Gemeinsames Sorgerecht - muss er sich kümmern?

Habe mal drüber nachgedacht, ich weiß es leider nicht.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht...MUSS der Vater Leonie alle paar Wochen zu sich nehmen? Oder MUSS er es nicht?

Was wäre, wenn er sich gar nicht mehr kümmern würde, nur zahlt. Steht ihm dann dennoch das Sorgerecht zu? Denn das sagt ja eigentlich schon das Wort: "Sorge-" . Was aber, wenn er gar nichts tut?

Und alle 2 Wochen ist ja eine Richtlinie. Warum eigentlich? Ist denn alles Ermessenssache von Vater & Mutter?

Ist nur ne allgemeine Frage, weil ich es leider nicht weiß.

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Hallo,
Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 sind wichtige Änderungen zum elterlichen Sorgerecht sowie zum Umgangsrecht in Kraft getreten. In der Regel behalten beide Eltern nach einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind, wenn nicht triftige Gründe dagegen sprechen. Vor, während und nach der Trennung haben Eltern und Kinder Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die öffentliche Erziehungs- und Familienberatung in ihrem Bezirk.

Die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.

Entscheidungen des täglichen Lebens trifft der Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Im Streitfall können sich die Eltern beraten lassen, um Einigung zu erzielen.

Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung treffen bei gemeinsamer Sorge beide Eltern gemeinsam:
# Aufenthalt des Kindes
# religiöse Orientierung
# Kindergarteneintritt
# Schulwahl/ -wechsel
# schwerwiegende gesundheitliche Entscheidungen

Entscheidungen des täglichen Lebens kann der, bei dem sich das Kind vorwiegend aufhält allein treffen:
# Organisation des täglichen Lebens
# Freizeitgestaltung des Kindes
# Kleidung
# Hausaufgaben
# Freundeskreis

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern steht der Mutter die elterliche Sorge zu. Im Einvernehmen mit der Kindesmutter kann auch der Kindesvater das Sorgerecht erhalten, wenn beide eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt hinterlegen.

In Umgangsfragen sind alle Kinder gleichgestellt, unabhängig ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht. Im allgemeinen regeln getrennt lebende Eltern den Umgang mit dem Kind. Sollten jedoch Fragen zu oder Probleme mit der Umgangsgestaltung auftreten, können sie sich an eine Erziehungs- und Familienberatung wenden. Dort arbeitet ein Team aus Psychologen, Sozialarbeitern, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, mit denen man sich beraten kann, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Form des Umgangs zu finden.

Alles Gute, T.


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>> Ist nur ne allgemeine Frage, weil ich es leider nicht weiß <<

Du hast doch vor paar Tagen geschrieben, daß du deinem Ex das Sorgerecht entziehen willst, weil er sich nicht so kümmert wie du willst und gefragt, ob das Sorgerecht was mit dem Umgangsrecht zu tun hat (und hast auch Antworten darauf bekommen)... und plötzlich ist das nur ne allgemeine Frage?! #kratz

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Richtig. Ich möchte wissen, was ist wenn.....er sich nicht kümmert.

Er kümmert sich ja. Er holt sie alle 2 Wochen. Ich möchte aber nur wissen, was ist, WENN er sich mal nicht kümmert....

und daher hab ich es allgemein ausgedrückt...

Was ich dann vorhabe und was nicht, das weist du nicht, daher weiß ich auch nicht, was deine Frage soll?

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Hallo,
ihr habt das gemeins. Sorgerecht und der Kv hat auch ein Umgangsrecht.Falls er sich mal nicht um das Kind kuemmern wuerde dann hat er trotzdem ein Recht darauf(auch nach Jahren) das Kind zu sehen.
Ich weiss nicht,was du vorhast aber ein jahrelanges Nichtkuemmern oder ein jahrelanges Nichtzahlen des Unterhalts sind keine Gruende dafuer das alleinige Sorgerecht (vom Gericht) zu bekommen oder aber den Umgang zu verweigern.
LG

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also ich kann dir nur sagen was man mir gesagt hat ..das sorgerecht hat nichts mit dem umgang zu tun auch wenn ein elternteil kein sorgerecht hat ist er verpflichet das das kind den umgamg mit ihm hat..der KV vom großen kümmert sich ein .sch.... um sein sohn aber trotzdem hat mein anwalt gesagt es wird sehr schwer das er sein teilsorgerecht verliert..obwohl er auch kein unterhalt zahlt.er macht nichts ....

lg susi

ich werde trotzdem kämpfen um das sorgerecht weil ich wil nicht das mein sohn zu ihm kommt wenn ich nicht mehr bin..oder ich habe auch keien luist wegen jeder unterschrift ihm hinterher zu rennen..

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weisst du überhaupt was du willst?
war es nicht so, daß du ihm das umgangsrecht entziehen wolltest, da er den mittwoch in zukunft für sich haben wollte?

die richtline alle 14 tage ist für eltern gedacht, die weder auf der paar- noch auf der elternebe miteinander klar kommen.

wenn sich eltern auf der elternebene gut verstehen, finden sie immer gemeinsam ein lösung zum wohle des kindes.

bei dir fehlt da einiges, ist zumindest meine meinung.

ach ja noch etwas, den besuchberechtigen kannst du zu nicht zwingen, allerdings kann er die die hölle auf erden bereiten.
:-p

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Guten Morgen!
Ich glaube, du hast hier etwas verwechselt. Mein Schreibname ist trabant und ich habe es nicht nötig, noch einen Thread mit anderen Namen zum selben Thema zu eröffnen.
Im Übrigen möchte ich ihm kein Umgangsrecht entziehen, im Gegenteil ich möchte, dass es so bleibt wie es ist.
Da du dir erlaubt hast, in aller Öffentlichkeit über mich zu urteilen und das nicht mal in einer angemessenen Ausdrucksform, möchte ich dich mal fragen, warum du so geschickt von deinen eigenen Problemen ablenkst?
Wie ich bin, was ich möchte, hast du nun mal deutlich missverstanden und ich bitte dich, dich in Zukunft etwas zurück zu halten, da dein Verhalten sehr verletzend ist.
lg trabant

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stimmt, du verwechselst da was. Ich bin eine andere und ich habe eine Frage gestellt, die ich allgemein beantwortet haben wollte.

Er kann mir die Hölle auf Erden bereiten?

1. glaube ich das nicht

und 2. warum sollte er?

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mal dir ein großes schild mit der aufschrift

DU KANNST IHN NICHT ZWINGEN

und hänge es dir gut sichtbar über den esstisch.

und dann verwende deine energie für sachen, die du ändern kannst.

gruß, liisa

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wie recht du hast.
#freu