Taschenmesser ohne Aufsichtsperson

Hallo,

vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen. Wir finden es nicht gut, dass es Eltern gibt, die ihren Kindern ein Taschenmesser schon mit 8 oder 9 Jahren schenken und sie dann damit allein unterwegs lassen. Wir sind der Meinung, dass Kinder sich einen Platz zum Spielen auch ohne Messer bauen können, zumal niemand dabei ist, wenn etwas passieren würde. Eine Aufsichtsperson sollte schon dabei sein, damit im Fall der Fälle schnell gehandelt werden kann. Zumal stellt sich bei uns die Frage der Aufsichtspflicht, die von den Eltern verletzt wird, wenn man einen Alleingang der Kinder mit einem Taschenmesser gestattet.

Bisher habe wir leider noch keine klare Antwort finden können.

Viele Grüße

Seestern 2010

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Hi,

Ich bin dafür Kindern ihren Freiraum zu lassen und sie beim groß werden zu unterstützen und sie nicht zu behindern, dennoch gehören sie beschützt manchmal auch vor sich selbst :-)

mein fast 8-jähriger hat auch ein Messer das er gerne mitnimmt wenn wir zusammen im Wald unterwegs sind. er geht auch sehr verantwortungsvoll damit um, dennoch würde ich ihn damit nicht alleine rauslassen, kinder sind halt kinder......

Auch für nächstes Jahr wenn er 9 wird kann ich es mir nicht vorstellen, aber ich hab halt noch keinen 9 oder 10 Jährigen keine Ahnung also wie die sind hängt von reife ab denk ich.

liebe Grüße

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Hi,

vielen Dank für die Antwort. Wir sehen es ähnlich, dass auch die Reife eine Rolle dabei spielt. Leider gab es unter den Kindern schon des öffteren Probleme und wir sehen einfach ein Problem darin, dass ein Kind ganz bewußt die Kinder bevormunden und delegieren möchte und dieses Kind in Behandlung ist, um seine Aufmerksamkeit usw. in der Schule zu stärken. Ohne Aufsicht eines Elternteil finden wir es verantwortlich.

Viele Grüße

Seestern 2010

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Ein Kind ist nach Vollendung des 7. Lebensjahres rechtlich gesehen bedingt Schuldfähig (§ 828 II 1 BGB).

Rechtlich gesehen bedeutet dies, dass, wenn etwas passiert, hier im Einzelfall geprüft werden muss, ob das Kind zur Verantwortung gezogen werden kann. Man fragt sich - einfach ausgedrückt - ob das Kind die Konsequenzen seines Handelns hätte erkennen können oder hätte erkennen müssen. Kommt man hier zu dem Ergebnis "JA" - haftet das Kind entsprechend für den zivilrechtlichen Schaden. Da es das aller Regel nach nicht kann, die entsprechende Versicherung der Eltern.

Dann würde man prüfen, wer überhaupt die Aufsichtspflicht in diesem Moment eines "Unfalls" hatte; gerade bei Kindern, die draußen spielen, ist das eine ganz komplizierte Frage, die nicht verallgemeinerungsfähig ist. Dann müsste geprüft werden, ob diese Person wirklich seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Sie können grundsätzlich schon davon ausgehen, dass man 8-9 Jährige draußen alleine spielen lassen darf, wenn es keine Anhaltspunkte gibt, dass es schief gehen könnte. Wenn ein 8-Jähriger gestern z.B. auf eine abgesperte Baustelle eingedrungen ist, können sie davon ausgehen, dass, wenn sie dieses Kind am nächsten Tag wieder unbeaufsichtigt draußen spielen lassen, sie ihre Aufsichtspflicht mit dieser 2. Handlung verletzen.

