Unterhaltsvorschuss bei heirat

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher ob das Thema hier rein passt.

Ich beziehe Unterhaltsvorschuss. Nun habe ich aber einen neuen Partner und wir sprechen oft von heiraten. Nun ist es ja so wenn man heiratet keinen unterhaltsvorschuss mehr bekommt.

Meine Frage ist, wer kommt dann für das Kind auf? Der KV ist langzeit Student und kann finanziell nichts zahlen.

Hilft das Jugendamt dann trotzdem weiter um dann von dem KV den Unterhalt zu erhalten?

Bearbeitet von lauralina4
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Nein, du bekommst nichts vom Jugendamt.

Du solltest dann aktiv mit Hilfe eines Anwalts den Unterhalt vom KV eintreiben!

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Aber wo nix ist, hat der Teufel sein Recht verloren. Sie wird von einem Langzeitstudenten nichts bekommen.

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Das kommt darauf an. Er könnte vom Gericht sehr wohl dazu verdonnert werden!

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Wenn der Vater nicht zahlen kann, was als Student verständlich ist, geht der Staat bei Heirat davon aus, dass der Stiefvater es tut, wenn die Mutter auch nichts verdient. Es gibt Gerichtsurteile. Wenn der Stiefvater zb ganz krass drauf ist und dem Kind verbietet, das von ihm gekaufte Essen zu verspeisen, ist die Mutter verpflichtet, dem Kind von ihren Mahlzeiten etwas abzugeben (Notgemeinschaft).

Verdienst du selbst, musst du zahlen, obwohl du das Kind betreust

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Bär studiert schon seit 6 Jahren.

Ich selbst verdiene recht gut.


Früher oder später muss er sowieso zahlen, dafür werde ich schon sorgen.

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6 Jahre sind 12 Semester. Das ist in einigen Studiengängen Regelstudienzeit. Da ist man noch kein "Langzeitstudent"!
Ich habe Medizin studiert und mein Studium ging regulär 12 Semester.

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Hallo,

Du kannst den Unterhalt über einen Anwalt einklagen. Wenn Du einen Titel hast kann daraus vollstreckt werden, heißt wenn der KV irgendwann fertig Studiert hat und arbeitet muss er den aufgelaufenen Unterhalt nachzahlen. Bis dahin ist Dein neuer Mann für Euch zuständig.

LG
Sunny

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Nein du bekommst Nichts vom Jugendamt oder ähnliches...

Was studiert der Vater denn? Ist er grundsätzlich zahlungswillig? Wenn es ein aufwändiges Studium ist und er grundsätzlich zahlungswillig ist, würde ich die Füße still halten. Dann wird der Vater zahlen, wenn er kann.
Wenn es ein Studiengang ist, den er nur verschleppt, weil er das Studium nicht geschissen bekommt und es auch nicht absehbar ist, dass er irgendwann zahlt, würde ich den Unterhalt beim Jugendamt mit Beistandschaft berechnen lassen. Er hat eine Erwerbsobliegenheit, da er ein minderjähriges Kind zu versorgen hat. Da kann auch schon mal ein fiktives Einkommen in der Berechnung vorkommen. Das Jugendamt und Gericht holt für dein Kind schon, was ihm zusteht.

Die wichtige Frage ist halt, welcher Typ Vater ist er?

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Hallo,

Danke.

Er studiert Wirtschaftsingenieurwesen.
Das Studium ist jetzt nicht so aufwendig. 3 Jahre Regelstudienzeit und dann noch mal 2 Jahre Semester. Mittlerweile sind es schon 7 Jahre die er studiert und er hat noch nicht mal den Bachelor den wird er dieses Jahr wahrscheinlich auch nicht schaffen weil noch so viele Prüfungen offen sind. Keine Ahnung wie lange er noch für Bachelor und Master braucht.


Jedenfalls hat er mir an den Kopf geknallt das ich doch in Geld schwimme und ich auf das Unterhalt verzichten kann. Das ging zu weit. Der Unterhalt ist nicht für mich sondern für seinen Sohn. Das habe ich versucht ihm klar zu machen.

Ich verlange nicht viel er weiß ja schließlich selbst wieviel er zur Verfügung hat. Selbst wenn es 100€ wären, wäre das völlig in Ordnung. Er geht arbeitet als Werkstudent und sein Vater unterstützt ihn auch noch mit „Unterhalt“ er ist 31 Jahre alt.

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Dann geh zum Ja und richte eine Beistandschaft ein! Dann kümmern die sich.
Im übrigen kann man auch die Großeltern zu Unterhalt verpflichten
Allerdings Dann auch deine Eltern.

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Dein neuer Mann muss dann für das Kind aufkommen.

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Ja das macht er sowieso schon.

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Tut dein neuer Partner nicht.
Da du ja noch unterhaltsvorschuss bekommst, also kommt aktuell die Steuerzahler für euer Kind auf.
Bitte nicht als Angriff werten , kannst ja nichts dafür für dein ex nicht zahlt.

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das Jugendamt zahlt bei Heirat nicht mehr, du müsstest den Vater verklagen und einen Titel erwirken! Der steht dann für 30 Jahre.
Immerhin müsste dein Kind, als Erwachsener eventuell auch irgendwann für seinen Vater aufkommen