unterhaltsvorschuss zurückzahlen, auch bei umschulung?

hallo.
mein ex macht ne umschulung, somit brauch er für mcih und den kleinen nciht zahlen, muss er das dem JA zurückzahlen wenn er fertig ist, oder verfällt das?

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Wenn sich seine finanzielle Situation irgendwann verbessert, muss er selbstverständlich den UnterhaltsVORSCHUSS an das JA zurückzahlen.

muemel

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Hmm, also zu mir haben die beim Jugendamt am Telefon gesagt, das Er nicht zurückzahlen müsste, da er bei einer Umschulung ja weniger als Existenzminimun hätte, selbst dann nicht, wenn er wieder wieder einer Beschäftigung nach geht #kratz

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Sobald der Unterhalt getitelt ist (Unterhaltsurkunde oder wie auch immer) und er diese nicht ändern lassen hat, bleibt er dreißig Jahre lang Unterhaltsvorschuss und den normalen (Rest-)Unterhalt schuldig. Gewinnt er also nach 3 Umschulungen und viel Arbeitslosenzeit im Lotto, kannst du ihm sofort alles offene abknüpfen... Ab wann es aus KVs Sicht möglich ist, den Titel zu ändern, weiß ich nicht... Aber solange der nicht geändert wird, bleibts dabei...

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hallo!
also bei umschulung weiß ich es net, aber mein ex musste den unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen, er war noch in der ausbildung und als er dann übernommen worden ist, hab ich für ihn mitm JA telefoniert und die haben mir gesagt dass er den nicht zurückzahlen muss weil er ja in der ausbildung war wo ich den unterhaltsvorschuss bekommen hab! ist irgendso ne ersatzleistung(weiß nicht mehr genau wie sie das genannt haben)

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nicht zurückzahlen muss er nur für seine ERSTE ausbildung. also, ja, bei einer umschuldung laufen die unterhaltsschulden an und an und an....

gruß, lollo

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Hallo,
mein Freund war in so einem ähnlichen Fall. Zur Zeit kann er ja sowieso nicht den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen (wird gestundet). Er müsste vor Gericht ein Urteil durchbringen das er nicht Leistungsfähig ist und damit er wieder Unterhalt etc. zahlen kann die Umschulung machen. Alles andere zählt nicht. Egal ob der Unterhalt tituliert ist oder nicht. Ich muss dazu sagen das mein Freund aufgrund körperlichen Beschwerden die Umschulung und die Aussetzung des Unterhaltes bekommen hat. Sobald er aber wieder arbeit hat muss er den Unterhalt und den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen. Er ist sowie so gesteigert Leistungsverpflichtet, wegen euch.
Gruss mengesonnenschein