Zu Taschenmessern ist die Rechtslage hier, dass sie laut. Waffengesetz nicht als Waffen gelten. Was ein Taschenmesser genau ist, lässt sich primär durch die Klingenlänge definieren. Alles unter 12 cm (bin mir nicht sicher, ob die Länge noch aktuell ist!) gilt nicht als Hieb- und Soßwaffe. Die Führung einer solchen ist somit immer erlaubt. Verboten wäre hier nur das mitführen auf öffentlichen Veranstaltungen, Demonstrationen oder beim Verstoß von Hausordnungen. Schulen, Gerichtsgebäude etc. sind natürlich auch ausgeschlossen :-p

Generell: Zum einen gibt es spezielle Kindertaschenmesser; diese sind nicht ganz so scharf und auch die Klinge ist abgerundet - so dass keine all zu große Gefahr besteht. Aber auch gegen normale Taschenmessern mit "altersgerechten" Klingen spricht nichts dagegen, sofern man einem Kind hier genügend Vertrauen entgegenbringen kann, sich an abgemachte Regeln zu halten. Ich denke, die Eltern wissen am besten, ob ein Kind hier "Reif" genug ist, mit einem kleinen Taschenmesser umzugehen. Ist das Kind das nicht, sollte es entsprechend keines bekommen.
Sehen Sie als außenstehender Dritter, dass ein Kind hier (auf einen Spielplatz oder ähnliches) damit nicht verantwortungsvoll genug umgeht, würde ich es als Erwachsener einfach einkassieren und dem Kind eine Telefonnummer hitnerlassen, wo die Eltern dieses Taschenmesser wieder abholen können. Rechtlich gesehen haften Sie hier nur für den Schaden, dem das Kind entstanden ist, dass er plötzlich kein Taschenmesser mehr hat. Also keinen :-p Wobei Sie davon ausgehen können, dass dieses Kind seinen Eltern ohnehin sagen wird, dass er das Taschenmesser wohl im Wald verloren hat.

Ansonsten hatte mein Spatz in dem Alter auch so ein Taschenmesser. Ich fand das nicht weiter tragisch - habe auch nie mitbekommen, dass er damit nicht umgehen konnte. Wir hatten ein paar Regeln aufgestellt und damit war das Thema erledigt. Ich denke, ein 8-Jähriger, der alleine zur Schule geht/fährt ist hier wesentlich mehr gefährtet als ein Kind mit einer 5cm langen Taschenmesserspitze. Man kann hier pauschal sagen, dass, wenn die Klinge nicht länger als die Handfläche ist und das Kind einigermaßen reif, kann nicht mehr so viel passieren. Zivilrechtlich hätte ich (für die Eltern) ohne Verdachtspunkte keine Bedenken; der Rest ließe sich dann mit Unfall definieren. Viel tragisches kann da aber eigentlich nicht passieren - die kleinen sind da motorisch schon ziemlich fit wenn auch unerfahren.

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Es gibt auch Taschenmesser mit abgerundeter Spitze, die würde ich meinen Kindern durchaus erlauben.
http://www.tradoria.de/p/herbertz-solingen-herbertz-taschenmesser-kindermesser-mit-abgerundeter-spitze-1456439
LG,
Sandra

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Der Vater meines Sohnes hat unserem Kind ebenfalls vor vielen Jahren ein echtes Schweizer Taschenmesser geschenkt - wahrscheinlich ohne wirklich nachzudenken.

Ich habe meinem Sohn das Messer "abgeknöpft", weil ich ihn damals noch nicht reif genug für derlei Dinge hielt. Er war auch etwa 7-8 Jahre alt. Das kuriose daran war, dass der kleine Mann selbst zu mir kam und mit irritiertem Blick fragte, ob das "richtig" sei, dass Papa ihm ein Messer schenkt.

Ich sagte ihm, dass es meiner Meinung nach eben (noch) nicht richtig sei und er gab mir das Messer freiwillig und irgendwie hatte ich den Eindruck, dass er ein bisschen erleichtert war. Vielleicht war ihm die Gefahr bewusst oder aber er hatte das Gefühl, es sei etwas verbotenes oder so.

Wir sind inzwischen mehrmals umgezogen und das Messer ist wohl beim Umzug verloren gegangen. Er hat nie wieder danach gefragt oder den Wunsch geäußert, ein Messer haben zu wollen... (Inzwischen ist er fast 14.)

