Junge (11) will lieber zur Feier als zum Vater ...

Seit 8 Jahren getrennt, schlimmer Rosenkrieg, mehrfache Gerichtsverhandlungen. Seit 1 Jahr lebe ich mit meinem Sohn bei meinem neuen Partner mit Tochter. KV stimmte damals widerwillig vor Gericht zu, da sich unser Sohn vor Gericht wünschte mit zu ziehen. Seitdem hat der KV Umgang alle 14 Tage am WE und die halben Ferien.

Kurze Frage: mein Sohn (fast 12) will nun lieber zum runden Geburtstag seines Stiefopas (gemietete Gaststätte mit Kegelbahn) als an diesem Tag zu seinem Vater. Er möchte lieber erst am Tag danach vom KV abgeholt werden. Kommunikationsversuche zwischen uns schlugen leider fehl, der KV schiebt einen geplanten Ausflug am Tag danach vor, dieser müsste dann ausfallen. Mein Sohn hätte damit allerdings kein Problem. Auch SMS meines Sohnes an den KV und ein langes Telefonat blieben erfolglos. Nachdem ich mit dem KV sprach eskalierte die Situation, der KV sagte mehrfach mir und unserem Sohn wörtlich "es interessiere ihn nicht was er will, es ist SEIN Vaterwochenende, dann kann er eben nicht dabei sein" ...
Jetzt plötzlich Anruf vom Jugendamt ... er hat sich dort wohl beschwert #rofl

Habe mich bereits bei der Erziehungs- und Jugendberatung telefonisch schlau gemacht. Er kann unseren Sohn nicht zwingen mit zu ihm zu kommen. Wenn es sein Wunsch ist, muss er dies als KV akzeptieren.

Wie schätzt ihr die Lage ein?

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Die Lage ist die, dass der Umgangsberechtigte bestimmt. Steht im Urteil was zu Verschiebungen? Angedrohte Mittel für den Fall, dass Umgang nicht zustande kommt?

Klar, möglicherweise verscherzt der Vater es sich mit dem Kind. Aber du solltest dich schon fragen, welche Gründe alle dazu führen dürfen, dass Umgang ausfällt und wie du selber damit umgehen würdest, wenn das Kind nicht zurück zu dir will und der Vater dann sagt "kann man nix machen".

Er kann mit 11 Jahren nicht einfach entscheiden. Und deine Aufgabe, und das steht sogar im Gesetz, ist es den Umgang zu fördern und alles zu unterlassen, was ihn behindert.

Zu so asozialen Tips wie "krank melden" und Gefälligkeitsatteste besorgen, sage ich mal nix. Ganz klasse, was man einem Kind damit vorlebt.

LG

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Huhu, ich nochmal ...
Also von solchen Tipps wie vorgeschlagen halte ich auch nicht viel bis gar nix. Das zieht nur noch mehr Probleme mit sich und das muss nun echt nicht sein. Das muss nur mal irgendwie raus kommen und schon bist'e dran.
Das Urteil ist kein Urteil, es ist ein Gerichtsprotokoll, da der KV dem Umzug letztlich zugestimmt hat. Die ausführliche Elternvereinbarung hat er bis heute nicht unterschrieben, trotz mehrfacher Bitten meinerseits. Und diese wurde gemeinsam vor dem JA erarbeitet.
Welche Gründe er hat 1 Tag später zu seinem Vater zu fahren? : der 60. Geburtstag seines Opas. Ich denke das ist ein guter Grund auf 1 Tag mit seinem Vater zu verzichten, zumal sie sich erst letzte Woche zu Ostern komplett hatten.
Den Umgang fördere ich regelmäßig und ich habe auch wohlwollend auf ihn eingewirkt, er bleibt bei seiner Entscheidung und die kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist traurig, dass es immer mehr Väter gibt die nur auf ihr Recht pochen und bei denen nicht ein einziges Mal der Kindeswille im Vordergrund steht ...
Danke für Eure ehrliche Meinung ...

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Hallo patchworkfam.!

