Wer trägt die Fahrtkosten, wenn Mutter mit Kind weg zieht?

Hallo ihr Lieben,

die Frage steht ja schon oben.

Wenn die Mutter des gemeinsamen Kindes mit dem Kind weg zieht ( 200Km), der Vater aber das Umgangsrecht alle zwei Wochen wahrnehmen möchte, wer muß dann die Kosten tragen?
Kann das im Unterhalt angerechnet werden?
Muß der Vater die Kosten wirklich ganz alleine tragen?
Das kann doch nicht sein....
Oder ist es doch so, das der Vater in diesem Fall, wie auch in anderen Dingen, wieder mal der blöde ist und zusehen kann, wie er das bewerkstelligt?
Der Papa hat sogar schon einen zweiten Job annehmen müssen, um seine Kinder weiterhin regelmäßig sehen zu können. Die Benzin-preise kennt ja jeder und sind nicht gerade wenig..

Bin mal gespannt auf die Antworten,
gern auch gerichts-urteile oder Gesetze dazu..

danke

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Hi,

der Vater muß die Kosten alleine tragen. Schau mal hier ist eine disskusion, in der einige Fragen beantwortet werden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Besuchsrecht---Sorgerecht---Unterhalt__f15800.html

Viel glück

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Da ist aber der Vater weggezogen!
Also eine gänzlich andere Situation!

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Dann schau mal hier. Ist gehupft wie gesprungen, der Umgangspflichtige zahlt.

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Hallo Melanie,

ich kann dir leider keine fundierten Urteile oder so liefern. Ich kann dir nur sagen welche Erfahrungen wir gemacht haben. Die Ex meines Freundes ist mit dem gemeinsamen Kind 650 km weggezogen und räumt selbstverständlich grosszügiges Umgangsrecht alle 2 Wochen ein.... Nur kann er das leider aufgrund der enormen Kosten nicht wahrnehmen. Bei einer Gerichtsverhandlung bezüglich des Ehegattenunterhaltes vor 2 Jahren war auch dieser Umstand Thema und der Richter meinte eiskalt dass das alles der Vater finanzieren muss ... der Unterhalt weder für das Kind, noch für die Gattin darf darunter leiden.... Ist leider bei uns so toll.... die Mutter durfte ohne ihn zu fragen mit dem Kind einfach umziehen und er muss jetzt schauen wie er sein Kind ab und zu mal sehen kann....

Ich hoffe ihr kriegt das irgendwie geregelt bzw. die Mutter der Kinder ist so vernünftig dem Papa wenigstens irgendwie entgegenzukommen.

Liebe Grüsse

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Dann ist der Richter für sein falsches Urteil haftbar zu machen denn er hat gegen geltende Gesetze entschieden! Beziehungsweise gegen die Auslegung davon!

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Das wäre schön wenn das so wäre. Haben das ganze danach nochmal vom Rechtsanwalt prüfen lassen.
Ein "Gesetz" gibt es leider diesbezüglich gar nicht und die diversen Auslegungen von bereits vorhandenen Urteilen werden von jedem einzelnen Richter so ausgelegt wie er grad "lustig" dazu ist.
Gibt auch grosse Unterschiede bei den einzelnen OLG´s. So ist z.b. im OLG München gängig das der geschiedene Ehefrau ab dem 8. Lebensjahr des Kindes eine Berufstätigkeit zuzumuten ist, beim OLG Hamm ist es jedoch erst das 12. Lebensjahr ....

Aber ich bin mittlerweile soweit einzusehen, dass Geld nicht glücklich macht ... und irgendwo gibt es dann doch wieder die ausgleichende Gerechtigkeit.

In diesem Sinne alles Liebe

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Waren die Beiden verheiratet? Hatten also gemeinsame Sorge?

In dem Fall muss der Partner die Kosten mittragen die mehr entstehen weil derjenige umgezogen ist.

Sollte er/sie das nicht können wird es im Unterhalt berücksichtigt!

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#pro
richtig


grüßle
wolf

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Hallo,
nein sie waren nicht verheiratet.
Aber ich kenne da noch eine Fall,
wo die Mutter einfach abgehauen ist, obwohl verheiratet und gemeinsames Sorgerecht. Der vater wollte diesen Umzug nicht und hat auch gegen eine Ummeldung gesprochen.
Fakt ist aber das die Mutter sich trotzdem mit dem Kind ummelden konnte, obwohl dieses illegal ist.
Eigentlich hätten beide dafür unterschreiben müssen.
Tja aber leider gibt es da wieder ein anderes Gesetz, welches vorschreibt, das das Kind dahin umgemeldet muß, wo es sich gerade aufhält, und somit kann Mutter es einfach alleine ummelden, obwohl vater dagegen ist.
Der Hammer ist jedoch, das Mutter am alten Wohnort eine Arbeit anfangen wollte und dann aber über Nacht abgehauen ist und dort am anderen Ort natürlich keine Arbeit hat und deswegen hohen Unterhalt für beide fordert.
Gesetze hin oder her..
Der Vater ist doch meist der gearschte...
Und Mutter kann machen was sie will..
Obwohl es ersichtlich ist, das es nicht für das Wohl des Kindes ist, wenn man ständig irgendwohin abhaut und das Kind somit kein vertrautes Umfeld hat und nur hin und her gerissen wird.

Was soll man dazu noch sagen? Das Jugendamt macht auch nichts, versucht immer nur den vater ruhig zu stellen und unter zu buttern.. Von wegen abwarten etc..
Aber wenn man abwartet, wird das nur wieder als mangelndes Interesse gewertet und Vater hat dann gar keine Chance mehr..

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Bei mir war und ist das so:
Ich bin vor mehr als drei Jahren 650km vom KV wegen Arbeit weggezogen.Er wollte das natürlichnicht und somit ging es vor gericht da wurde festgelegt das ich und KV die kosten Teilen müssen:Nun es sind jetzt drei Jahre vergangen und derKV hat bis jetzt nochnie was Bezahlt.Naja ich bringe trotzdem Mein Kind zu ihm weil der Junge ja seinvater sehen möchte Obwohl ich auch nicht gerade reich bin (zur zeit Erziehungsurlaub und Alleinerziehend)mache ich es ich finde es nur irgentwie ungerecht alles da ich ja hier arbeit habe und vorher war ich lange arbeitslos und ich finde heut zutage muß man dahin ziehen wo die arbeit ist .
arber ist ja ansichtssache.lg

PS-wir haben das gemeinsame sorge-undaufenthaltsbestimmungsrecht

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Bei Pro Familia wurde mir damals gesagt, das es mich überhaupt nichts angeht, wie der KV zum Kind kommt, um sein Umgangsrecht wahr zu nehmen.

Was man dann privat macht, ist jedem selbst überlassen.

Ich bin alleinerz. und bin über 700km weit weg gezogen, weil ich wieder in meine Heimat wollte.

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Also alleiniges Sorgerecht!