Ex besteht auf Umangstage

Hallo! Ich habe mich hier angemeldet, weil ich hoffe, das ihr mir helfen könnt. Ich habe eine gerichtliche Umgangsregelung die besagt, das ich meinen Sohn abwechselnd Samstag oder Sonntag sehe. Jetzt ist meine Ex aber absolut unflexibel, wenn ich mal die Tage tauschen möchte. Sie macht das nur, wenn ich beruflich nicht kann. jetzt will ich aber im Mai auf zwei Hochzeiten, die eben genau auf die Tage fallen und ich kann den Kleinen nicht mitnehmen, weil ich einmal Trauzeuge bin und einmal die Hochzeit weiter weg ist.
Sonst hab ich niemanden ,der auf ihn aufpassen könnte. Außerdem glaub ich, meine Ex würde ihn auch niemandem anders mitgeben.
Was soll ich jetzt machen? Einfach nicht auftauchen?

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Mal drüber nachdenken, warum deine Ex springen sollte, wie du es gern hättest. Vielleicht sind ihre kindfreien Tage auch schon seit Wochen verplant. Wieso soll sie alles umwerfen, nur weil du keinen Babysitter hast? Oder jemanden, der halt mal eine halbe Stunde während der Trauungszeremonie auf dein Kind aufpasst? "Ich bin Trauzeuge" ist doch kein Grund, das Kind zuhause zu lassen.

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Wie ich schon schrieb hat sie ja Babysitter genug. Ich leider nicht.

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So wie ich es verstehe, wäre ja alles für ihn machbar, wenn sie etwas flexibler wäre. Er das Kind früher holen könnte oder jemand anders das Kind holen könnte.

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Du musst dasmachen,w as ander Menschen dann auch machen würden.

Babysitter, das Kind bei den Großeltern lassen, mitnehmen und früh ins Bett gehen, etreuungsperson mitnehmen.

Auf Dauer finde ich diese Regelung etwas schwierig, das du das Kind immer nur einen Tag am Wochenende hast. Vielleicht ist es an der Zeit eine andere umgangsregelung zu finden.

Ihr müsst es doch genauso gehen, wenn sie mal ein Wochenende weg fahren möchte oder auf eine Feier möchte.

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Danke für deinen Antwort. Ich würde die Regelung ja gerne ändern, aber mein Anwalt meint, dass ich so kurz nach dem letzten Prozess lieber nicht schon wieder vor Gerichteten soll.
So schnell ginge das wohl eh nicht. Meine Ex hat Familie am Ort. Sie braucht mich nicht, wenn sie weg möchte.

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Naja, wenn die umgangsregelung so neu ist, ist das tatsächlich schwierig.

Was ist denn, wenn du dir jemanden mitnimmst,d er auf das Kind aufpasst.
Oder die Großeltern, Babysitter passt auf das Kind auf und du holst esam nächste Tag ab und bringst es ihr.

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Da du dich nicht auf die Hochzeit beamen kannst, würde ich ihr mitteilen, dass du - wenn sie möchte - das Kind am Abend vorher abholst, damit du dann pünktlich zur Hochzeit sein kannst. Sollte sie dies nicht wünschen, fällt der Umgang eben aus.
Damit wirst du dann wohl auch leben müssen.
Alles dokumentieren und gut.

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Was du machen sollst?
Ich versteh die Frage nicht!

Du hast offensichtlich um den Umgang mit eurem Kind gekämpft und auch gewonnen und nun stellst du dir ernsthaft die Frage ob du einfach nicht auftauchen sollst?
Weil die Umgangsreglung gerade nicht in deine Pläne passen?

Setz Prioritäten und teile sie den betreffenden Personen mit!

Auch Eltern die ihre Kinder bei sich leben haben, müssen Prioritäten setzen.
Wenn man beides nicht zusammenbringen kann , weil die Umstände nicht kompatibel sind, dann muss man sich entscheiden zwischen den Dingen.
Sag den Trauzeugen ab und fahr später mit eurem Kind zur Hochzeit und erkläre deine Situation.
Wenn deine Ex dir nicht entgegenkommen will ist es eben so.
Diese harten Fronten kommen ja nicht von ungefähr. Offensichtlich will deine Ex lediglich ihrer Verpflichtung den Umgang zu ermöglichen nachkommen.
Menschlich scheinst du für sie "gestorben " zu sein, denn sie will dir ja nicht entgegenkommen. Die Gründe kennst nur du.
An deiner Stelle würde ich daran arbeiten, dass du zu ihr eine "Brücke" schlägst, die es ermöglicht sich gegenseitig entgegenzukommen. Sonst wirst du noch mehr solcher Entscheidungen treffen müssen

Also:
Wenn deine Priorität auf den Hochzeiten liegt, dann sag den Umgang ab.
Liegt deine Priorität bei eurem Kind dann sag die Hochzeit ab.

Karna

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Ich schicke ja jetzt meine Mutter. Das hab ich ihr gesagt, aber sie meint, dass es meine Umganszeit wäre, und nicht die meiner Mutter und sagt den Umgang ab,
Dabei ist sie ja selber schuld, dass das Wochenende ausfällt. Ich hätte ja auf Sonntag getauscht.

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Es ist nicht ihre Schuld.
DU hast Umgang eingeklagt , weil DU daran interessiert bist.
und im Urteil steht, dass der Umgangsberechtigte das Kind abholt.
Das bist du und nicht deine Mutter.
Das bedeutet das DU dich nicht an die Regeln hälst.

Sie muss nicht tauschen und sie will dir nicht entgegenkommen.
Sie muss dir nur euer Kind geben, an den vereinbarten Tagen und das tut sie.
Ich vermute sie ist nicht sauer, dass du den Umgang nicht wahrnimmst.
Du spielst mit jedem Umgang den du nicht wahrnimmst ihr in die Karten.
Denn wenn man so kurz nachdem man den Umgang sich erkämpft hat, den umgang nicht wahrnimmt, kann dies schnell als Desinteresse oder Unzuverlässigkeit gewertet werden.
LG
Karna

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