Besuchsrecht ohne Vaterschaftsanerkennung????

Hallo!

Seit einem Jahr ist meine Kleine auf der Welt, ihr Vater hat seitdem weder Unterhalt gezahlt, noch die Vaterschaft anerkannt.
Stattdessen hat er mir das Leben zur Hölle gemacht - aber das ist eine andere Geschichte...

Ich habe bereits veranlasst, dass er die Vaterschaft via Jugendamt anerkennt und dort die entsprechende Urkunde aufsetzen lassen, er leugnet aber den Erhalt der Nachricht.

Nun wird er allerdings wieder anmaßend und fordert ein Besuchsrecht ein. Grundsätzlich werde ich mich da nicht quer stellen, ABER: muss er nicht erst die Vaterschaft anerkennen, bevor er Besuchs"rechte" einklagt?
Und was kann mir passieren, wenn ich bis zu seiner Anerkennung den Kontakt verweigere??

Ich bin für eure Antworten dankbar! #blume
Liebe Grüße
Liana

1

Solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann er einklagen was er will aber ohne Chance. Da könnte ja jeder kommen...

2

Hallo!

Rechte, also auch Besuchsrecht, hat nur der VATER...wenn er also das Kind sehen will, muss er eben auch unterschreiben, selbiger zu sein, sprich: Vaterschaftsanerkennung! Womit er auch seine Unterhaltsverpflichtung anerkennt...

lg

melanie

3

Hallo!

Ich hab genau das gleiche Problem: Habe eine Beistandschaft beim JA eingerichtet und dort erfahren, dass er die Vaterschaft nicht anerkannt hat.

Bevor ich das erfahren habe, habe ich immer jeden Termin zugesagt, den er gemacht hat um die Kleine zu sehen; gekommen ist er aber nie.

Soll er seinen Test machen lassen. Das Kuriose an der ganzen Sache ist allerdings, dass ER derjenige ist, der ständig fremdgegangen ist, nicht ich.

Liebe Grüße
LP

4

hallo
er hat keinerlei rechte und ehrlich gesagt, würde ich mit dem gar nicht reden.
nicht über besuchsrechte , möglichkeiten oder sowas.
lass ihn doch klagen, was will er klagen? er ein fremder mensch will besuchsrecht? da lacht ihn jedes gericht aus. er ist rechtlich ein nichts. wenn er anerkannt hat, dann hat er besuchs bzw. umgangsrecht.
wieso dauert die anerkennung so lange?
bei uns gabs ganz klar ein termin bis dahin musste er anerkennen.
wäre er nicht hingegangen, wäre es per gericht zum test und zur anerkennung gekommen.
ich finde das man bei jugendämter oft viel zulange zeit vertreichen läßt und manchmal monate vergehen bevor die was tun.
als ich bei anwalt war, ging es alles innerhalb von 3 wochen aufmal.
l.g.