Wenn der Vater weit weg wohnt: Wer kommt zu wem???

Hallo zusammen!

Der Vater meines (noch ungeborenen) Kindes wohnt ca. 500 km weit weg. Er und seine Familie erwarten von mir, dass ich ihm das Kind regelmäßig bringe. Die Zugfahrt dauert ca. 6 Stunden mit mindestens 2 mal Umsteigen. Ich frage mich schon jetzt, wie ich das alleine mit Säugling, Kinderwagen, Gepäck, Wickeln, Stillen usw. schaffen soll. :-(

Und wer soll das immer bezahlen? Ich brauch ja dann auch ein Hotelzimmer.

Wie regelt ihr so was?

Ich möchte den Kontakt zu dem Vater weder verhindern, noch erschweren. Nur ehrlich gesagt finde ich, dass es doch einfacher wäre, wenn er und seine Familie das Baby hier besuchen würden. Ich kann nichts dafür, dass er so weit weg wohnt.

Liebe Grüße
LP (34. SSW)

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mir ist vom jugendamt und von meiner anwältin gesagt worden, dass der vater kommen muß. weil dieser das nicht wollte ging er zum gericht. jetzt hat er es schriftlich! es ist ja grade anfangs für dich und das baby viel zu umständlich und anstrengend,die lange zugfahrt zu machen. du mußt soviel alleine schaffen! ich finde es schon heftig, wenn die familie des vaters erwartungen stellt! sie sollten unterstützung anbieten!
ich wünsche dir eine friedliche regelung!
gruß rym

5

Ich hoffe auch, dass wir das friedlich regeln können. Sie stellen das so hin, als wollte ich ihm den Umgang verweigern. Das ist aber nicht so! Nur: Seit wann kommt der Knochen zum Hund??? Soll ich denen das Baby noch auf einem Silbertablett bringen? :-(

Lieben Dank für deine Antwort! #herzlich

2

Hallo,

also NIEMAND kann und wird von dir verlangen dass du mit einem Neugeborenen so viele Kilometer fährst.
Wenn er sein Kind sehen möchte, muss er schon zu dir kommen.
Das gleiche gilt aber auch wenn das Kind größer wird.

Ich finde es von ihm und seiner Familie eine Frechheit so was zu verlangen.

LG
Jeannette

6

Ich finde es ehrlich gesagt auch unverschämt von denen. Ständig mischt sich seine Familie da ein und er hat es doch viel leichter das Baby hier zu besuchen. Die Zugfahrt ist schon ohne Baby anstrengend genug.

Danke für deine Antwort! #herzlich

3

Bei uns geht das ganz unbürokratisch.. eigentllich...

Der Kleine (11) geht jedes Jahr in den Sommerferien für 2 Wochen zu seinem Vater ( 800 km entfernt).
Einer bringt ihn, einer holt ihn.
Wer was macht, wird dann jedes Jahr neu festgelegt, eben so, wie es am besten passt.
Das ist jedesmal ein Tour von mindestens 2 Tagen, die wir mit einem Besuch bei meinen Eltern (wohnen in der Gegend) verbinden.
Dass man beim jeweils anderen dann übernachten kann, ist selbstverständlich!

Der Vater des Kleinen kommt unregelmäßig zu uns in die Gegend, meist nur, wenn er auf der Durchreise zu seinen beiden anderen Kindern ist.
Das ist das "eigentlich".

Denn eigentlich - glaube ich - sind wir in erster Linie als willkommene Übernachtung gut, erst an zweiter Stelle kommt sein Sohn.
Erst im letzten Jahr hat ihn sein Vater auch zu seinen (inzwischen erwachsenen) Halbgeschwistern mitgenommen.

Mal sehen, wie sich das Ganze noch entwickelt.
Ich glaube, irgendwann wird der Kleine das Verhalten seines leiblichen Vaters auch mal genauer hinterfragen.
Warum der nur 2...3 Wochenenden im Jahr + 2 Wochen im Sommer Zeit für ihn hat.
Irgendwann wird er auch darauf kommen, das er ihn allein besuchen kann. Mal sehen, was dann kommt...