Die Problematik kenne ich nur zu gut. Aber ich muß leider aus eigener Erfahrung sagen, daß man - wenn man einmal mit solch einer Verschieberei anfängt - immer wieder mit dem selben Problem konfrontiert wird. Einmal ist es der Geburtstag des Opas, dann der der Oma, die Hochzeit der Tante und dann ein anderer Geburtstag, Konfirmation (oder sonstiger Familienfeiertag). Das nimmt kein Ende. Von daher bin ich ein absoluter Verfechter der Einhaltung von Vereinbarungen: Es ist das Wochenende des Vaters - und damit hat es sich. Wenn es dem Opa so wichtig gewesen wäre daß der Enkel dabei ist, dann hätte er halt an einem anderen WE feiern müssen.

Dieses 14-tägige Umgangsrecht funktioniert in Fallen wie den deinem (mit Rosenkrieg usw.) nur dann, wenn sich alle Seiten ausnahmslos daran halten. Ansonsten ist eine längerfristige Planung nicht möglich und führt nur immer wieder zu neuem Steit. Das hat auch nichts mit "auf sein Recht pochen" zu tun - es sorgt lediglich dafür, daß unnötige Streitereien verhindert werden.

Und es sind beileibe nicht nur "Väter", die auf ihr Recht pochen. Mütter sind da erfahrungsgemäß keinen Deut besser...

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Naja,
Erziehungs- und Jugendberatung machen es sich da zu leicht.

Was ist, wenn der Junge meint er wolle nächste Woche nicht zur Schule sondern mit seinem Coolen Onkel 'ne Woche nach Malle - zählt dann auch sein Wille?

Der KV hat Recht, der festgelegte Umgang ist sein Rechtsanspruch.
Sicherlich kann niemand mit Gewalt das Kind dazu bewegen, du musst aber nach deinem besten Können auf ihn einwirken den UH wahr zu nehmen.

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Oh man das kenne ich zu gut. Ausser das bei mir der KV seine Termine eher wenig wahrnimmt.

Aber am anfang hat er auch immer drauf bestanden. Es mag sich blöd anhören aber da ich den kv und eben meine Tochter gut kenne hane ich da nie einen Streit angefangen .

Statt dem kv zu sagen das sie lieber das oder jenes machen möchte sagte ich ihm sie wäre krank. Hatte (durch guten arzt) auch immer ne Krankschreibung. Aber meine Tochter und ich haben da immer zusammen gehalten und sie hat Es nie verraten.

Ich konnte das ohne schlechtem Gewissen tun, da der KV (sorry) ein Arsch ist. Er kommt nur wenn es ihm passt obwohl er gerichtlich alle 2 Wochen Umgang hat.

Er sieht sie aber höchstens 6-7x im Jahr. Und wenn er sich dann mal nach Monaten wieder meldet erwartet er das wir sofort springen. Aber da hat meine Tochter Vorrang. Wenn sie schon verabredet ist für den Tag hat er pech. Entweder er sagt rechtzeitig Bescheid ( und nicht 1 Tag vorher) das er sie sehen will oder er muss damit leben das sie keine Zeit hat.



Du solltest Vllt nochmal das Gespräch mit dem kv suchen. Evtl auch beim j amt. Denn dein Sohn ist jetzt in der Phase wo er etwas erleben möchte. Ihr wolltet ja nicht absagen sondern nur um 1 Tag verschieben.

Oder ihr fragt den kv ob er mit auf den geb geht. Dann fühlt er sich nicht ausgeschlossen.

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Hallo,

wenn das so wichtig ist, was hältst du davon vorzuschlagen, das geplante Umgangswochenende auf deines zu verschieben und das normale Umgangswochende zusätzlich einen Tag später stattfinden zu lassen?

Was für einen Ausflug wollte denn der Vater machen, welcher ausfallen würde?

Das mit dem "Kind muss nicht zum Umgang, wenn es nicht will" verstehe ich nicht ganz.

Wenn es z.B. dann nicht zurück zu dir wollte, muss es dies dann auch nicht?

Klingt nicht sehr plausibel oder?


LG

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Hallo,

na toll, wie bei meiner Freundin damals. Sie war auch fest alle 14 Tage beim Vater, egal was kam. Da konnte sie dann nicht, egal ob sie zu einem Geburtstag eingeladen war oder sontswas. Fand sie doof, und ich auch.

