wer entscheidet Schulwechsel?

Hallo,

wenn ein Kind bei der Mutter wohnt und demnächst entschieden wird, ob das Kind in Haupt-, Realschule oder Gymnasium wechselt -> darf die Mutter die Entscheidung allein fällen, auch wenn gemeinsames Sorgerecht beider geschiedener Elternteile besteht?

Und wenn die Mutter dies nicht entscheiden darf, aber trotzdem so tut, als wenn sie das OK des Vaters hat, darf die Schule das so akzeptieren? Oder muss die Schule die Unterschriften beider Sorgeberechtigter verlangen?
Und ist die Schule überhaupt dazu verpflichtet, beiden Elternteilen getrennt mitzuteilen, dass eine Besprechung zum Thema Schulwechsel ansteht? Oder reicht es, wenn die Schule dem Kind einen Zettel mit gibt, auf dem steht, dass am... um... diese Besprechung statt findet?

Danke schon mal.
LG
Birgit

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soweit ich weiss, müssen beide sorgeberechtigten elternteile unterschreiben. frage doch beim schulamt nach.

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mh also ich habe auch teilsorgerecht und bei der schulanmeldung sagte ich das ich mir das sorgerecht teiel und ob sie eien unterschrift vomKV brauchten sie sagten nein haben mich sogar gefragt ob sie auskunft geben dürfen wenn der KV mal in der schule anruft#kratz

wird anscheinend nicht überall ernst genommen das teilsorgerecht

lg susi

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ich hab noch nie, weder für kindergarten, noch für grundschule, noch jetzt für das gymnasium jemals eine unterschrift vom KV gebraucht, oder eine negativbescheinigung bei alleinigem sorgerecht, ich wurde bei der anmeldung zur grundschule zwar gefragt, ob ich das alleinige sorgerecht hätte, aber ein nachweis wurde nicht verlangt und auch bei meiner tochter, bei der das sorgerecht geteilt wird, hat im kindergarten noch nicht einmal irgendjemand den namen des vaters, hat nie jemanden interessiert. und auf den zetteln steht immer: "unterschrift EINES erziehungsberechtigten". wenn der andere also mit der entscheidung des einen nicht einverstanden ist, wird er wohl klage einreichen müssen, damit ein richter entscheidet, auf welche schule das kind soll.

fazit: mag sein, dass die mutter im prinzip nicht alleine entscheiden darf, können wird sie es dennoch. ich habe das ok meines ex-mannes bisher nur zweimal gebraucht: bei der eröffung des kontos und beim beantragen des kinderausweises.

gruß, liisa

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Ich habe meinen Sohn vor 3 Wochen auf der weiterführenden Schule angemeldet und es hat niemand danach gefragt, wer das Sorgerecht hat. Zudem gab es auf der Anmeldung auch nur die Zeile für EINE Untschrift. Ich würde da gar keinen großen Wind darum machen...frag besser gar nicht nach. Geh einfach hin und wenn die wissen wollen, wie das bei Euch mit dem Sorgerecht geregelt ist, kannst Du es immer noch sagen. Ich würde auf keinen Fall unnötigerweise schlafende Hunde wecken.

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Hallo,

ich habe Natascha Donnerstag auf dem Gymnasium angemeldet und da standt auf dem Formular eindeutig: Unterschrift von Mutter UND Vater

Eine hatte die Unterschrift des Vaters nicht drauf, die musste die holen und nochmal wiederkommen!

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Danke für eure Antworten,

man, da scheint es ja wirklich ziemlich unterschiedlich zu sein.

Ich habe für einen Bekanntrn gefragt. Dessen Tochter wohnt bei der Mutter und die welbst wurde noch so erzogen, dass ein Mädchen nur gut heiraten braucht und keine Ausbildung benötigt, da der Mann ja für die Frau sorgen muss. Und deshalb hat sie selbst keinen Schulabschluss und auch keine Berufsausbildung. Ja gibt es wirklich noch.#schock

Und genau diese Mutter wird das Kind wohl in die Hauptschule stecken, obwohl das Kind viel mehr Potenzial hat. Nur leider ist die Mutter auch noch so gestrickt, dass sie den KV nie über irgendwelche Dinge informiert, es sei denn, es kostet Geld#augen

Nun macht sich der KV Sorgen, dass dem Mädchen durch die Mutter die Zukunft verbaut wird.

