hausfrau/Hausmann.

Ein Recht zur Mitbenutzung bzw. alleinigen Benutzung von fremdem Eigentum in Trennungsfall kenne ich jetzt nur von der ehelichen Wohnung. Bei einem Auto habe ich das noch nie gehört. Mir würde dafür auch keine anspruchsgrundlage einfallen.

Alles Gute

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Danke für die ausführliche Antwort 🙏🏽

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Eigentümer des Fahrzeuges ist wer es erworben hat, egal was im Fahrzeugbrief für ein Name steht (§929 BGB), habt ihr es zusammen erworben seid ihr beide Eigentümer, hast nur du das Fahrzeug erworben bist auch nur du Eigentümerin.

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Und die Feststellung, wer erworben hat, ist in der Praxis oft nicht leicht zu bestimmen. Wie immer sind alle Umstände des Einzelfalls maßgeblich.

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Aber so ist das halt, der Rest ist uninteressant.

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Es ist *euer* Auto, wenn ihr keinen Ehevertrag habt. Es ist Zugewinn, ihr habt es „gemeinsam“ angeschafft. Es gehört sogar zum Hausrat. Also ja, wenn er es zum Umgang benötigt, darf er es nutzen.

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Habe mich nun anwaltlich erkundigt. Ich habe das Auto gekauft und finanziert, zahle die Raten, Versicherung , kümmere mich um die Pflege sprich Checks des Autos und habe es hauptsächlich genutzt um dünkender zu transportieren und um auf die Arbeit zu kommen. Mein Ex Mann hatte in der Ehe noch ein anderes Auto zur Verfügung und hat jetzt ebenfalls einen Kleinwagen zur Verfügung. Das einzige was sein könnte ist das ein zugewinnausgleich stattfindet

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Warum will er dieses Auto fahren?

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Weil es komfortabler ist

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Wenn ein Zugewinnausgleich stattfindet ist es ja sowieso geregelt.
Klar und natürlich ist es praktischer. Wobei eigene Befindlichkeiten, wenn es über den Anwalt läuft, ausgeklammert werden