Was tun, wenn KV Vaterschaft nicht anerkennt ????

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt im richtigen Forum poste.

Es geht um eine gute Freundin - Studentin. Anfang März hat sie ET, ist im Dauerstreß wegen der Uni (hat aber #schwangertechnisch keinerlei Probleme *zum Glück*) und der Kindsvater versucht sich mit allen Mitteln "zu drücken". Er ist angehender Arzt (hat wohl im April ´07 seine letzte Prüfung und will sich dann ins Ausland "absetzen". Sie wiederum, rennt vom JA über´s AA zum BaföG-Amt, weil ER sich einen Scheißdreck drum kümmert...
Wie ist das eigentlich mit der Vaterschaftsanerkennung ? Wir sind mittlerweile verheiratet und haben auch nicht solche Probleme, weswegen wir ihr dahingehend auch nicht wirklich helfen können. Was ist, wenn der Vater das Kind nicht anerkennt (er ist def. der Vater)? Kann man ihn "zwingen"? Wie ist das dann mit Unterhaltszahlungen ? Kann man die irgendwo "einklagen"? Ist ne Rechtsschutzversicherung doch ratsam, oder ? Was passiert, wenn ER dann im Ausland ist ? Man hätte ihr wohl erzählt, dass er dann "gewonnen" hat, weil die deutschen Behörden im Ausland wohl keine Befugnisse haben!

Also, ich hoffe, ihr versteht, wie die ganze Situation aufgebaut ist und habt vielleicht auch ein paar Antworten, die ich ihr weiterleiten kann?!

LG
ANJA (mit ET Ende März, die einen ganz lieben, braven Ehemann hat)

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Hallo,
er kann sich hier in Deutschland nicht drücken(wie es im Ausland ist,weiß ich nicht). Da er ja später Prüfung,als ET hat geht es. Es kommt,wenn er es bestreitet zur Gerichtsverhandlung und damit muß er einen Vaterschaftstest durchführen lassen und die Unterhaltszahlung ist somit auch geklärt.

Alles Gute für Dich und Deine Freundin

Lg Cody, 14 SSW

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Hallo!

ich kann auch nicht von mir sprechen, mein Bruder hatte dieses Jahr aber das Problem. Zum einen wenn sie das mit dem Jugendamt bespricht, leiten die dass in die Wege mit dem Vaterschaftstest. Die sind daran interessiert, da das Jugendamt sonst bis zum 12. oder 13. Lebensjahr einen Unterhaltsvorschuss an sie zahlen muss. Diese werden dem KV dann als Schulden aufgebürgt. Sie kann auch einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, wenn der KV nicht Unterhaltsfähig ist z. B. kein Einkommen hat. Des Weiteren steht ihr sogar Unterhalt für sich vom KV zu, wenn sie in den ersten drei Jahren nach der Entbindung nicht arbeiten gehen kann (weiss ich von ner guten Freundin).
Wie dass allerdings beim Ausland aussieht kann ich nicht sagen, sollte sie sich aber erkundigen, bevor er weg ist (kommt sehr wahrscheinlich auch drauf an ob Europa oder dritte Welt). Soweit ich weiss, kann man sich nicht so einfach aus dem Staub machen.
Hoffe konnte dir und deiner Freundin etwas helfen.

Lieben Gruss
Susanne mit Leni(2 Jahre) + Krümel 18+6

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Hallo Anja,
ich würde an der Stelle deienr Freundin mal zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen oder, wenn sie nicht Rechtschutzversichert ist, zur Rechtsberatung gehen. Die können ihr am Besten sagen, was sie tun kann. Und wie ihre Rechte sind.

Alles Liebe
Conni ET-7 die auch einen ganz lieben Mann hat:-)

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er muss die vaterschaft anerkennen, ansonsten muss ein vom gericht angeordneter vaterschaftstest gemacht werden, den mujss er auch zahlen...


mfg

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Hallo Anja,....

als kleine Info zur Rechtsschutzversicherung...
wenn Sie eine hat wird diese denk ich wenn überhaupt höchstens für eine BEratung beim Anwalt aufkommen, da "Familienstreitigkeiten" bzw. Dinge wie Unterhaltszahlungen zu 90% nicht versichert sind. Am besten vorher dort erkundigen...
Und jetzt noch eine abzuschließen wär zu spät da das Problem ja bereits besteht und somit auch nicht ersatzpflichtig ist.