Deshlab wollte ich mal wissen, wie die Lage für den Vater aussieht.

LG
Birgit

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hallo birgit
will mal meinen senf auch dazu beitragen.

wir haben auch geteiltes sorgerecht (nrw) und bei uns muß solch eine entscheidung zusammen getroffen werden. ich selbst hatte auch so einen ähnlichen fall, hier allerdings war es die kita, wo meine ex meinte einfach diesen wechseln zu müssen. für unseren jungen damals ein großer nachteil, einzelheiten würden hier nur den rahmen sprengen.

nunja, ich bin dann zur kita hin und habe diese situation mit der leiterin besprochen, wobei mir diese dann mitteilte, dass sie mich sowieso informiert hätte und das eine kündigung der kita ohne meine unterschrift nicht möglich wäre. auch eine neuanmedung in einer neuen einrichtung ist nicht ohne zweite unterschrift möglich. diese einrichtungen müsen vor vertragsabschluss aufklären.

leider ging das ganze dann vor gericht, weil meine ex und ich uns nicht einigen konnten. dort wurde festgestellt, dass solche entscheidungen nicht den lebensalltag entsprechen und beide elternteile eine einigung finden müssen. die haben wir dann auch gefunden, unser sohn ist dann in der alten kita geblieben.
soviel dazu.
ich denke bei einer schulanmeldung wird die ex deines bekannten nicht so ohne weiteres eine entscheidung allein treffen können.

bei deiner fragegestellung ist mir aber noch folgendes aufgefallen.
nämlich die schulform die das kind nach der grundschule besuchen soll.
bei uns war es in der vergangenheit so, dass diese entscheidung die eltern treffen konnten. unabhängig davon wie die lehrer-entscheidung ausgefallen ist. zb. das kind hat die empfehlung zur hauptschule, die eltern haben es aber am gymnasium angemeldet.
diese möglichkeit besteht nun ab diesem jahr bei uns nicht mehr.
das kind muß nun die schulform besuchen, wozu es die lehrer-entscheidung hat. also zb. entscheidung hauptschule, so muß das kind dort auch angemeldet werden. gymnasium geht dann nicht, weil auf dem zeugnis die empfehlung steht.

vielleicht sollte dein bekannter ersteinmal kontakt mit der grundschule aufnehmen und diese problematik besprechen. er wir dort mit sicherheit aufgeklärt.
auch alles andere in bezug auf die weiterführende schule kann er dort klären.
dieser weg scheint mir der beste zu sein, um einfach ein " mit kanonen auf spatzen zu schießen" zu vermeiden.

lg windelweg;-)

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Hallo,

Danke für deine Antwort.

Die Spatzen will mein Bekannter auch nicht mit Kanonen beschießen, deshalb wollte er hier erstmal vorab von mir ein paar Infos einholen.;-)

Ja, das er sich mal bei der Schule kundig machen sollte, habe ich ihm auch schon empfohlen. Aber deren Aussage traut der Vater auch nicht so ganz, da ihm der Klassenlehrer mal gesagt hat, dass das Kind KEINE Nachhilfe braucht und eine Woche später hat genau dieser Lehrer der Kindsmutter schriftlich empfohlen, eine Nachhilfe zu benötigen. #augen
Scheinbar kennt dieser Lehrer seine Schüler gar nicht...

Noch eine frage: Wer hat denn die Kosten des Verfahrens bei euch bezahlt? Im Prinzip hast du ja "Recht" gehabt. Musste da die Mutter zahlen, oder ging das auch wieder auf Staatkosten, wie es meistens der Fall ist, wenn sich um das Kind gestritten wird und die Mutter im Namen des Kindes einen Anwalt braucht?

LG
Birgit

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