Frage zum Umgangsrecht KV

Hallo,
Ich bin seit kurzem leider nun auch alleinerziehend, mein Sohn ist jetzt 21 Monate alt.
Nach ersten Querelen haben wir uns zum Thema Unterhalt geeinigt und der KV kommt, je nachdem wie er es einrichten kann, einmal die Woche am Nachmittag vorbei um seinen Sohn zu sehen.
Während der Beziehung war der KV eigentlich auch nur beim Frühstück und nachmittags 2-3 Stunden anwesend, komplette Tage waren selten. Er arbeitet in der Gastronomie, hätte eine neue Stelle und angeblich keine Möglichkeit seine Freitage zu nehmen. Ende vom Lied war, dass er nun mit einer jungen Kollegin zusammen ist, aber das ist ein anderes Thema.
Jedenfalls hat er unseren Sohn also noch nie ins Bett gebracht oder auch mal einen ganzen Tag versorgt.
Nun kam er vor kurzem mit der Idee um die Ecke, dass er im Herbst mit ihm alleine in Urlaub fahren möchte! Vorher würde er ihn halt paar mal übers Wochenende zu sich holen, als Vorbereitung. Er sieht da überhaupt kein Problem, ich schon.
Mein Sohn schläft abends zwar im eigenen Bett ein, kommt aber jede Nacht dann irgendwann zu mir ins Bett.
Wir wohnen inzwischen 1 Stunde Fahrtzeit voneinander entfernt (bin zu meiner Mutter gezogen und auf Wohnungssuche).
Meine Frage ist nun ob der KV auf Urlaub und Übernachtungen ohne mich bestehen kann?
Danke fürs Lesen und Tipps
Grüße emryn

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Hallo emryn,

das ist so ein typischer Fall, den man untereinander, oder vor Gericht klären kann.

Euer Sohn ist im Herbst 2 und ich kann derzeit keine schwerwiegenden Gründe erkennen, die gegen Übernachtung / Urlaub sprechen.

Wenn Du absolut dagegen bist, kannst Du natürlich nein sagen und dann abwarten, ob er bereit ist Klage einzureichen - dann entscheidet das Familiengericht.

Das Gericht wird vorrangig prüfen, ob die Übernachtungen / Urlaub dem Kindeswohl schaden würden und wenn nicht wohl seinem Antrag statt geben.

LG

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Danke für deine Antwort, ich möchte halt wenn möglich kein Geld an Anwälte verschwenden und hatte deshalb hier auf Erfahrungen gehofft..

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Hallo,

ja kann er, es ist genauso sein Kind wie deins!

Ich sehe da überhaupt kein Problem, dann müssen die beiden ihren Weg finden.

Und nebenbei - du hast die Entfernung geschaffen, sonst könnte er seinen Sohn wohl öfter sehen.

Mein Sohn war mit 2,5 Jahren das erste mal mit Oma in Urlaub. Die wohnt 700 km weg und hatte ihn noch nie ins Bett gebracht. Usr ja kein Säugling mehr. Die beiden hatten einen tollen Urlaub!

Lg

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Hallo,

Ich kann dich verstehen. Mein Ex wohnt 600 km entfernt. Er hat unseren Sohn nur 4 mal gesehen , letztes Jahr. Mir wurde vom Jugenamt und von meiner Anwältin gesagt , dass er ihn nicht über Nacht haben kann , also nicht 600 km ... dafür war er zu selten da und zu kurz . Mein Sohn ist 2 Jahre alt .

Lg Tami

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Meinst du mich? Dann hast du meinen Text falsch verstanden.

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