Unterhalt notariell festlegen?

Hallo,

mir wurd geraten, den Unterhalt für mich und meinen Sohn notariell festlegen zu lassen. Welche Vor- und Nachteile gibt es da?
Mein Ex und ich (wir sind nicht verheiratet) haben den Unterhalt für mich ganz grob festgelegt. Er liegt aber sicher unter dem, was mir zustände. Für unseren Sohn zahlt er nach der Düsseldorfer Tabelle.
Kann ich mir den Weg zu RA sparen und gleich einen Notar mit der Festlegung beauftragen oder muß das erst ein RA klären bevor der Notar das beurkundet?
Was für Kosten entstehen da?

Danke und schönen Abend noch

Mausibeagle

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hallo,

ich würde es nicht notariell fest legen - das kostet dich nur ein haufen geld. lass deinen unterhalt vom JA berechnen, dann bekommst du auch das was dir zusteht bzw. kannst das dann immer noch mit ihm besprechen auf was ihr euch einigt.
hat er einen titel beim JA für euren sohn unterschrieben?
wenn ja, dann ist das ein amtliches dokument das den unterhalt für euren sohn schon mal regelt.


gruß
brujita

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Guten Morgen,

sag mal, verstehe ich das richtig, das JA kann auch meinen Unterhalt berechnen? Ich dachte immer, die tun das nur für die Kinder und um den rest muß man sich selbst kümmern.
Wie geht das genau? Geht man dahin und sagt, ich möchte meinen Unterhalt festgelegt haben? Oder machen die das nur für finanziell schwache Elternteile?

Viele Grüße
Mausibeagle

6

laut JA berechnen die auch den unterhalt der KM. ich hab es damals allerdings über einen anwalt berechnen lassen. (hatte dafür ein paar gründe)

ruf am besten bei deinem zuständigen JA an und mach einen termin aus.

es kostet dich nichts - ich kann mir nicht vorstellen, dass das von JA zu JA in deutschland unterschiedlich ist.

lg
brujita

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Hallo Mausibeagle,

das notarielle festlegen macht wenig Sinn - außer den Notar reicher. Lasst eine Urkunde beim Jugendamt über den Betrag errichten, auf den ihr euch geeinigt habt (auf Basis der D'dorfer Tabelle), nach Möglichkeit eine Vollstreckbare Ausführung - die unterschreibt der KV und gut ist es. Kostet keinen Pfennig (meine natürlich Cent). Und mit der Berechnung der Höhe des Unterhalt hat das JA auch nix zu tun: die schreiben rein, was ihr wollt.

Viele Grüße
der kwer_

P.S. prüfe aber vorher nochmal, ob nicht zuviel vom Netto abgezogen wird. Nach Errichtung der Urkunde kannst du die nächsten 2 Jahre erst mal nicht viel zur Erhöhung auf Grund gestiegenen Einkommens tun.

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Guten Morgen,

Du meinst also den Unterhalt für meinen Sohn kann das JA festlegen. Um meinen Unterhalt muß ich mich dann selber - anwaltlich- kümmern? Deine Vorrednerin schreib ja, daß das für beide dort geregelt werden kann. Weißt Du da auch was drüber?
Wie siehts mit den Kosten aus?

Viele Grüße
Mausibeagle

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Hallo Mausibeagle,

das JA kümmert sich nicht um deinen Unterhalt, das musst du schon selber machen. Für den Anwalt wirst vermutlich Anspruch auf Prozeßkostenhilfe bzw. erstmal Beratungshilfe haben.

Und *nein*, das JA kann keinen Unterhalt festlegen - die können zwar was ausrechnen, aber das ist nicht rechtsverbindlich. Wenn ihr euch über den Kindesunterhalt einig seit, könnt ihr aber beim JA Verpflichtungsurkunden ausstellen lassen, in denen die Höhe und ggfs. auch die Anpassung (nach D'dorfer Tabelle) vom KV anerkannt wird. Dabei sollte zu deinem Schutz auch eine vollstreckbare Ausfertigung erstellt werden (mit der kannst du bei Bedarf dann gleich den Gerichtsvollzieher losschicken). Diese Urkunde hat jedoch nichts mit der Berechnung des Unterhalts zu tun. Das Jugendamt erbringt diese Dienstleistung für euch kostenfrei.

Gruß
der kwer_

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2500,00 € habe ich für diese Urkunde und Festlegung damals an den Notar bezahlt. Kindsvater hat sich nur 1 Jahr daran gehalten- dann hat er nicht mal mehr den Kindesunterhalt gezahlt. Mach das nicht - du hast trotzdem nichts in der Hand, obwohl es eine Urkunde ist...glaube mir - in Deutschland ist alles anfechtbar - auch wenn das Gegenüber sogar seine Unterschrift daruntergesetzt hat.