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Hallo,

wir sind der Meinung, dass ein Messer wirklich nicht sein muss. Die Kinder spielen schon viel zu wenig mit Dingen, die wir damals verwendet haben. Ob es ein DS ist oder eine Spielkonsole. Wir versuchen unserem Sohn klar zu machen, dass man auch anders Spaß haben kann und erzählen ihm von Spielen, die wir uns als Kinder selbst ausgedacht haben. Leider gehören zum Freundeskreis unseres Sohnes Kinder, die alles bekommen und er bisher der Einzige ist, der kein Taschenmesser hat.

Viele Grüße

Seestern 2010

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Ein Taschenmesser muss wirklich nicht sein, denn das halte ich nicht für ein "normales" Spielzeug. Dass Jungs vielleicht später einmal ein hübsches Taschenmesser besitzen wollen - schön und gut. Ich wollte das auch immer, aber über die Gefahren war ich mir erst im Erwachsenenalter bewusst.

Nur weil seine Freunde das auch alles haben dürfen, muss das nicht für ihn gelten. Er ist nicht die anderen und Ihr seid auch nicht die Eltern der anderen.

Ich sehe das wie Ihr - Taschenmesser ist KEIN Spielzeug...

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Hallo,
ich denke es kommt auch auf die Reife des Kindes an.Meinem Großen hätte ich in dem Alter nie ein Messer ohne Aufsicht gegeben,bei meinem zweiten Sohn war das anders,er hat im Waldkindergarten schon mit 4 Jahren gelernt wie man mit einem Messer umzugehen hat und das klappte auch sehr gut.Sein größter Wunsch zm 5ten Geburtstag war ein Schnitzmesser,das hat er auch bekommen und durfte es auch mitnehmen wenn er alleine oder mit bestimmten Freunden unterwegs war.Es gab nie Probleme,für mich wie gesagt von Kind zu Kind zu endscheiden.Trotzdem habe ich als Elternteil eine Aufsichtspflicht und wenn was passiert könnte das für mich in dem Falle durchaus dumm ausgehen,aber das ist bei vielen anderen Sachen auch so.
LG Kimchayenne

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Hallo,

unser Tochter ist 7 Jahre alt und hat dieses hier: http://www.mytoys.de/Happy-People-Scout-Schnitzmesser-abgerundete-Spitze/Natur-entdecken/Mit-Kindern-auf-Reisen/KID/de-mt.to.ca02.25.08/1613292
Bisher ist sie noch nicht allein mit dem Messer unterwegs, ich denke aber wen sie 8 oder 9 ist lasse ich sie mit dem Messer schon loslaufen wieso auch nicht. Ich weiß das meine Tochter vorsichtig ist und wir hatten als Kinder alle "richtige Taschenmesser".

Wie es mit der Aufsichtspflicht aussieht habe ich bisher keine Ahnung noch habe ich mich damit nicht beschäftigt.

LG dore

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Wer ist eigentlich "wir"?
Ich muß gerade so an Herr der Ringe denken.....an Golum!

Mona

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mit "wir" meint sie sicherlich ihren partner und sich selber.
ich lach mich weg... wieso mußt du dabei ausgerechnet an gollum denken? weil er von sich in der mehrzahl spricht? bzw. in der 3. person?

;-)

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Wieso müssen Kinder überhaupt ein Taschenmesser mit sich herumtragen? Ich brauche früher keines, und auch heute befindet sich kein Messer in meiner Handtasche...#kratz

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Hallo,

mein Bruder ist 12 Jahre alt und besitz ein Taschenmesser und diverse andere Messer schon seit ca. 3 Jahren.
Allerdings werden diese Messer nicht durch die Gegend getragen, sondern nur zu Hause benutzt.
Er schnitzt sehr gerne und bastelt sich somit aus Holz verschiedene Figuren oder Pfeile um mit Pfeil und Bogen zu spielen (er ist auch in einem Bogenschießverein)
Meine Eltern stehen nicht ständig daneben. Er sitzt damit meist draußen im Garten oder im Gewächshaus meiner Eltern. Da guckt nicht ständig wer nach ihm.

Er geht damit allerdings sehr verantwortungsbewusst und vorsichtig mit um. Für ihn ist es ein Werkzeug.

Und wie gesagt, mit in die Schule oder zu Freunden kommt es nicht, es sei denn bei Freunden wird auch geschnitzt und die Eltern sind da.

LG
Janina