7

Ich wünschte auch, wir könnten das unbürokratisch regeln. :-( Leider stellen die es so hin, als ob ich ihnen das Baby vorenthalten möchte.

Danke für deine Antwort! #herzlich

4

Gesetzlich ist der Umgang des Umgansberechtigten eine sogenannte HOL und Bringschuld, also der Besucher MUSS die Kosten für die Fahrten zum Kind übernhemen und eben selbst zahlen. Will er nicht hat er Pech gehabt.

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Das alles macht mich wirklich fertig. Ich möchte einfach nur das Beste für das Kind.

Danke für deine Antwort! #herzlich

9

*Gesetzlich ist der Umgang des Umgansberechtigten eine sogenannte HOL und Bringschuld.....*

nun bin gespannt, wann du eine virituelle ohrbeige von einer besserwisserin bekommst.;-)

im grund hast du recht, es ist die pflicht des umgangsberechtigten, dafür zu sorgen, daß alles reibungslos abläuft.

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Hallo Princess,
der Vater ist der Umgangsberechtigte und muss sich um Holen und Bringen kümmern, man kann die Kosten teilen, muss aber nicht.
Bei einem Säugling findet der Umgang normalerweise im Zuhause des Kindes statt, also in vertrauter Umgebung. Er muss also seinen Allerwertesten bewegen, wenn er sein Kind sehen möchte und das sollte ihn eine 500 km Reise schon wert sein. Dir das zuzumuten ist ist ehrlich gesagt eine Unverschämtheit. Seine Familie hat dabei übrigens nicht zu melden, sie haben auch keinerlei Rechte gegenüber dem Kind. Ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid
Liebe Grüße
Mariella

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Es ist das Problem des KV, wie er den Kontakt aufrechterhält und wie er das finanziert!

Gruß

Manavgat

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Leider ist Deine Antwort komplett falsch.

Die Mutter muß nicht nur den Umgang ermöglichen, sie muß sogar hälftig die Kosten hierfür tragen.

Ja, nach Aussage meines Anwaltes kann Sie sogar zur kompletten Kostenübernahme verdattelt werden, wenn der KV kein Einkommen oder nur ALG II bezieht, während die Mutter finanziell gut dasteht.

Das sind alles Einzelfallentscheidungen.

Aber die Kosten für den Umgang werden IMMER geteilt werden.

Natürlich muß die KM in diesem Fall hier nicht mit einem Säugling durch die halbe Republik reisen. Aber wenn der Vater 14-tägig anreisen will hat sie die hälftigen Transportkosten sowie hälftige Übernachtungskosten zu tragen.

Kann also u.U. recht teuer werden. Daher würde ich zusehen, daß ich mit dem KV eine Regelung finde.

Scully

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Das stimmt nicht.

Die Aktenlage von dem von Dir geschilderten Fall kenne ich nicht.

In der Mehrzahl der Fälle sind die Mütter sowieso ALG2 Empfängerinnen, da der KV keinen Unterhalt zahlt. Insofern ist die Diskussion dann ohnehin obsolet.

Gruß

Manavgat

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Hallo und dankeschön für alle Antworten! #herzlich

Ich hatte heute ein langes, klärendes Gespräch mit dem Kindspapa. Letztentlich hab ich ihm klar gemacht, dass ich möchte, dass sich seine Familie da komplett raushält und ich habe ihm mal vor Augen gehalten, was so eine lange Reise für das Baby und mich bedeuten würde. Und: Seit wann kommt der Knochen zum Hund??? Seine Mutter erfreut sich bester Gesundheit und sie kann das Baby hier jederzeit gerne besuchen.

Die einzige, zu der ich mit dem Baby fahren würde, wenn mich jemand begleitet ist seine Großmutter. Sie wohnt ca. 250 km weit weg und ihr kann man das wirklich nicht mehr zumuten, aber sie freut sich so auf's erste Urenkel.

Wir wollen ja beide das Beste für das Kind und das ist hoffentlich eine gute Grundlage für ein einigermaßen friedliches Zusammenkommen.

Liebe Grüße
LP (35. SSW)