Hallo.
Mein Ex und Vater meines Kindes (unter 3) ist mir (noch) zum Unterhalt verpflichtet. (Wir waren nicht verheiratet.)
Jetzt hat er aber mit seiner neuen Freundin noch ein Kind gezeugt und meint, er muss mir dann weniger Betreuungs-Unterhalt zahlen. Ich arbeite seit der Elternzeit nur eine halbe Stelle.
Mein reguläres Gehalt ist recht hoch, sodass es für ihn schon einen Unterschied macht, ob er mir das weiterhin in diesem Umfang ausgleichen muss oder nicht. Für mich aber auch!
Er verdient genug!! Fällt also bei weitem nicht unter diese Mangelfallgrenze!
Außerdem wohnt er mit der neuen Frau zusammen. Kann er da wirklich den Unterhalt vom neuen Kind in “bar” abziehen, bevor meiner berechnet wird? Und wie verhält es sich mit den “Einbußen”, die die neue Frau hat?
Ich war schließlich als erstes da!
Möchte auch über das 3. Lebensjahr hinaus gerne in irgend einer Art Teilzeit bleiben. Habe ich da eine Chance?
Vielleicht findet sich hier ja eine Leidensgenossin, oder auch jemand, der allgemein Licht ins Dunkel bringt!
Vielen Dank
Betreuungsunterhalt: Unterhaltsanspruch Mutter, wenn Ex noch ein Kind bekommt
Betreuungsunterhalt wird bis 3 Jahre gezahlt. Da ihr auch schon länger getrennt seit wäre es dir in der letzten Zeit vermutlich möglich gewesen einen Betreuungsplatz für euer Kind zu organisieren. Wenn du danach Teilzeit arbeiten möchtest, musst du dir das leisten können und nicht dein Ex dafür aufkommen.
Und wie verhält es sich jetzt aktuell? Beide Kinder sind unter 3 und ich bekomme Summe X Betreuungsunterhalt. Kann er diese Summe X jetzt extrem kürzen, weil er noch ein Kind hat? (Die leben ja bei ihm -also Frau und Kind- da ist er ja nicht unterhaltspflichtig!)
Er meint, es kommen aber neue Unterhaltspflichten für ihn dazu (also Unterhalt für die neue Frau und das andere Kind) und meint, er kann da jetzt meinen Unterhalt neu berechnen und tut so, als ob die auch getrennt wären um mir dann was abziehen zu können. Geht das so?
Ich würde diese Fragen im Jugendamt oder meinem Anwalt stellen. Letzterer kann ihn dann direkt auffordern, den korrekten Betrag zu zahlen.
Der Unterhalt vor den Kindern geht vor dem Unterhalt an die Mütter.
Es ist egal, welches Kind und welche Mutter zuerst da war.
Das jüngere Kind ist halt in einer anderen Altersstufe (niedriger).
Es kann durchaus sein, dass du weniger/ keinen Unterhalt mehr erhältst.
Du könntest zum Anwalt gehen, wo dann neu berechnet wird, wird aber wohl weniger herauskommen.
Ich würde mich mit ihm einigen an deiner Stelle.
Beide Kinder sind unter 6. Also gleiche Stufe.
"Möchte auch über das 3. Lebensjahr hinaus gerne in irgend einer Art Teilzeit bleiben.
Habe ich da eine Chance?"
Auf jeden Fall. Du müsstest einfach nur euer Leben so (um-)gestalten, dass es mit deinem recht hohen TZ-Gehalt, Kindergeld und Kindesunterhalt zu finanzieren ist.
Btw hätte der Kindsvater auch schon früher wieder Vater werden können. "Ich war schließlich als erstes da!" beinhaltet nämlich keine Vasektomie.
Meine Antwort wäre evtl. etwas anders ausgefallen, wenn du einer der vielen, vielen Alleinerziehenden gewesen wärst, die sich dreimal überlegen müssen, wie sie Arbeit und Betreuung vereinbaren und sich dennoch fragen, ob die dringend benötigte Winterjacke nicht doch erst nächsten Monat angeschafft werden kann.
Hallo,
Dein Ex hat recht, er ist jetzt 4 Personen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, die Kinder haben Vorrang, dann kommt die neue Partnerin und dann erst Du, wenn noch etwas übrig ist. Wenn Euer Kind 3 wird bekommst Du nichts mehr von ihm.
Ich rate Dir dringend Dich nicht weiter von ihm abhängig zu machen. Ich würde die Betreuungszeit vom Kind erhöhen und Deine Stunden aufstocken, damit ihr ohne Deinen Unterhalt zurecht kommt. Du musst ja nicht Vollzeit arbeiten, ich arbeite 35h die Woche und wir kommen gut hin. Mittlerweile sind da ja viele Arbeitgeber flexibel geworden was den Stundenumfang angeht.
LG
Sunny
Hallo
Ja natürlich kann er den Unterhalt vom neuen Kind in bar abziehen. Ob er mit ihr zusammen wohnt oder nicht. Zudem ist er ihr ja auch zum Unterhalt verpflichtet, somit hat er ja 4 unterhaltsberechtigte!
Das ist völlig egal, wer als erstes da war. Du bist ja lustig. Nein, da hast du keine Chance!
Was ist , er verdient genug?
Dein Ex ist gerade vier Personen zu Unterhalt verpflichtet. Dabei stehen an erster Stelle seine beiden Kinder. Dabei ist es egal, ob du als erstes da warst. Dann haben beide Mütter ein Kind unter 3 Jahren. Das heißt er schuldet beiden Müttern Betreuungsunterhalt. Auch hierbei ist es egal, ob du als erstes da warst. Ich meine, dass der Selbstbehalt für den Unterhalt einer betreuenden Mutter gegenüber höher lag. Aber da bin ich nicht sicher. Kannst dich ja schlau machen. Keine Ahnung, ob das Jugendamt Unterhalt für die betreuende Mutter berechnet.
Wenn euer Kind 3 ist, muss dir dein Ex auch keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen. Da musst du also selbst gucken, ob dein Einkommen + der Unterhalt für das Kind + Kindergeld reicht.
Den wesentlichen Unterhalt, also den für das Kind, zahlt er ja scheinbar weiter zu 100%.
Bereite dich schon mal darauf vor, dass auch der Unterhalt gekürzt werden kann, wenn ein drittes Kind kommt. Denn dann hat er 3 Kinder, die Anspruch auf Unterhalt von ihm haben. Und alle Kinder sind gleichwertig ;)
Selbstbehalt gehenüber der Kindesmutter sind 1510 Euro.
Danke. Mit war so als wäre der höher als gegenüber dem Kind...