Meine Eltern waren auch früh getrennt. Aber ich hatte mehr Glück. Ich konnte meinen Vater jederzeit anrufen und mit ihm vereinbaren, an welchem Wochenende ich zu ihm komme. Das war auch ungefähr jedes zweite, es konnte aber auch mal erst das dritte sein, oder zwei hintereinander. Wenn ich sagte, an dem Wochenende habe ich das und das vor, deshalb würde ich gerne an dem Wochenende danach kommen, war das kein Problem. Ich bin meinen Eltern sehr dankbar dafür, dass sie das so pragmatisch gelöst haben.

Also ich bin eindeutig auf der Seite deines Sohnes. In meinen Augen soll der Papa sich nicht so stur stellen und einfach ein anderes Wochenende mit seinem Sohn vereinbaren. Dieses sture Beharren ist doch echt Kindergarten. Da agiert der Sohn ja erwachsener als der Vater.

Viel Erfolg!
Angel08

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Hallo Angel,

Danke für Deine lieben Worte ganz ohne Mutmaßungen ;-)
Du hast Recht, mein 11jähriger benimmt sich tatsächlich weitaus erwachsener als sein Vater, was auch das Gericht vor einem Jahr feststellen musste und seinem Vater daher wärmstens ans Herz legte ihn freiwillig gehen zu lassen.

Es kam nun aber ganz anders als gedacht. Das Jugendamt legte ihm nun auch ans Herz die Herzenswünsche seines Sohnes zu akzeptieren und ihn nicht wie sein Eigentum zu behandeln. Und siehe da, er holte ihn tatsächlich nicht ab und wir konnten alle 4 zur Feier gehen (auf der einige Kinder waren und sich alle super amüsierten ... so viel zum Thema Rentnergeburtstag ;-) ).

Meinen Vorschlag ihn heute um 10 Uhr abzuholen ignorierte er komplett. Somit ist unser Sohn nun das gesamte Wochenende bei uns, denn "er hätte keinen Bock an einem Samstag 400km zu fahren".

Danke fürs Daumen drücken ;-)
Grüße

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Hallo,

hast du ihm denn als Ersatz eines deiner Wochenende angeboten?

Findest du 400 km Fahrt nicht viel?

LG

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Hallo,

was hast du denn nun von meinem Vorschlag (Tausch des Wochenendes plus ein Tag zusätzlich am normalen Umgangswochenende) gehalten?

LG

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Guten morgen habe auch eine Rosenkrieg Scheidung hinter mir!Habe vor 2 Jahren ein Umgangsverfahren beantragt da der Vater kam und die Kids holte wie er wollte. Vor Gericht bekam ich dann rechts das es ein geregelten Umgang geben muss .Also alle 2 Wochenenden halbe Ferien und nach Absprache mit mir in der Woche.Nun sind die Kinder 9 .11.13 .der Vater hat sich ein paar Wochen an der Regelung gehalten nun ist es für mich ein Auslaufmodell ,da er sehr unzuverlässig an seinen Wochenenden absagt auch oft im letzten Moment.Die Kinder dürfen nah Absprache mit dem Jugendamt selber entscheiden ob sie zu PAPA wollen .in den Pfingstferien wollen alle 3 nicht und haben es ihm auch gesagt und ich auch. Er rebelliert aber habe mich nochmals informiert .Selbst der Jüngste kann selber entscheiden!Man kann ein Kind nicht zwingen .Wenn dein Sohn nicht will wird ihn kein Jugendamt und kein Gericht der Welt zwingen!!!Alles Gute lg jennifer

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Hallo,

Du bist sicher, dass ein 9 jähriger allein entscheiden darf, ob er zum Elternteil Umgang hat. Und kein Gericht ihn zwingen darf?

Zumindest findest du das ja das richtig, wenn es so wäre (auch wenn ich da bedenken habe).

Stimmst du dann auch zu, dass ein 9 jähriger , wenn es nach die Umgang nicht zum anderen Elternteil zurück will, angenommen zu Dir, dann auch nicht dazu gezwungen werden sollte? Auch nicht durch ein Gericht?

Das wäre dann doch konsequent im Sinne des Kindes weiter gedacht. Weil Kinder ja selbst wissen was gut für sie ist. Und Eltern und Gerichte das nicht so gut können.

Eine Stellungnahme hierzu wäre nett.

LG