Eltern mit getrennten Wohnungen

Hallo!

Ich bin schwanger, habe eine harmonische Beziehung mit dem Vater des Babys, aber wir haben getrennte Wohnungen. Das Baby wird bei mir wohnen.

Da das so etwas ungewöhnlich ist, bin ich verwirrt:

Das Sorgerecht werden wir gemeinsam haben.

Gelte ich trotzdem als allein erziehend? #kratz


Und wenn ja, was hat das für rechtliche Vor- und Nachteile?

Vielen Dank schonmal!

LG, Rita #danke

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Hallöchen

kenne sehr viele die so leben, nicht nur vielleicht wegen dem finaziellen sondern auch weils einfach besser klappt. wir wollten es letzendlich auch so machen a. wegen dem finaziellen b. weils bei uns einfach nicht mehr läuft. allerdings sei mit dem sorgerecht dann vorsichtig, also soll nicht böse gemeint sein aber vielleicht ist es besser du behäülst das alleinige sorgerecht... aber das muss jeder selbst wissen..

du zählst trotzdem als alleinerziehend, der kindsvater muss unterhalt zahlen.. große rechtliche nachteile *grübel* FALLEN MIR JETZT NICHT WEITER EIN...

vielleicht bekommst ja noch mehr antworten...

gruß torti... bei der es mit dem wohnlichen trennung nicht mehr geklappt hat... wollte dadurch unsere beziehung retten aber alles zu späöt gewesen... nun verstehen wir uns soweit gut dem kleinen zu liebe..

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Hallo Rita!

ich habe leider keine Antwort auf deine Frage...

Aus dem Grund nicht, weil ich genau in der gleichen Situation bin...

Ich bin 12+4, verstehe mich mit dem Vater meines Babys gut, haben keine "normale" Beziehung (keine FESTE Beziehung, was nicht heissen soll, dass wir nebenbei andere Partner haben! nein, wir sind beide so, dass wir uns nicht täglich sehen müssen/wollen - was für alle auch sehr ungewöhnlich erscheint, aber für uns momentan die beste Lösung ist)

Jeder hat seine Wohnung - er wohnt allerdings auch nur eine Strasse weiter ;-)
An zusammenziehen ist wohl auch in der nächsten Zeit nicht zu denken, also haben wir beschlossen, dass wir erst mal alles so lassen, wie es ist.

Das Baby wird bei mir wohnen und ich möchte aber das alleinige Sorgerecht! Das wird wohl auch am besten so sein!

Also bin ich sozusagen alleinerziehend!

Weißt du zufällig wie das mit der Elternzeit ist?
Hat der Vater trotz dass wir getrennte Wohnungen haben ein Recht auf 2 Monate Elternzeit? Oder trifft das nur für verheiratete zu?

LG NADJA

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"Also bin ich sozusagen alleinerziehend!

Weißt du zufällig wie das mit der Elternzeit ist?
Hat der Vater trotz dass wir getrennte Wohnungen haben ein Recht auf 2 Monate Elternzeit? Oder trifft das nur für verheiratete zu? "


Mal ehrlich - entweder alleinerziehend oder nicht....
Was soll der Vater denn auch mit der Elternzeit, wenn er diese gar nicht mit dem Kind verbringt?

Gruß,

Andrea

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Hallo Andrea!

Wieso soll der Vater, nur weil wir in getrennten Wohnungen leben, die Zeit nicht mit dem Kind verbringen wollen/sollen/dürfen???

Meine Frage war ja: ob das dann nur für verheiratete zutrifft?

Es gibt unzählige Paare, die nicht verheiratet sind....
Kann da der Vater Elternzeit nehmen?

Gruß NADJA

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nein das ist den Staat ausgenommen, denn ich gehe stark davon aus, dass er dich finanziell nicht unterstützt oder doch?

ania

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Bei getrennten Wohnungen bist du alleinerziehend und hast Anspruch auf Unterhalt für dich und euer Kind gegen den KV.

Rechtlich spielt das Sorgerecht keine Rolle.

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Danke für Deine Antwort!

Das ist sehr verwirrend alles.

LG, Rita

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Hallo Rita !

Ich bekomme im Dezember mein erstes Kind und habe auch ganz schöne Probleme damit, der Umwelt zu erklären, daß ich in meiner Wohnung bleiben möchte und nicht mit dem Kindsvater zusammen ziehen will.
Er wohnt im Nachbarhaus und ist ein sehr eigener Mensch, der sich auch oft zurück zieht. Wir sind zwar zusammen, aber letztendlich macht irgendwie doch jeder seins.
Nur wegen des Kindes zusammen zu ziehen wäre eine totale umstellung für mich, da wir ja nie Tag und Nacht zusammen waren.
Meine Eltern und Freunde können diese Situation überhaupt nicht verstehen.
Ich bin dann also auch allein erziehend.

Liebe Grüße, Christin

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Hallo Christin,
da haben wir ja auch einige Gemeinsamkeiten! :-)

Wenn Du willst, nimm doch Kontakt über meine Visitenkarte mit mir auf, dann können wir uns auch über email austauschen!

@Nadja
Ich habe jetzt den Kontakt auf der Visitenkarte freigeschaltet! :-)

Bis bald!
LG, Rita