Gericht kann Klageschrift nicht zustellen... was nun?

Hallo zusammen,


mein eigentliches Problem steht ja schon oben!

Also mein Ex-Freund und Erzeuger meines Sohnes ist anscheinend umgezogen... nun habe ich aber zusammen mit der Beistandschaft für Damian eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft beim Gericht eingereicht.


Das Gericht hat meiner Bearbeiterin nun eine Frist von 2 Wochen gesetzt... soll heißen... innerhalb von 2 Wochen soll sie die Adresse von ihm vorlegen damit die Klageschrift zugewiesen werden kann.


Seine Mutter redet nicht mit mir und gibt auch dem JuAmt keine Auskunft.


Was mach ich denn nun? Ich erreiche den Kerl einfach nich =(


Wie läuft das dann egtl. ab wenn keine Adresse gefunden wird? Wird die Klage dann einfach im Sand verlaufen?


Liebe Grüße
Jess

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Hallo,

du kannst dir beim Meldeamt (dort wo Dir die letzte Adresse bekannt war) eine Melderegisterauskunft geben lassen d.h. sie sehen, wo er hingezogen ist, wenn er sich umgemeldet hat. Ich würd da an deiner Stelle schnell mal anfragen, wenn das JA das nicht macht.

Solange das Gericht keine Adresse hat, gilt die Klage leider als nicht zugestellt. D.H es passiert erstmal für ihn nichts und für Dich heißt es, du bist wieder am Anfang...

Lg polar

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Danke für deine schnelle Antwort,

jedoch haben wir das schon getan und es heißt "Unbekannt verzogen"


lG
Jess

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Hat er ein Auto? Vielleicht über die Zulassung? Oder über den Arbeitgeber, Arbeitsamt, ARGE (falls arbeitslos).

LG

Heike

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Hallo =)

Dürfen die denn einfach solche Auskünfte an Privatpersonen geben?

Liebe Grüße
Jess

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Dir als Privatperson sicher nicht, aber dem JA oder Gericht sicher schon.

Viel Glück

heike

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Lass die Klage öffentlich zustellen wenn er keinerlei Adresse angegeben hat. Dann wird die Klage 4 Wochen ausgehängt und gilt als zugestellt.