Lg Susanne

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hallo,

sag deiner freundin einen schönen gruß - sie soll folgendens machen:

direkt zum JA - denen die sache erklären. das JA kann sich erst nach entbindung mit dem KV in verbidnung setzen und alles weitere klären. dann gleich eine beistandschaft beim JA einrichten, damit sie einen unterhaltsvorschuss bekommt. d.h. dass sie zwar nicht den höchstsatz bekommt, den der KV zahlen müsste, aber immerhin bekommt sie ca. 126€ unterhaltsvorschuss fürs kind. da sie kein eigenes einkommen hat (da studentin) schaut es mit dem unterhalt für sie selbst eher schlecht aus. da soll sie sich aber unbedingt beim JA oder einer einrichtung wie der schwangerenberatung der caritas beraten lassen.
rechtschutzversicherungen zahlen keine familienangelegenheiten - rechtsstreitigkeiten. das einzigste was der anwalt, wenn er geschickt und klug ist, über die versicherung abrechnen kann, ist ein beratungsgespräch.
einen anwalt benötigt sie aber in ihrem fall nicht unbedingt. das JA kümmert sich um alles weitere, wenn er sich weigert wegen der vaterschaftsanerkennung. (klage vor dem familiengericht auf vaterschaftstest - den muss er übrigens auch noch zahlen, wenn raus kommt, dass er der vater ist!)

wenn du noch fragen hast, dann schreib über VK oder wende dich an das allein erziehenden forum ;-)

lg
brujita die auch allein erziehend ist und das ganze zinober kennt....

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Hallo,

ganz sicher bin ich mir nicht, ob sich wieder was geändert hat. Es war auf jeden Fall mal so wegen dem Auslandsaufenthalt:

Wenn der Vater die Vaterschaft nicht von allein anerkennt, muss Deine Freundin dies über das JA einleiten lassen. Die unternehmen alles weitere und leiten so weit ich weiß auch das Gerichtsverfahren ein. Sollte da der Vater nach mehreren Terminen nicht auftauchen, wird über den Vaterschaftstest ohne ihn entschieden. Er kann aber auch nur nen Anwalt hin schicken.

Leider kann sie den Vaterschaftstest nicht unbedingt durchsetzen, wenn der KV bereits im Ausland ist und dies freiwillig ist.

Sollte sie einen positiven Vaterschaftstest haben, dann muss er Kindsunterhalt zahlen. Durch seinen Auslandsaufenthalt können diese aber nicht unbedingt eingetrieben werden. Gerichtlich kann der Unterhalt eingeklagt werden und auch ein Urteil fallen. So bald der KV wieder in Dtl. ist, muss er den anfallenden Unterhalt und die Gerichtskosten etc. tragen. Die Eintreibung ist auch in manchen europäischen Ländern möglich. Dafür muss Dtl. einen bestimmten Vertrag mit dem Land geschlossen haben. In der Zeit, wo sie keinen Kindsunterhalt vom Kindsvater bekommt, erhält sie den gesetzlichen Unterhalt vom JA.

Sie soll sich auf jeden Fall so schnell wie möglich mit dem JA in Verbindung setzen. Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die vielleicht nicht so angenehm sind, aber für die Vaterschaftsanerkennung vielleicht notwendig sein können. Z. B. Kontakt mit den Eltern des Kindsvaters aufnehmen, Vorgesetzten über SS informieren bzw. dort wo er die Stelle antreten will, Freunde und Vertraute von ihm über SS informieren etc. Kostet Überwindung, aber es ist fürs Kind.

Wünsche viel Glück.

Maria, die auch nen braven Ehemann hat.

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Ich denke, sie sollte schnell beim Jugendamt vorsprechen, den Fall schildern und die werden alles tun, damit der Mann zahlt. Es wäre schon gut, wenn die Vaterschaft bis zum Abschluß der Prüfungen geklärt ist - und da ist es wohl besser, sie beeilt sich.
Gehe mal davon aus, dass er in europäische Ausland will - für junge Ärzte interessant sind momentan Österreich, die Schweiz, England und einige nordische Staaten (bin mir jetzt nicht sicher welche), evl. noch Frankreich, aber da werden die Prüfungen nicht alle anerkannt. Naja, dann kann man ja mal schauen, was sich machen läßt, wenn er in eines dieser Länder geht. Da sollte es evl. auch Möglichkeiten geben. Aber da sollte sich auch das Jugendamt auskennen.
Liebe Grüße,
Katrin

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Hallo Anja
Deine Freundin braucht keinen Anwalt oder auch einen Richter oder sonst jemanden. Alles was sie braucht einen Jugendamt Termin. Sie kümmern sich um alles. Als ich und mein Mann nicht verheiratet waren und er nach Iraq stationiert ist grad als das Baby geboren war, hat sich Jugendamt sogar automatísch bei mir gemeldet und angeboten im Falle daß der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt (da auf der Geburtsurkunde kein Vater drauf war) werden sie es in die Hand nehmen. D.h. sie bezahlen für das Gericht und auch für den Vaterschaftstest.
Also keine Bange, er kann sich nicht drücken.
Gruß
Marina 37ssw