Vielleicht kann mir hier jemand von euch weiterhelfen 🙂
Die Beistandschaft hat berechnet dass der Kindsvater Unterhalt zu 100% sprich erste Stufe der Düsseldorfer Tage zahlen muss.
Nun ist es so, dass ich nun schon fast zwei Jahe die Kosten für die Spange der Tochter zahle. Unterhalt für sie zahlt er erst seit September letzten Jahres. Vorher hat er nicht gezahlt weil seiner Meinung nach ein Wechselmodell vorlag. Dies wurde dann gerichtlich festgestellt dass es nicht der Fall ist. Darauf hin hat er dann gezahlt.
Nun meinte eine Freundin, dass die Kosten für die Spange nicht zum normalen Unterhalt gehören. Da er aber nur die erste Stufe zahlen muss weiß sie nicht ob er da noch Mehrbedarf zahlen müsste.
Und nun die Frage. Kann ich so etwas über die Beistandschaft klären lassen? Ihn einfach fragen ob er sich beteiligt kann ich mir sparen da mit ihm leider keinerlei Kommunikation möglich ist.
Es ist zwar nicht die Welt was es kostet aber bei Teilzeit mit einem unter 3-jährigenbin ich über jeden Euro froh den ich mehr hätte.
Mehrbedarf für Zahnspange bei Unterhalt erste Stufe Düsseldorfer Tabelle?
Alles was medizinisch notwendig ist, zahlt die Kasse. Wenn du aber Sonderwünsche möchtest( bestimme Briketts etc) musst du das selber zahlen und das muss auch der Kv nicht zahlen.
Es gab Sonderposten die hat er aber auch mit unterschrieben.
Damals musste ich auch um die Unterschrift betteln. Er wollte nicht in eine Spange investieren wenn das mit unserer Ehe nichts mehr wird. Und das obwohl die Tochter durch die Fehlstellung regelmäßig Zahnschmerzen hatte.
Das ich einen Teil wiederbekommen weiß ich. Aber vorerst muss ich die Kosten ja tragen. Bekomme ich es zurück, würde ich ihm natürlich auch den Anteil wieder zurückgeben.
Dann muss er die natürlich mittragen.
Hallo,
Den Hauptanteil bekommst Du nach der Behandlung zurück. Er muss sich also nur an dem Eigenanteil beteiligen, und auch nur wenn er den Behandlungsvertrag mit unterschrieben hat.
Ich habe es so gelöst dass ich eine Zusatzversicherung abgeschlossen habe. So habe ich gar keine Kosten für die Spange.
LG
Sunny
Eigenanteil auch nur für Sonderwünsche. Die muss er natürlich nicht zahlen.
Wenn er mit unterschrieben hat für die Sonderwünsche muss er auch zahlen. Man macht ja vorher einen Behandlungsvertrag, den beide Elternteile unterschreiben.
Die Kosten der MEDIZINISCH NOTWENDIGEN Zahnspange zahlt zu 80% ohnehin die Krankenkasse. Die restlichen 20% stellen Sonderbedarf dar, der von BEIDEN Eltern entsprechend ihren Einkünften getragen werden muss.
Wenn ich die Kosten bei meinem Sohn gesehen habe. Liegt das doch pro Quartal meist bei 20-30€, nur zu Beginn der Behandlung ist es teurer, weil die Spange erstellt werden muss. Hier waren die Kosten bei etwas über 100€. Wenn du das Ganze schon ohnehin 2 Jahre zahlst, sollte die Behandlung doch bald abgeschlossen sein. Hier würde ich mir schon überlegen, ob ich den Kampf mit den Vater jetzt noch beginne. Frage doch einfach erstmal beim Kieferorthopäden nach, wie lange das noch dauern wird.
Die Sonderposten hingegen kannst du ihm entsprechend des Verhältnisses eures Einkommens in Rechnung stellen. Das bekommst du ja auch nicht wieder.
Hmmm... Ich trug meine feste Spange fast 5 Jahre....
Eor sind noch nicht mal bei der komplett festen angekommen 😕